Selbstmord in Wohnung - verschweigen oder sagen?

vom 20.01.2012, 15:12 Uhr

Wie das rechtlich aussieht, dazu kann ich nichts sagen. Ich hab mir mal, so mit 20 Jahren eine sehr schöne Wohnung angesehen. Ich wollte sie eigentlich sofort Mieten, da sie die perfekter Lage hatte, groß genug war und auch die Miete nicht zu teuer war. Nachdem wir die Wohnung fertig besichtigt hatten und dann Richtung Dachboden gingen, sagte der Vermieter dann beiläufig, dass der Vormieter sich da oben aufgehängt habe. Irgendwie habe ich in diesem Moment das Interesse an der Wohnung verloren und habe mir erst mal eine Bedenkzeit von 2 Tagen erbeten. In diesen 2 Tagen habe ich mir sehr viele Gedanken gemacht und habe die Wohnung, die eigentlich für mich perfekt gewesen wäre nicht gemietet.

Hätte der Vermieter mir nichts von dem Selbstmord gesagt, hätte ich diese Wohnung sicher gemietet, denn wie schon geschrieben war sie quasi perfekt. Jedoch muss ich auch sagen, dass vielleicht Schicksal war, denn in der nächsten Wohnung, die ich besichtigte war, es noch besser, denn die Tochter des Besitzers ist meine heutige Frau. Diese hätte ich dann wahrscheinlich nie kennengelernt, wenn ich die andere Wohnung genommen hätte.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Warum etwas verschweigen was sich nicht verschweigen lässt? Selbst wenn du es den potentiellen Mietern nicht erzählst, die Nachbarn werden es garantiert erzählen.

Ich könnte mir schon vorstellen dass es einige zarte Gemüter abschreckt eine Wohnung zu mieten wo sich jemand umgebracht hat. Manche sind da komisch, sie würden auch nicht in eine Wohnung ziehen wo jemand auf natürliche Art gestorben ist wenn sie es vorher wüssten. Möglich dass du einige Interessenten mit deiner Ehrlichkeit verschreckst, aber ich hätte Angst vor den Folgen. Sicherlich kann dir niemand einen Strick daraus drehen wenn du so etwas verheimlichst weil nun einmal die Vorgeschichte einer Wohnung nicht Bestandteil des Mietvertrages ist. Weißt du denn was es für komische und durchgeknallte Typen gibt die dann Geistererscheinungen haben oder nachts nicht schlafen können weil sie Albträume haben und dich dann verklagen? Sicherlich würdest du Recht bekommen, aber den Ärger hast du trotzdem.

Ich wäre wirklich einfach dafür reinen Tisch zu machen, außer die Wohnung ist absolut schwer vermietbar.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wenn ich Vermieter oder Verkäufer wäre, würde ich einem potentiellen Mieter oder Käufer nicht von mir aus erzählen, dass sich in der Wohnung jemand umgebracht hat. Es gibt immerhin zartbesaitete Menschen, die mit einem solchen Wissen nicht mieten oder kaufen würden. Wenn mich jedoch jemand genau danach fragen würde, warum die Wohnung leer steht und wohin der Vormieter umgezogen ist, dann würde ich natürlich die Wahrheit sagen. Irgendwann würden sie es doch von Nachbarn erfahren. Aber ich selbst würden auch solch eine Wohnung nicht unbedingt mieten. Ich müsste daran denken, dass der Selbstmord vielleicht mit der Wohnung oder dem Haus in Verbindung stehen könnte. Das heißt, dass ich schon ganz genau erfahren möchte, warum das passierte.

Du schreibst hier, dass du dir gerade bei alten Gemäuern einen Selbstmord vorstellen kannst. Warum? Weil so etwas in Verbindung mit angeblichen Geistern in alten Burgen und Schlössern vorkam? Ich denke nicht, dass speziell Selbstmorde nur in alten Häusern verübt werden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich denke, dass ich dem Nachmieter diese Tatsache verschweigen würde, wenn in meiner Wohnung ein Selbstmord (oder ein Mord) passiert wäre. Denn als Vormieter hat man ja durchaus Vorteile, wenn man das verschweigt und seinen Mund hält. Wenn man dem Nachmieter so eine Geschichte erzählen würde, dann wäre halt die Gefahr gegeben, dass derjenige die Wohnung nicht nimmt, obwohl er sie ansonsten genommen hätte. Als Vormieter hat man dadurch ja auch Nachteile, wenn man dem Mietinteressenten, von dem Selbstmord erzählt. Mir wäre da mein eigenes Interesse wichtiger als dass der Nachmieter nur ungern in eine Wohnung ziehen möchte, in der sich eine solche Tat ereignet hat.

