Selbstmord in Wohnung - verschweigen oder sagen?

vom 20.01.2012, 15:12 Uhr

Wäre in Eurer Wohnung oder Eurem Haus oder Eurer Wohnung ein Selbstmord geschehen, würdet Ihr dies dem Nachmieter oder neuem Besitzer des Hauses/ der Wohnung sagen? Sicherlich fällt es nicht leicht, wenn es jemand beträfe, der darin mit Euch zusammen wohnte, aber ich fände es schon merkwürdig, wenn man mir so etwas Wichtiges verschweigen würde. Wobei ich auch schon verstehen kann, wenn man darüber kein Wort verlieren möchte oder es einem an sich sehr schwerfällt, überhaupt darüber zu reden. Sollte man so etwas herauskommen, so würde ich sicherlich mir meinen Teil denken, aber nicht gleich dem Verkäufer oder Vermieter daraus einen Vorwurf machen. In der Theorie klingt es einfach, wie es in der Praxis aussähe, weiß ich nicht, bislang stellte sich so etwas noch nicht heraus.

Gerade bei alten Gemäuern könnte ich mir schon vorstellen, dass da etwas in der Richtung passiert wäre, aber ich denke, man würde da an sich nichts mitbekommen. Spuren wären sicher beseitigt und wenn man da niemanden von kennt/ kannte, würde es mir weniger etwas ausmachen, zudem macht mich nichts heiß, was ich nicht weiß. Interessanter wäre es allerdings zu erfahren, wie es rechtlich aussähe. Dürfte A als Käufer/ Mieter vom Vertrag zurücktreten oder hat A den Vertrag schon zu erfüllen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Oh, hast du gestern "Verklag mich doch" gesehen? Dort war genau dieses Thema und dort hat der Rechtsanwalt gesagt, dass man das beim Verkauf nicht sagen muss. Es hat nichts an Wertminderung oder mit der Wohnqualität zu tun, wenn sich jemand dort in der Wohnung umgebracht hat. Und ob man in einer Wohnung leben möchte, wo es schon mal einen Toten gegeben hat, wurde ja hier bereits schon diskutiert. Wohnung mieten, wo jemand drin verstorben ist?

Aber wenn man eine Wohnung Vermieter oder verkauft muss man das an den Nachmieter oder den Käufer nicht weitergeben. Das ist nicht nötig, auch wenn es vielleicht unangenehm ist. Vom Kaufvertrag, so sagte der Rechtsanwalt gestern, kann man deswegen nicht zurücktreten.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Nachdem das Spukpotential nicht wirklich ausreicht, um rechtsgültige Verträge aufzulösen, wäre hier sicher nicht viel zu machen. Es ist kein Mangel, welcher mutwillig verschwiegen wurde. Und man muss sich auch mal die Frage stellen lassen, wieso man eine Wohnung oder ein Haus kauft, wenn ein solcher Umstand der keine Folgen für das Haus (oder die Wohnung hat) einen von den Kaufplänen abbringen lässt. Dann wird das Haus (oder die Wohnung) nicht wirklich toll gewesen sein.

Ich selbst würde hier nicht erwarten, dass man mir dies mitteilt. Letztlich hat es einfach zu wenig an Bedeutung - auch wenn es natürlich für die betroffene Familie ein harter Schicksalsschlag war. Einen Vorwurf an den Vermieter oder den Verkäufer kann man da nicht machen.

Sofern es vielleicht eine prominente Person war und man mit Menschen rechnen muss, welche an die Stelle pilgern, an der sich eben diese Person umgebracht hat oder aber die absehbar jährlich Kerzen vor dem Haus entzünden und Gedenkveranstaltungen planen, wäre das sicher was anderes. Ansonsten gibt es da nichts zu sagen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen das man konkret angeben muss, dass es sich um einen Selbstmord handelte. Wenn ich Vermieter wäre, dann würde ich nur bei Nachfrage sagen,dass der Vorgänger verstorben sei. Bei einem Geschäftsobjekt muss der Vermieter ja auch nicht angeben, dass der Vorgänger pleite gegangen ist.

Als meine Schwiegereltern ihr Haus gekauft haben, haben Sie bei der Besichtigung eines alten Hauses viele persönliche Gegenstände entdeckt. Das Haus sah noch bewohnt aus. Deshalb wollten meine Schwiegereltern wissen, warum das Haus zum Verkauf steht. Der Verkäufer hat dann gesagt, dass die Besitzer verstorben sind. Natürlich ist es ein bisschen unheimlich, vor allem in alten Gemäuern. Meine Schwiegereltern haben dann von der Nachbarschaft erfahren, dass die Eigentümer bei einem Unfall ums Leben gekommen sind. Sie haben sich damals trotzdem dafür entschieden das Haus zu kaufen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich finde nicht, dass der Selbstmord einer Person in einer Wohnung eine relevante Information ist, welche man an die potenziellen zukünftigen Mieter weiter geben müsste. Es ist einfach nur so, dass ein Mensch in dieser Wohnung verstorben ist. Und auf welche Weise diese Person gestorben ist, das ist doch vollkommen egal. Woran sollte man denn auch bemerken, dass sich in dieser Wohnung jemand umgebracht hat? Den Wert der Wohnung mindert das doch nicht und falls die Wohnung doch auf die eine oder andere Weise beschädig worden sein sollte, diese Mängel aber ausgebessert sind, dann ist doch auch alles wieder in Ordnung.

