Spenden durch Lose, steuerlich absetzbar?

vom 22.01.2012, 21:57 Uhr

Wenn man beispielsweise bei der Aktion Mensch Lose kauft, dann spendet man ja gleichzeitig für einen guten Zweck. Das Los ist ja nicht nur eine Gewinnchance, sondern gleichzeitig eine Spende für Menschen, die in Not geraten sind, behindert sind oder eben Therapien brauchen. Wenn die Gewinne bekannt gegeben werden, wird sich ja auch gleichzeitig dafür bedankt, dass man diesen Menschen mit dem Kauf der Lose unterstützt.

Wie ist das eigentlich mit der Steuer? Wenn man spendet, bekommt man in der Regel Spendenquittungen und kann dann diese Spenden von der Steuer absetzen. Wenn man aber bei einer derartigen Lotterie mitmacht und auch eine Gewinnchance hat, kann man dann den Kauf der Lose auch von der Steuer absetzen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich bin mir da nicht ganz sicher aber ich würde sagen, dass die Lose nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Auch wenn teile des Einsatzes einem guten Zweck zur Verfügung gestellt werden. Denn dann könnte man ja auch auf die Idee kommen und sagen, dass man seinen Lottoeinsatz steuerlich geltend machen möchte, denn auch davon gehen Teile in die Landessportverbände und dienen somit karitativen Zwecken.

Würde man die Lose absetzten können, müsste man ja auch die Gewinne dann versteuern, sonst wäre es ja ungerecht. Also vermute ich mal, da Lotteriegewinne steuerfrei ausgezahlt werden, sind die Kosten für die Lose auch nicht absetzbar.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Eine solche Vermischung des Zwecks (es mag für eine wohltätige Sache sein) wird wohl nicht dazu berechtigen, das Los steuerlich abzusetzen. Zumal hier dann auch explizit ausgewiesen werden müsste, welcher Teil des Preises ausgeschüttet wird und welcher Teil ausschließlich dem Spendenzweck zu Gute kommt. Denn der Preis für die Gewinnmöglichkeit hat nichts mit einer Spende zu tun.

Der Vorschlag von "andysun78", auch die Kosten für die Lotto-Spielscheine bei der Steuer mit anzugeben, hätte in dem Sinn dann doch auch noch was tolles. Dann nicht als Spende sondern als Investition. Schließlich kann man ja auch Weiterbildungskosten absetzen. :)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Als Spende werden nur Sach- oder Geldspenden ohne Gegenleistung von Finanzamt anerkannt. Dazu gehören Lose eindeutig nicht. Man kann Geldspenden ohne Gegenleistung an die Aktion Mensch tätigen und bekommt dafür dann auch eine Spendenbescheinigung aber nicht für den Loskauf.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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