Einmal ist man eventuell auf einen schnellen Nachmieter angewiesen, wenn man unterhalb der 3-Monats-Frist ausziehen will (dadurch könnte es ja sein, dass man dann Geld spart, wenn man jemanden findet, der sehr bald einzieht, weil man dann früher aus der Wohnung heraus könnte). Das trifft aber nur auf manche Mieter zu. In jedem Fall aber man ist als Vormieter verpflichtet, weitere potentielle Interessenten in die Wohnung zu lassen. Aber wenn der Mietinteressent die Wohnung nimmt, dann entfällt das ja und man muss ansonsten niemandem mehr die Wohnung zeigen. Das ist sowohl ein zeitlicher als auch ein nervlicher Vorteil. Von daher würde ich schon im eigenen Interesse meinen Mund halten - es gibt Dinge, die erzählt man seinem Nachmieter einfach besser nicht.

Der Mieter kann eine Wohnung sicherlich nicht einfach so wieder hergeben, nur weil sich dort jemand umgebracht hat. Einmal halte ich es sowieso für sehr unwahrscheinlich, dass das später herauskommt - so was wird ja in der Regel nicht an die große Glocke gehängt sondern eher tot geschwiegen. Aber selbst wenn, dann bleibt demjenigen nichts übrig, als die Wohnung mit der normalen Kündigungsfrist wieder zu kündigen, wenn er warum auch immer nicht in eine Wohnung ziehen will, in der sich jemand umgebracht hat. Aber den Mietvertrag kann er daher nicht widerrufen, außer diese Möglichkeit würde vorher in den Mietvertrag hinein geschrieben worden sein.

Benutzeravatar

» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Cid hat geschrieben:Du schreibst hier, dass du dir gerade bei alten Gemäuern einen Selbstmord vorstellen kannst. Warum? Weil so etwas in Verbindung mit angeblichen Geistern in alten Burgen und Schlössern vorkam? Ich denke nicht, dass speziell Selbstmorde nur in alten Häusern verübt werden.


Nein, damit hat es nichts zu tun, sondern eher, weil diese Häuser schon sehr alt sind/ sein können und da wahrscheinlich eine Menge Menschen in der Zwischenzeit wie auch immer gelebt haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand darin einen Selbstmord verübt haben könnte, einfach von der Anzahl der seit Bestehen des Hauses möglichen Bewohner ließ es mich vermuten oder eben so etwas denken.

Ich weiß nicht, ob es Vergleichswerte zwischen den heutigen Selbstmordraten und den früheren gab und ob man da unbedingt rein rechnerisch einen Vergleich ziehen kann.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Natürlich ist es meisten so, dass es sich nicht positiv auf den Verkauf des Hauses auswirkt, wenn man jemandem erzählt, dass der Mieter oder Vorbesitzer sich erschossen hat. Wie schon in einem anderen Thread oft erwähnt ist es so, dass die meisten neuen Mieter oder eben Käufer der Wohnung sich dann unwohl fühlen und meistens ein dumpfes Gefühl der Bedrohung spüren. Da man sich in seiner Wohnung wohl fühlen will, ist es meistens ein Grund dafür, dass man das Haus nicht kauft oder mietet.

Ich denke jedoch, dass man es den potenziellen Käufern oder Mietern auf jeden Fall mitteilen sollte. Wenn das später rauskommt, dann kriegt man wahrscheinlich keine gute Bewertung und wenn der neue Käufer dann klagen würde, dann würde er mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht auch Recht bekommen und man würde dann wieder auf dem leerstehenden Haus oder der leerstehenden Wohnung sitzen und auch noch die Kosten für den Anwalt etc. tragen müssen.

» Hufeisen » Beiträge: 6057 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich würde es auf jeden Fall zugeben, auch wenn es nicht leicht wäre. Ich meine, man will ja selbst auch nicht, dass man in ein Haus einzieht und gar nicht weiß, dass sich da schon jemand umgebracht hat. Andererseits würde wahrscheinlich niemand mehr in das Haus einziehen wollen, aber damit müsste man leben.

