Gerichtsvollzieher - Kommen sie immer unangemeldet?

vom 19.01.2012, 23:30 Uhr

Bei mir war zum Glück noch kein Gerichtsvollzieher und ich hoffe, dass er auch nicht noch zu mir kommt. Dennoch würde mich interessieren, ob Gerichtsvollzieher immer unangemeldet kommen oder ob sie sich anmelden, damit man eventuell auch Geld zu hause haben kann um die Schulden zu begleichen. Der Überraschungseffekt ist wahrscheinlich, so stelle ich es mir vor, wohl der beste Moment.

Muss der Gerichtsvollzieher sich anmelden, bevor er einen "besucht"? Bekommt man vorher einen Brief? Was ist, wenn der Gerichtsvollzieher kommt und keiner macht die Türe auf, weil keiner zu hause ist? Kommt er dann noch mal wieder und meldet sich dann an? Wenn nicht, was macht er, wenn wieder keiner zu hause ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Mein Ex Freund bekam einmal Besuch vom Gerichtsvollzieher, weil er einige GEZ Rechnungen nicht bezahlte. Jedoch war mein Ex Freund zu der Zeit nicht zu Hause, sondern auf der Arbeit und so sahen wir diesen "gelben" Brief im Briefkasten, auf dem stand, das der Gerichtsvollzieher da war mit Datum, Uhrzeit und dem Betrag, den er einholen soll für die GEZ. Zudem stand auf dem gelben Brief das bis zu dem und dem Datum das Geld auf unten stehendem Konto des Gerichtsvollziehers eingegangen sein muss, sonst würde er nochmals Besuch abstatten.

Dieser erste Besuch, der für den Gerichtsvollzieher umsonst war, gab er natürlich auch in Zahlung und so steigerte sich der Betrag von Mal zu Mal. Am Ende zahlte er statt 100 € und n paar Zerquetschte fast 200 €. Mein Ex Freund zahlte dann auch Tage später alles und so hat sich dies für ihn gegessen. Jedoch ich fand dies schon extrem unangenehm und peinlich, wenn man wegen 2 unbezahlten GEZ Beträgen gleich den Gerichtsvollzieher ins Haus bekommt.

Es waren nur 2 Beträge, da er sich danach freistellen lassen lies und dies auch von der GEZ anerkannt wurde, jedoch waren diese beiden Beträge noch fällig und er dachte, das sie auf diese Beträge auch noch verzichten können. Jedoch war dies natürlich nicht so. Erst ab dem Datum der Freistellung war dies möglich.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe zwar selbst keine Erfahrung mit besuchen von Gerichtsvollziehern aber ich denke mal, dass die sich zumindest beim ersten Besuch schon vorher anmelden, da sie ja dem Schuldner die Möglichkeit geben wollen, seine Schulden zu zahlen. Trifft der Gerichtsvollzieher niemanden an oder bekommt die Tür nicht aufgemacht, dann wird er denke ich mir mal irgendwann mit Polizei und Schlüsseldienst kommen, da er ja den Auftrag hat zu pfänden.

Ich hab mal eine Reportage im Fernsehen gesehen, da ging es sogar so weit, dass ein Haftbefehl gegen einen Schuldner ausgestellt wurde, weil dieser sich weigerte, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Ich finde es traurig, das es so weit kommen kann, dass man nicht mehr weiß, wie man seine Schulden bezahlen soll.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Grundsätzlich muss man sagen das sich jeder Gerichtsvollzieher anders verhält. Da es keine Grundregeln gibt, die jeder Gerichtsvollzieher einhalten muss. Meistens ist es so das der Gerichtsvollzieher sich nicht anmeldet und dann einfach vorbeikommt. Sollte dann keiner aufmachen kann er entweder einen Brief einwerfen mit der Bitte das Geld zu überwiesen oder er nennt einen genauen Termin mit Uhrzeit, wann er wieder vorbeikommt. Sollte man dann erneut nicht anzutreffen sein, bekommt man eine kurze Frist sich bei dem Gerichtsvollzieher zu melden. Versäumt man auch dass wird der Gerichtsvollzieher mit der Polizei vorbeischauen.

Also am besten finde ich man lässt es gar nicht so weit kommen. Denn jeder Besuch, auch wenn er nicht erfolgreich ist, kostet dem Schuldner Geld. So wächst jedes mal der Endbetrag an und das nicht zu knapp. Meistens sind Gerichtsvollzieher aber sehr nett und haben auch Verständnis für die ein oder andere Situation. Solange man nett und freundlich bleibt und zu einer Lösung bereit ist, braucht man keine Angst vor ihnen zu haben.

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» Tambodal0803 » Beiträge: 19 » Talkpoints: 10,17 »



Ich kann auch nicht aus persönlicher Erfahrung sprechen - zum Glück. Aber ich gehe stark davon aus, dass man da wirklich auf den Überraschungseffekt setzt. Andernfalls könnte man, wenn man es darauf anlegen wollen würde, ja gewisse Dinge kurzzeitig woanders lagern. Wenn man also weiß, dass der Gerichtsvollzieher am nächsten Tag um 2 kommt, dann würden doch sicherlich einige versuchen, alles wertvolle woanders hin zu bringen und wenn der Gerichtsvollzieher dann kommt und schaut, was wertvoll ist, dann findet er da nichts. Das wäre ja nicht im Sinne der Sache!