Ich denke, dass es viele Mieter abschrecken würde, wenn sie sich eine Wohnung ansehen, in der sich jemand ermordet hat. Dabei hat das mit der Wohnung an sich ja eigentlich gar nichts zu tun. Deshalb kann ich es ganz gut nachvollziehen, wenn ein Vermieter eine solche Information verschweigen würde. Ansonsten könnte er echte Probleme bekommen, seine Wohnung zu vermieten.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich verstehe das Problem nicht ganz, gebe ich zu. Die Leiche wird doch beseitigt werden. Ob nun jemand eines natürliches Todes gestorben ist in der Wohnung oder sich das Leben genommen hat oder dort ermordet worden ist, macht doch für Nachmieter keinen wirklichen Unterschied. Ok wenn da jemand ermordet worden ist, würde ich mir da eventuell mehr Gedanken drum machen. Aber ich möchte nicht wissen, in wie vielen Wohnung die heute bewohnt werde, wie viele Menschen im dritten Reich in ihren Wohnung durch Nazis ermordet worden sind.

Auch sagt Selbstmord ja nicht wirklich was darüber aus, wie der Mensch verstorben ist. Ob man nun an einem Herzinfarkt stirbt und einfach morgens nicht mehr aufwacht, also friedlich im Bett eingeschlafen ist oder ob man sagen wir 100 Schlaftabletten genommen hat und damit einschläft und nie wieder aufwacht, macht wahrscheinlich den selben Dreck. Im besten Fall nämlich, außer der Leiche, gar keinen. Eventuell erbricht sich der "Täter". Das dürfte aber nicht die erste Wohnung sein, in der sich jemand erbrochen hat.

Vielleicht würde ich die Sachlage anders sehen, wenn eine satanistische Verbindung dort Hardcore Partys mit wilden Exzessen gefeiert hätte und die Wände tonnenweise mit Blut und Exkrementen beschmiert hätten und sich alle Mitglieder der Gruppe während einer ihrer Veranstaltungen selbst an die Wand genagelt hätten und so gemeinschaftlichen Selbstmord begangen hätten.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Rein rechtlich muss man da nichts zu sagen. Ich wüsste jetzt auch nicht wirklich in wie weit das von Bedeutung wäre. Sagen muss man das sicherlich nur, wenn es irgendwelche Auswirkungen hätte. Wenn nun beispielsweise etwas durch den Suizid derart beschädigt werden würde, dass man das sieht und nicht mehr repariert werden kann. Aber das ist ziemlich gesponnen und wann trifft das schon mal zu? Und als Mieter macht man sich durch diese Information höchstens verrückt und ist nicht etwa glücklich darüber, dass der Vermieter so ehrlich ist. da sollte ein Vermieter wichtigere Dinge erzählen.

Will man natürlich ein Spukhaus verkaufen, dann kann man sicherlich erzählen, dass hier ein Mord oder Suizid passiert ist. Wenn man das vielleicht noch groß in den Anzeigetext schreibt, dann wundert sich der potentielle Mieter auch nicht darüber und es werden nur solche Leute davon angezogen, die sowieso kein Problem damit haben oder das Haus genau aus diesem Grund haben wollen. Aber das klingt dann auch schon wieder eher wie ein billiger Gruselfilm und nicht nach der Realität.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich denke nicht, dass es unbedingt notwendig ist zu erwähnen ob jemand in der Wohnung gestorben ist; egal ob es natürlich war oder ein Selbstmord. An der Wohnung selbst würde es doch sowieso nichts ändern und es würde mit Sicherheit nur Interessenten unnötig abschrecken, deswegen werden Vermieter diese Information wohl eher weglassen, was ich nicht weiter schlimm finde. Wenn man mir jetzt sagen würde, dass in meiner Wohnung vor meinem Einzug jemand verstorben ist, wäre das sicherlich ein komisches Gefühl, dies ja aber allerdings unbegründet.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Gemeinsam mit meiner Familie wohne ich in einem Mitte der 1950er Jahre gebauten Doppelhaus. Das Gebäude wurde damals für meinen Großvater, der die Bauarbeiten tatkräftig unterstützte, errichtet. Das heisst, dass in unserem Haus außer meinen Großeltern und ihren Kindern sowie meiner Familie niemand anderes wohnte. Somit kann ich sicher sein, dass in diesem Gebäude seit seinem Bau niemand verstorben ist. Dies würde zwar das Leben meiner Familie nicht verändern oder beeinträchtigen, dennoch würde ich mir aber mit Sicherheit Gedanken über die oder den Verstorbenen und die Ursachen für den Tod machen.