Wie es rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen. Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass es Probleme geben könnte, wenn man es verschweigt. Deswegen sollte man sich darüber vorher informieren.

» flopost » Beiträge: 594 » Talkpoints: 5,93 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es geht doch niemanden etwas an, ob sich der Vormieter umgebracht hat, ob er an Krebs gestorben ist, ob er einen Unfall hatte oder einfach nur ausgezogen ist. Das muss einem niemand sagen. Wenn man an Geister glaubt, die dann noch in der Wohnung herumirren, weil sie keine Ruhe finden, kann man nirgendwo einziehen. Irgendeiner ist immer in der Nähe gestorben und könnte dort herumirren. Es könnte ja auch sein, dass die Vormieterin eine Fehlgeburt hatte. Sollte man das auch erwähnen? Es könnte ja ein schlechtes Karma in dem Haus sein.

Der Vermieter muss nur Dinge erwähnen, die mit dem Haus oder der Wohnung zusammenhängen, aber nicht mit dem Vormieter. Er sollte erwähnen, dass die Wände mit Schimmel befallen waren oder dass Ungeziefer im Haus waren. Das wird aber immer verschwiegen

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Der Vermieter ist nicht verpflichtet solche Angaben zu machen, da diese nicht den Wohnungszustand beschreiben. Als Mieter einer solchen Wohnung, hat man auch dann nicht das Recht die Miete zu kürzen, wenn so etwas in der Wohnung passiert ist.

Ich denke nicht, dass ich so etwas sagen würde, denn in so ziemlich jeder Wohnung ist einmal jemand gestorben und das würde das Verkaufsgespräch doch in den meisten Fällen sehr beeinflussen, obwohl das ja eigentlich Schwachsinn ist. Entweder man mag die Wohnung oder eben nicht, ob in der Wohnung jemand gestorben ist oder nicht sollte da nicht interessieren.

Mir würde es aber auch als Mieter nichts ausmachen in eine Wohnung zu ziehen, in der schon jemand gestorben ist oder in der sich jemand umgebracht hat. Immerhin mietet man die Wohnung und nicht ihre Geschichte. Ich würde es als Mieter auch nicht zur Voraussetzung machen, dass mir mein Vermieter so etwas erzählt.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wieso das überhaupt eine Rolle spielen sollte. Eine Wertminderung ist das jedenfalls nicht. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Leiche nicht gerade monatelang in der Wohnung gelegen hat, was die Bausubstanz tatsächlich schädigen könnte - aber wenn alles beseitigt ist und keine Schäden an der Wohnung vorhanden sind, würde ich das in einem Verkaufsgespräch auch nicht erwähnen. Es wäre auch zutiefst abergläubisch, wenn das jemanden stören sollte.

Natürlich sind manche Leute abergläubisch, aber mal ehrlich, in dem Fall tut man ihnen doch einen Gefallen, wenn man ihnen nichts davon erzählt. Wenn sie das Haus mögen, sollen sie halt einziehen, und wenn nicht, dann nicht. Wenn sich jemand darin umgebracht haben sollte, dann vermutlich auch nicht des Hauses wegen, von daher fände ich es ziemlich albern, da einen Zusammenhang zu sehen.

Mich würde es auch nicht stören, in einem Haus zu leben, in der schon einmal jemand gestorben ist. Ich wohne selbst in einem Altbau, da wäre es sogar ziemlich unwahrscheinlich, dass das noch nie geschehen sein sollte. Aber ich glaube nicht an Geister.

Rein rechtlich ist der Vermieter oder Verkäufer auch nicht verpflichtet, so etwas anzugeben. Er muss nur sagen, wenn die Bausubstanz irgendwelche Schäden hat oder hatte. Aber die deutsche Rechtsprechung geht eben auch nicht von der Existenz von Geistern aus.

Also ich würde das nicht von mir aus erzählen. Aber wenn ich ganz gezielt gefragt würde, würde ich rein aus Nettigkeit die Wahrheit sagen. Ich hätte Skrupel, einem Interessenten dreist ins Gesicht zu lügen, selbst wenn das bedeuten würde, dass er die Wohnung nicht mietet bzw. kauft. Das hat aber nichts mit der Rechtslage zu tun.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^