Also kommt er unangekündigt. Aber ich weiß gar nicht, ob man diesen dann hereinlassen muss, wenn man denn da ist? Auch hier gehe ich davon aus, dass das der Fall ist. Sonst wäre das sicherlich auch problematisch. Aber eigentlich ist der Gerichtsvollzieher ja beauftragt und da muss er ja irgendwo auch die Möglichkeit haben, gleich zu sehen, was zu holen ist, damit die Schulden beglichen werden können.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Sie können doch eigentlich gar nicht unangemeldet kommen im eigentlichen Sinne, denn der Schuldner muss ja einen sogenannten Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen haben. Wenn man nämlich diesen Bescheid ordnungsgemäß erhalten hat, muss man eben auch mit dem Gerichtsvollzieher rechnen. Dieser muss eben vollstrecken und wird eben unter Umständen auch Gegenstände pfänden. Allerdings muss eben auch jeder wissen ob er Schulden hat, denn Schulden kommen nun einmal nicht völlig unerwartet.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich denke mal, dass es darauf ankommt, weshalb der Gerichtsvollzieher überhaupt kommen soll, da jeder Schuldner anders ist und auch eine unterschiedlich Summe an Schulden hat.

Der erste Besuch ist nicht immer so schlimm und da kennen die Behörden den Schuldner auch nicht wirklich. Daher denke ich, dass der erste Besuch angemeldet wird, bzw. man bekommt einen Termin, wann man zu Hause sein sollte um den Gerichtsvollzieher willkommen zu heißen.

Dort macht er sich dann ein Bild von der Lage oder bekommt dann das Geld, falls der Schuldner welches auftreiben konnte. Wenn der Schuldner seine Schulden begleichen kann, kommt der Gerichtsvollzieher natürlich nicht mehr, aber das ist selten der Fall.

Meistens bekommt man dann, glaube ich, eine zweite Frist und man kann seinen Besitz bis dahin ja auch gar nicht verstecken, da der Gerichtsvollzieher sich die wertvollen Gegenstände etc. alle notiert und dann ganz genau weiß, was bei einem zu holen ist.

Nach dem ersten Besuch kann man den Schuldner auch einschätzen und dann entscheidet sich auch, ob man ihn auch unangemeldet besucht oder nicht, da einige bestimmt auf die Idee kommen die Wertgegenstände zu nehmen und abzuhauen, wenn sie extrem verschuldet sind.

» schoky » Beiträge: 123 » Talkpoints: 15,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge



schoky hat geschrieben:Nach dem ersten Besuch kann man den Schuldner auch einschätzen und dann entscheidet sich auch, ob man ihn auch unangemeldet besucht oder nicht, da einige bestimmt auf die Idee kommen die Wertgegenstände zu nehmen und abzuhauen, wenn sie extrem verschuldet sind.

Und genau dieser Gedankengang ist falsch, denn ein Gerichtsvollzieher besucht den Schuldner nun nicht monatlich. Wenn er kommt schaut er sich das Gesamteinkommen des Schuldners an und eben die komplette Wohnung. Sieht er hier keinen positiven Erfolg muss der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn er jetzt nämlich gelogen hat der gute Schuldner kann es richtig Ärger geben. Er darf nämlich auch nichts mehr so einfach verschwinden lassen, denn ansonsten kann auch schnell einmal eine Gefängnisstrafe drohen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich kenne einige Personen bei den der Gerichtsvollzieher auch schon war. Zum Teil stand er unangemeldet vor der Tür, zum Teil war aber auch nur ein Brief im Briefkasten. Ich denke mal es kommt bestimmt mit auf die Höhe des Betrages an und ob der Gerichtsvollzieher gerade in der Gegend beschäftigt ist. Ich denke mal wenn die Sache dann mit dem Gerichtsvollzieher geklärt ist und eventuelle eine Monatliche Ratenvereinbarung getroffen wurde dann kommt er nicht jeden Monat vorbei, sondern lässt sich die Raten auf sein Konto überweisen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Bei mir war tatsächlich schon mal ein Gerichtsvollzieher. :oops: Peinlich, peinlich, aber ich war damals gerade am Umziehen und da geriet wohl das eine oder andere in Vergessenheit. :lol: Das ging dann auch recht schnell zum Gerichtsvollzieher, da es Schulden bei einer Behörde waren, da gibt es wohl vorher auch kein Gerichtsverfahren.

Also, der Gerichtsvollzieher kam unangemeldet und ich war nicht zu Hause. Hatte dann einen Brief im Kasten, in dem einer Termin stand, zu dem er wiederkommen würde (ich glaube, das war genau 2 Wochen später). Wenn ich dann wieder nicht da wäre, hatte er das Recht, Zeugen hinzuzuziehen und die Wohnung von der Polizei öffnen zu lassen. Darunter stand noch seine Bankverbindung und der Gesamtbetrag, den ich zu zahlen hatte, mit dem Hinweis, dass der zweite Termin hinfällig wäre, wenn ich die Zahlung bis dahin erledigt hätte. Was ich dann auch getan habe, der Betrag war nicht so hoch, dass ich das nicht hätte aufbringen können. Also kam der Herr nicht wieder.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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