Wird die Witwenrente auch ins Ausland überwiesen?

vom 22.01.2012, 14:09 Uhr

A ist seid 3 Jahren verwitwet. Durch ihren verstorbenen Mann bekommt sie eine gute Witwenrente. Allerdings möchte A nun ins Ausland gehen. Da ihre Tochter in Kanada lebt, möchte A gerne zu ihr nach Kanada. Aber sie weiß nicht, ob sie dort auch ihre Witwenrente beziehen kann. Sie hat gehört, dass man zwar Altersrente im Ausland beziehen kann, aber keine Witwenrente, weil das Rentenamt nicht nachprüfen kann, ob eine Witwe nicht im Ausland heiratet und dadurch keinen Anspruch mehr auf Witwenrente hat.

Ohne diese Witwenrente aber kann sie den Auslandsaufenthalt nicht verwirklichen. Kann A ohne weiteres nach Kanada ziehen und dort ihre Witwenrente von Deutschland aus beziehen oder kann sie ein Auswandern vergessen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Witwenrente wird zwar überwiesen, man muss aber mit Abzügen rechnen. So kommt nicht der gesamte Betrag an. Das liegt an der Bearbeitungsgebühr und auch an die Überweisungskosten. Da es immer mit großem Aufwand verbunden ist, muss oft auch dafür gezahlt werden. Wenn das nicht gewollt ist, kann das Geld auch auf ein deutsches Konto überwiesen werden, wo die Zahlungen Online verwaltet werden können. So kann das Geld dann, von der Person, die auswandert oder dort lebt, auf das ausländische Konto überwiesen werden, wo es durchaus weniger Verluste gibt.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Sie muss hier nämlich auch zwei wichtige Punkte dabei beachten, denn der eine Punkt wäre der sogenannte Zuverdienst und der andere Punkt wäre die Erhöhung der Rente durch die allgemeine Rentenerhöhung. Selbst bei einen Zuverdienst in Kanada gelten die deutschen Zuverdienstregeln. Hier muss sie daher sehr aufpassen,denn ansonsten ist die Rente weg.

Auch die Erhöhung richtet sich nach der deutschen Situation und kann unter Umständen für Kanada sehr gering ausfallen. Sie muss allerdings auch die geltenden kanadischen Gesetze beachten, denn Deutschland hat mit Kanada ein so genanntes Rechtshilfeabkommen. Auch wenn sie in Kanada heiraten würde, bekämen es die deutschen Behörden mit Sicherheit heraus. Nur eben der Wohnsitz ändert sich aber alle anderen Dingen bleiben fast so.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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