Schimmel unter dem Laminat- Laminat auf Teppichboden
A hat Schimmel in einem Zimmer. Unter dem Laminat, welches in dem Zimmer verlegt ist, ist Teppichboden. Warum der Vermieter B Laminat auf Teppichboden gelegt hat, weiß A nicht. Aber als der Handwerker die Leiste an den Kanden des Laminats weggemacht hat, kam eine schimmelige Duftwolke entgegen. Der Handwerker will aber morgen dennoch die Wand vom Schimmel befreien und dann die Sockelleiste wieder anbringen.
Da aber unter dem Laminat wohl auch Schimmel ist und der Boden eigentlich total erneuert werden müsste, will A nun wissen, was A am besten machen soll. Soll A den Handwerker machen lassen und hinterher noch einmal dem Vermieter sagen, dass A den Boden auch gemacht haben will oder braucht das der Vermieter nicht machen. Der Handwerker ist wohl ein Angestellter von B und arbeitet für die Wohnungen als Handwerker, die B vermietet. Es ist kein Fachmann in dem Sinne.
Muss A hinnehmen, dass der Schimmel unter dem Laminat bleibt und nur trocknet? Was macht A, wenn in dem Schlafzimmer doch der Boden gemacht wird? Die Wohnung ist zu klein um das Bett in einem anderen Zimmer aufzustellen und dieses Zimmer wird ja nicht an einem Tag renoviert werden können. Wo soll A mit seiner Frau schlafen? Wie kann sowas geregelt werden? A wird ja auch in dem Zimmer nicht auf Dauer schlafen können, wenn dort Schimmel ist.
Ich denke, es kommt darauf an, was A in seinem Mietvertrag stehen hat, wie er die Wohnung gemietet hat. Wenn der Boden nicht fachgerecht verlegt wurde – vielleicht war der Schimmel schon unter dem Teppich und keiner hat darauf geachtet – ist das eine Sache für den Vermieter, denn wie ich dich verstanden habe, ist der Vermieter wohl Fachmann, wenn sein Angestellter sich das angesehen hat. A kann den Handwerker nicht einfach etwas machen lassen, was nicht korrekt ist, falls weiterer Schimmel unter dem Teppich ist. Das hätte ich persönlich überprüft.
Wenn das Zimmer ausgeräumt werden muss, müssen die restlichen Möbel eben für einen Tag ins Treppenhaus gestellt werden. Der Vermieter müsste A eine Hotelübernachtung zahlen, denn es ist ja seine Schuld, wenn es nicht richtig gemacht wurde und A muss ja irgendwo schlafen können.
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