Autounfall- Versicherung erst später informieren?
Hier Autounfall- Mitschuld möglich? habe ich einen Fall konstruiert wo die Schuldfrage im Raum steht. Unabhängig davon, gibt es irgendwelche Fristen innerhalb derer sich ein Autofahrer bei seiner Versicherung melden muss um eventuelle Ansprüche nicht zu verlieren?
Mal angenommen Unfallgegner B weigert sich den Schaden zu regulieren oder gar seiner Versicherung zu melden. Herr A muss dann, um nicht auf den Schaden sitzen zu bleiben, sich an seine Versicherung wenden damit diese dann über das Autokennzeichen die Versicherung des Unfallgegners herausbekommt. Ist das richtig? In dem konstruierten Fall kann es aber durchaus möglich sein dass es sich der Unfallgegner doch noch überlegt den Schaden privat und ohne Versicherung auszugleichen. Das geht dann sicherlich nicht mehr wenn Herr A schon seine Versicherung informiert hat, oder? Mal angenommen es werden noch 14 Tage vergehen bis der Unfallgegner B sich positioniert weil er so lange im Urlaub ist, könnte es da zu spät sein um noch die eigene Versicherung einzuschalten?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Herr A kann den Schaden seiner Versicherung melden, das wird ihm aber nichts nutzen. Die eigene Versicherung ist für Schäden, die durch Dritte bei einem Unfall verursacht worden, nicht zuständig. Dafür muss jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung haben, bevor es zum Strassenverkehr zugelassen wird. Zumindest theoretisch.
Herr A müsste normalerweise den Schaden bei der Versicherung des Gegners melden, um seine Ansprüche geltend zu machen. Dies sollte unverzüglich geschehen, um der Versicherung die Möglichkeit zu geben, den Schaden zu begutachten. Ausserdem muss die Versicherung dann auch die Schadenmeldung ihres Kunden mit den Angaben der Herrn A abgleichen.
Kennt Herr A die Versicherung des Unfallgegners nicht, kann er diese über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln und bekommt dann im Regelfall die zuständige Versicherung genannt. Auch dann sollte er sich unverzüglich an diese wenden, um den üblichen Schadenabwicklungsprozeß in Gang zu setzen. Die Versicherung wird Herrn A dann über den Ausgang des Prozesses informieren.
Meldet der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung nicht, wird die Versicherung sich daraufhin mit ihrem Kunden in Verbindung setzen, um den Vorgang zu klären. Bei strittiger Schuldfrage wird die Versicherung natürlich nicht freiwllig zahlen, da winden sie sich wie ein Aal, das zeigt die Erfahrung. Bei eindeutiger Lage wird A dann das Geld zunächst von der Versicherung bekommen, Unfallverursacher B hat dann die Möglichkeit, den ersetzten Schaden bei der Versicherung selbst zu begleichen.
"Zu spät" gibt es eigentlich nicht. Auch wenn die Versicherung erst sehr spät informiert wurde, wird diese zahlen. Das Problem für den Versicherten ist, dass wenn die Mitwirkungspflicht verletzt wurde (eben das Schäden zeitnah gemeldet werden), die Versicherung sicher Regressforderungen gegen den Versicherten stellen kann. Und das wird dann wirklich unschön.
Das Argument, noch überlegen zu wollen, den Schaden privat zu übernehmen, zählt hier eigentlich nicht. Ich denke, dass es mittlerweile bei allen Versicherungen üblich oder zumindest möglich ist, den Schaden auch später noch "auszulösen". Daher spricht eigentlich nie etwas dagegen, sich seiner Versicherung im Schadensfall zu offenbaren. Und auch dann, wenn die Schuldfrage selbst nicht eingesehen wird bzw. man glaubt, unschuldig zu sein, sollte die Versicherung informiert werden. Dann gerne eben mit dem Hinweis, selbst von seiner Unschuld auszugehen.
Der Schaden, auch wenn man keine Schuld trägt, sollte so schnell wie möglich der eigenen Versicherung gemeldet werden. Denn tut das der Unfallgegner bei seiner eigenen Versicherung nicht, dann hat die Meldung für den Geschädigten enorme Vorteile.
Denn die Kfz-Versicherung von Herrn A, sofern er eine Vollkasko hat, kann in Vorleistung gehen. Das ist vor allem bei größeren Schäden sinnvoll, weil man selten das Geld mal eben so hat. Dazu hat die Versicherung von A wesentlich mehr Möglichkeiten über das Kennzeichen des Verursachers auch dessen Versicherung zu erfahren und kann den Schaden dann melden.
Als einfacher Geschädigter bekommt man diese Daten nämlich gar nicht so einfach. Es gibt, soweit mir das noch bekannt ist, eine zentrale Stelle, wo man die Auskunft entsprechend beantragen kann. Aber man muss auch entsprechende Nachweise bringen, das man berechtigt ist, um die Auskunft auch zu bekommen. Und wie oft lehnt denn die Polizei ihr Kommen ab, wenn es nur Materialschaden gab? Da kann der Nachweis schwierig werden.
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