Kurzzeitkennzeichen - Kosten und wo beantragen?

vom 20.01.2012, 13:51 Uhr

A hat sich ein Auto gekauft und muss dieses nun vom Händler, der in einer anderen Stadt sein Autohaus hat abholen um es dann in seinem Wohnort anmelden zu können. Dafür braucht A ein Kurzzeitkennzeichen. Der Händler hat diese roten Nummernschilder, die er immer nutzt, wenn er Autos von A nach B bringen muss. Kann A sich so ein Nummernschild beim Händler ausleihen oder muss A sich beim Straßenverkehrsamt ein derartiges Nummernschild holen?

Mit welchen Kosten ist es verbunden? Muss er sich dann ein Kennzeichen drucken lassen und wie hoch sind diese Kosten? Wie kann er am günstigsten mit einem Kurzzeitkennzeichen das Auto nach hause holen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Händler wird kaum seine roten Kennzeichen für die Überführung hergeben. Zum einen hätte er sie selbst dann nicht mehr zur Verfügung, dann bräuchte es ein gewisses Vertrauen zum Käufer und dann wäre dies auch ein Missbrauch der Schilder, der spätestens dann zum tragen kommt, wenn es mit den roten Schildern zu einem selbst verschuldeten Unfall kommt.

Wenn es A günstig haben möchte, kann A nach dem Kauf einfach die Papiere mitnehmen und den Wagen stehen lassen. Anschließend lässt A das Fahrzeug zu (inklusive der Versicherung und der Kennzeichen) und geht dann mit den neuen Schildern zum Händler zurück. Die Ersparnis liegt dann bei den Kosten der Kurzzeitschilder, was wohl zwischen 20 und 30 Euro liegen dürfte.

Ansonsten muss A sich tatsächlich die Kennzeichen bei der KFZ Zulassungsstelle holen. Dazu bedarf es einer Versicherungsbestätigung (elektronische Versicherungsbestätigung - auch eVB genannt - ist eine sechsstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben, welche die Versicherung auch telefonisch nennen kann). Diese Kennzeichen ist dann immer so viele Tage gültig, wie auf dem Kennzeichen abgedruckt (5 Tage?). Und das natürlich ab dem Ausgabetag! Mit dem Kennzeichen darf A dann auch ohne Plakette in die Umweltzone fahren.

Wie schon geschrieben entstehen die Extrakosten eigentlich durch das Erstellen der Schilder. Die Zulassung selbst ist da vernachlässigbar. Und wenn die Versicherung beibehalten wird, entstehen hier auch keine Extrakosten. Nur wenn Versicherung 1 die eVB zur Verfügung stellt und Versicherung 2 dann den Wagen versichern darf, wird sich Versicherung 1 die eVB Nummer noch ordentlich bezahlen lassen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Der Händler kann seine Roten Nummernschilder für diesen Zweck an den Käufer verleihen. Dies bedeutet dann aber, dass sie ihm in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen. Der einfachste Weg ist der, bei der Zulassungsstelle sogenannte Kurzzeitkennzeichen zu kaufen. Diese kosten glaube ich um die 40 Euro und man darf das entsprechende Auto dann glaube ich 5 oder 6 Tage fahren. Bevor man die Kennzeichen allerdings bekommt, braucht man eine Versicherung für das Auto für eben diese kurze Zeit. Dies bieten eigentlich alle Versicherungen an, und wenn man das Auto danach bei ihnen versichert, entstehen auch gar keine Zusatzkosten, da die Versicherungen das dann in aller Regel verrechnen.

Am allereinfachsten und auch Günstigsten ist es jedoch, wenn man das Auto vor der ersten Fahrt gleich anmeldet und sich dann auch direkt die richtigen Nummernschilder machen lässt. Das erspart zum einen die Kosten des Kurzzeitkennzeichens und vor allem den zweimaligen Weg zum Straßenverkehrsamt bzw. der Zulassungsstelle.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Der Händler darf seine roten Kennzeichen nicht an den Käufer ausleihen. Das weiß ich deshalb so genau, weil ich meinem Bekanntenkreis auch Händler sind. Die roten 06er Kennzeichen des Händlers dürfen ausschließlich vom Händler verwendet werden. Alles andere ist Missbrauch und kann teuer werden.

Der Käufer hat drei Möglichkeiten, wie er das Auto zu sich bekommt. Als erstes könnte der Händler das Auto mit seinen 06er Kennzeichen von einem Mitarbeiter zum Käufer fahren lassen.

Der Käufer wendet sich an die Kraftfahrzeugversicherung, bei der das Auto später versichert werden soll. Bei dieser beantragt man eine Versicherung für Kurzzeitkennzeichen. Von der Versicherung erhält man dann eine Kennziffer, die beim Straßenverkehrsamt benötigt wird. Die Kosten des Kurzzeitkennzeichens werden später von der Versicherung verrechnet.

Der Käufer holt sich beim Händler die Papiere des Autos. Mit den Papieren und der Versicherungsbestätigung fährt man dann zum Straßenverkehrsamt. Dort meldet man das Auto ganz normal an und fährt dann mit den regulären Kennzeichen wieder zum Händler.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Manche Händler sind noch so kulant und verleihen ihre roten Nummern. Das ist jedoch noch äußerst selten der Fall. Falls man so ein Kennzeichen benötigt, sollte man sich zuerst an seine Versicherung wenden. Die stellen einem dann eine elektronische Versicherungsbestätigung aus, mit der man sich dann beim Straßenverkehrsamt sein Kennzeichen holen kann. Dabei ist zu beachten, dass die Versicherung einen zirka 90 Euro für diese Art der "Anmeldung" berechnet und noch einmal zirka 20 Euro für die Schilder beim Straßenverkehrsamt fällig werden. Insgesamt sind diese Kennzeichen fünf Tage gültig. Schließt man danach einen Vertrag bei derselben Versicherung ab, werden die 90 Euro mit dem Beitrag verrechnet und man muss erst einmal weniger zahlen.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also Kurzzeitkennzeichen beantragt man zuerst mal bei der Versicherung bei der man ansässig ist. Die stellen dann ein schreiben aus, das man dann mit auf die Zulassungsstelle nimmt. Im großen und ganzen kostet ein Kurzzeitkennzeichen glaub 68€ plus die Gebühren um das Schild produzieren zu lassen. Dann ist es 5 Tage gültig.

» xXAGXx » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,41 »


xXAGXx hat geschrieben:Also Kurzzeitkennzeichen beantragt man zuerst mal bei der Versicherung bei der man ansässig ist.

Zunächst einmal beantragt man bei der Versicherung keine Kurzzeitkennzeichen. Die kann solche auch gar nicht ausstellen. Versicherungsbestätigungen für z.B. Mofa-Kennzeichen nehme ich hier mal aus. Dann ist es so, dass man auch ein Kurzzeitkennzeichen bekommen kann, wenn man bei keiner Versicherung "ansässig" ist.

Das bedeutet durchaus, dass Kunden aus Kiel auch Versicherungen in München, Stuttgart oder Frankfurt Anfragen können (und sollen). Die Versicherung wird dann übrigens nur noch die eVB Nummer mitteilen. Diese reicht dann bei der Zulassungsstelle aus, um Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Und genau dort beantragt man dann eben auch diese Kennzeichen!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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