Ich weiß nicht wie ich mit diesem Thema umgehen würde, wenn ich auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus wäre. Selbstverständlich sollte der Immobilienmakler oder Vermieter, falls es ihm bekannt ist, die Interessenten über solche Vorkommnisse im Gebäude informieren, sodass diese sofort Bescheid wissen und entscheiden können, ob dies für sie ein Problem darstellt.

Einerseits fände ich es frech wenn der Wohnungsanbieter mir als Kunde solch brisante Details verschweigen würde, andererseits würde ich es gar nicht wissen wollen, dass in meinem Traumhaus bereits ein Mensch verstorben ist. Rückgängig machen kann man dieses Geschehnis sowieso nicht mehr, sodass es meiner Meinung nach schade wäre, deshalb bei einer Wohnung ein schlechtes Bauchgefühl zu haben, wenn man sich darin aufhält. Dennoch finde ich, dass es zu den Grundangaben gehört, die ein Vermieter den Interessenten mitteilen sollte, bevor diese einen Vertrag unterschreiben.

» RS1 » Beiträge: 129 » Talkpoints: 6,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich finde ehrlich gesagt, dass es nicht wirklich jemanden etwas angeht, wenn sich irgendwann vor längerer oder kürzerer Zeit mal jemand in einem Haus oder einer Wohnung das Leben genommen hat, außer dessen Angehörige und bestenfalls seine Freunde. Einen Nachmieter oder Käufer hat das nichts anzugehen, denke ich, wobei ich diese Einstellung tatsächlich nur eher schwer begründen kann. Irgendwie käme es mir doch reichlich respektlos vor, wenn ich diese Nachricht irgendjemandem überbringen würde, der sich nun für einen Kauf oder ein Anmieten des betreffenden Objektes interessiert, vor allem, weil ich mir wohl denken könnte, dass ich ihn damit erschrecke.

Was genau sich hinter diesem Selbstmord allerdings verborgen hat, um was für einen Menschen es sich bei dem, der sich das Leben genommen hat, gehandelt hat, was er vielleicht für ein Leid ertragen musste, bevor er diesen Schritt gegangen ist – all das sind Informationen, die vermutlich vorenthalten werden würden, die diese ganze Botschaft aber möglicherweise weniger gruselig machen würden. Jedenfalls gingen aber auch diese weitergehenden Informationen definitiv niemanden etwas an, so also auch nicht mich, sofern ich nicht Angehöriger oder Freund des Verstorbenen wäre.

Würde ich nun ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten, in dem sich ein einer meiner Angehörigen oder Freunde das Leben genommen hat, so würde ich einem Interessenten an diesem Objekt sicherlich nicht mitteilen, was hier genau vorgefallen ist. Dass sich in einem gebrauchten Miet- oder Kaufobjekt immer irgendwelche Lebensgeschichten zugetragen haben, teilweise vielleicht sogar Dramen, auf jeden Fall aber doch so manches Einzelschicksal, das ist wohl jedem klar. Man denkt darüber nur normalerweise schon als Interessent an einer Immobilie nicht nach, vermutlich, weil es einen tatsächlich nichts anzugehen hat und es einen selbst auch nicht belangt.

Dass ein jedes Leben mit dem Tod endet, sollte mittlerweile außerdem jedem klar geworden sein, und ob dieses Leben nun in der betreffenden Immobilie zu Ende gegangen ist oder nicht, spielt doch wiederum eine untergeordnete Rolle. Ob dieses Leben wiederum durch den Menschen selbst oder durch einen Tod ohne eigenes Dazutun beendet wurde, sollte man wohl wiederum als Außenstehender nicht bewerten, womit ich jeden meine, der nicht Betroffener ist – also wiederum jeden, außer demjenigen, der sich selbst getötet hat.

Auch, wenn ich persönlich mir nicht vorstellen kann, Selbstmord zu begehen und auch tief schockiert bin, wenn ich von einem Selbstmord erfahre, weil das für mich immer mit einer bestimmten Verzweiflung verknüpft ist, die enorm groß gewesen sein muss, so möchte ich doch grundsätzlich versuchen, zu respektieren, dass es Menschen gibt, die ihr Leben beenden wollen, auch, wenn ich das vielleicht nur in wirklich extrem wenigen Fällen nachvollziehen kann – falls überhaupt. Und diesen Respekt und die nötige Akzeptanz erwarte ich eigentlich auch von jedem anderen. Damit sich die Frage nach Respekt und Akzeptanz aber gar nicht erst stellen kann, würde ich aus entsprechendem Respekt vor der Ehre des Verstorbenen sicherlich nichts von dessen Selbsttötung erzählen.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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