Frage wegen Vermittlungsvorschlag und Sperre

vom 24.01.2012, 17:56 Uhr

A. hat fast 6 Monate in einem Kleinbetrieb gearbeitet, bis A. anhand mangelnder Auftragslage gekündigt bekam. A. war für 5 Tage arbeitslos gewesen und meldete sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Er bekam auch nach dem 4 Tag der Arbeitslosigkeit einen Vermittlungsvorschlag für eine passende Tätigkeit per Post zugeschickt. An diesem 4. Tag meldete sich der alte Arbeitgeber bei A. und teilte ihm mit, das A. ab Montag wieder bei ihm arbeiten könnte, da ein Großauftrag vorlag. A. freute sich natürlich und bewarb sich darauf hin nicht bei der Firma, die sich auf dem Vermittlungsvorschlag befand, da A. sich sicher war, wieder ab Montag eingestellt zu werden. Dies geschah auch und der alte Arbeitgeber von A. nahm die Kündigung zurück und A. meldete dies sofort bei der Agentur für Arbeit. A. bekam auch kein Arbeitslosengeld für diese Zeit. Es lief also weiter, als wäre nie eine Kündigung ausgesprochen worden. Auch die Agentur für Arbeit fand dies so vollkommen in Ordnung.

Nun wurde A. nach 1,5 Monaten anhand mangelnder Auftragslage gekündigt, jedoch mit der 100% Garantie spätestens im März wieder fest eingestellt zu werden. A. hat sich also arbeitslos gemeldet und bekommt auch Arbeitslosengeld. Nun rief ein Herr der Agentur für Arbeit an und fragte A. wieso er sich nicht bei der Firma, die auf dem Vermittlungsvorschlag stand beworben habe, denn eigentlich würde eine Sperre anstehen von 3 Monaten. A. versuchte es dem Herrn von der Arbeitsagentur zu erklären und der Herr meinte, das sich A. nun schnell bewerben soll, damit es zu keiner Sperre kommt. Der Zeitraum zwischen dem Vermittlungsvorschlag und dem Anruf war 1,5 Monate Eigentlich sollte die Stelle vielleicht schon besetzt sein. Da A. zwar einen Drucker, aber keine Tintenpatronen besitzt, rief an bei der Firma an und fragte nach, ob die Stelle noch frei sei. Die Mitarbeiterin am anderen Ende meinte, das die Stelle noch frei sei und man sich natürlich auch online bewerben kann. A. bewarb sich darauf hin sofort online.

Nun meine Frage : Hätte sich A. auf den Vermittlungsvorschlag bewerben müssen, obwohl er die telefonische Zusage seines Chef´s hatte und 2 Tage später wieder eingestellt wurde (bzw. Kündigung nichtig gemacht wurde)? Wie hätte man sich richtig verhalten müssen? Oder hat sich A. richtig verhalten?

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es stimmt schon, dass man eine 3-monatige Sperre bekommt, wenn man sich nicht auf einen Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit bewirbt. Doch sehe ich das hier so, dass es A in diesem Falle nicht hätte machen müssen. A hat nun mal wieder eine Arbeit gefunden, bei dem gleichen Arbeitgeber. Daher ist dieser Vermittlungsvorschlag doch unnötig.

A kann ja nun auch nichts dafür, dass er nun doch wieder gekündigt wird. Das weiß man ja vorher nicht. Ich kenne es so von einem Bekannten, der im Handwerk arbeitet. Auch da ist die Auftragslage, gerade im Winter, nicht besonders groß. Daher hat der Betrieb auch sehr viele seiner Mitarbeiter vorerst gekündigt, sowieso auch meinen Bekannten. Aber der Betrieb hat ihnen allen versichert, dass er sie spätestens im Frühjahr wieder einstellen werde. Mein Bekannter bekam sogar die Zusage, dass er bereits Anfang März wieder bei ihm anfangen kann.

So hat mein Bekannter es auch der Agentur für Arbeit gemeldet. Er bezieht für diese Zeit nun Arbeitslosengeld. Da er dann aber wieder eingestellt wird, bekommt er gar nicht erst irgendwelche Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit. Das hat er auf dem Amt wohl so erzählt. Die Sachbearbeiterin wusste auch schon über solche Fälle Bescheid und sagte direkt, dass dann gar keine Vermittlungsvorschläge raus gehen, da es im Handwerk auch so üblich ist.

Daher verstehe ich da die ganze Aufregung nicht, was die Agentur für Arbeit verbreitet. Ich würde an A's Stelle einfach nochmal einen Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren und die Sachlage schildern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass A sich trotzdem auf Stellen bewerben muss, die er zugeschickt bekommt.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat A zwar kurz nach der Meldung, dass A nun arbeitssuchend sei, diese Meldung wieder zurück gezogen, auf den Vermittlungsvorschlag hat A aber anscheinend nicht reagiert. Ich denke, dass man darauf vielleicht von Seiten der Agentur für Arbeit keinen Bezug genommen hat, weil eine Vermittlung nicht mehr nötig war.

A hätte zumindest aber mitteilen sollen, warum auf den Vermittlungsvorschlag keine Reaktion erfolgte. Das wird aber jedem Arbeitssuchenden auch mitgeteilt. Es gibt verschiedene Gründe sich nicht zu bewerben, dass man einen Vermittlungsvorschlag ablehnt, weil der nicht mehr nötig ist, wird in der Regel problemlos akzeptiert. Nur sollte man das auch explizit so mitteilen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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