Defekte Höheneinstellung bei Scheinwerfern großer Mangel?
Gestern habe ich in einer Autosendung gesehen oder besser gehört, dass die Fehlfunktion einer Höheneinstellung von Scheinwerfern ein Mangel sein soll, aufgrund dessen man die TÜV-Plakette nicht erhalten würde. Selbst, wenn alles andere in Ordnung ist, so scheint diese Höheneinstellung wirklich dafür zu sprechen, die TÜV-Plakette nicht zu erteilen. Ehrlich gesagt war ich etwas verwundert und würde diesbezüglich eigene Erfahrungen hören wollen, ob so etwas bei Euch am Auto bereits vorgekommen ist und Ihr dann auch beim Erteilen der Plakette gescheitert seid.
In besagter Autosendung war davon die Rede, dass wohl bei beiden Scheinwerfern vorn die Höheneinstellung nicht funktionieren würde und man musste dies austauschen, was mal eben wohl um die 150 Euro ausgemacht hat. Schon recht happig, wenn man bedenkt, wie klein so ein Rädchen ist, um die Scheinwerfer in der Höhe verstellen zu können. Achtet Ihr bei Eurem Auto auf eine korrekte Höhe der Scheinwerfer oder war Euch diese Kenntnis gar nicht mal so bewusst?
Ich achte schon darauf, dass die Einstellungen meines Fahrzeuges gerade bezüglich des Lichtes richtig sind. Denn immerhin hat wohl ein großer Teil der Autofahrer selbst schon erlebt, wie störend es ist, wenn man selbst geblendet wird. In den meisten Fällen ist es einfach nur unangenehm und man bemüht sich dann vorbei zu schauen, aber es kann ja durchaus auch einmal deutlich schlimmere Folgen haben.
Mir ist es schon passiert, dass die HU als nicht bestanden galt, weil die Höhenverstellung eines Scheinwerfers nicht funktionierte. Bei geringen Mängeln kann die Plakette trotzdem erteilt werden, wenn die Mängel dann abgestellt werden. Bei gravierenden Mängeln, die die Sicherheit gefährden, gibt es die Plakette nur, wenn der Mängel abgestellt ist und das Fahrzeug erneut vorgestellt wird.
Ein nicht funktionierender Stellmotor am Fahrzeugscheinwerfer kann zum Risiko werden, wenn das Fahrzeug voll beladen ist und der Scheinwerfer dann den Gegenverkehr blendet. Daher ist die Plakette dann zu verweigern. Ein nicht funktionierender Stellmotor ist also ein gravierender Mangel, ein funktionierender Motor, der nicht genutzt wird, und das werden viele nicht, wenn man sich so umsieht, wird leider nicht bestraft.
*steph* hat geschrieben:In besagter Autosendung war davon die Rede, dass wohl bei beiden Scheinwerfern vorn die Höheneinstellung nicht funktionieren würde und man musste dies austauschen, was mal eben wohl um die 150 Euro ausgemacht hat.
Über 150,00€ wäre ich noch froh gewesen. Denn bei meinem letzten TÜV Termin wurde auch festgestellt, dass die Höhenverstellung des einen Scheinwerfers nicht funktionierte. Allerdings lag das nicht an dem "kleinen Rädchen", sondern der Scheinwerfer an sich war in der Beziehung einfach kaputt. Da ich Xenonscheinwerfer habe, war das richtig teuer. Ich musste den ganzen Scheinwerfer wechseln lassen und habe dafür mal eben 850,00€ zahlen müssen. Das hat mich richtig geärgert und hat auch echt weh getan. Aber ich hatte ja keine andere Wahl, als es machen zu lassen. Geärgert habe ich mich, weil ich die Funktion fast noch nie benutzt habe. Wenn es wenigstens was gewesen wäre, was ich bei jeder Fahrt nutze, dann hätte ich mich nicht so geärgert glaube ich.
Ohne neuen Scheinwerfer hätte ich den TÜV nicht bekommen. Ich kann daher auch bestätigen, dass eine defekte Höhenverstellung nicht übergangen wird beim TÜV. Klar ist es auch wichtig. Bei meinen vorigen Autos habe ich die Höhe des Lichtes auch öfter verstellt, aber bei meinem jetzigen Auto hab ich das wie gesagt fast noch nie gebraucht. Damit scheine ich niemanden zu blenden, also lasse ich auch die Finger davon.
Ich kann mir schon vorstellen, dass falsch eingestellte Scheinwerfer einen größeren Mangel darstellen. Schließlich können diese ja auch sehr blenden, gerade wenn man so einem Auto mit falsch eingestellten Scheinwerfern entgegenkommt, hat man ja manchmal schon den Eindruck, der andere hätte das Fernlicht eingeschaltet, selbst wenn das gar nicht der Fall ist. Ich persönlich finde es auch übertrieben, wenn Leute sich deswegen so geblendet fühlen, dass sie direkt vor den Baum fahren, aber es kommt doch immer wieder zu Problemen mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern, zumindest auf Seiten der anderen Verkehrsteilnehmer.
Mein Auto hat Xenon-Scheinwerfer, die sich beim Einschalten des Lichts selbstständig richtig einstellen. Ich habe auch noch nie gehört, dass man Xenon-Scheinwerfer selbst verstellen kann. Sofern da nichts defekt ist, funktioniert das zuverlässig. Ich musste die Scheinwerfer noch nie einstellen lassen. Falls da mal etwas kaputtgeht, wird es natürlich teuer, aber das kommt sicher selten vor. Bei meinem alten Auto gab es im Innenraum ein kleines Rädchen, mit dem man die Scheinwerfer verstellen konnte. Da habe ich schon geschaut, dass sie einigermaßen vernünftig eingestellt waren.
Ich habe meine TÜV-Plakette auch mit kaputter Leuchtweitenregulierung für die Scheinwerfer bekommen. Allerdings habe ich beim normalen Ablendlicht einen zu kleinen Lichtkegel, so das ein vollbeladenes Auto auch nicht blenden kann. Selbst wenn ich Fernlicht anschalte und dies vergesse zurück zunehmen, wenn Gegenverkehr ist, kommt da selten eine Reaktion.
Allerdings sind die gesagten 150 Euro nach meiner Kenntnis fernab jeglicher Realität. Denn mir wurde von mehreren Stellen der doppelte Preis genannt, da in den meisten Fällen der Motor für die Leuchtweitenregulierung kaputt ist.
@Punktedieb
Die Leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer wird nicht aus dem Wageninneren geprüft. Wenn also die Leuchtweite nicht vom Schalter/Rädchen aus dem Auto heraus geregelt werden kann, so wird dies in aller Regel nicht auffallen. Der Prüfer regelt die Leuchtweite vorne am Scheinwerfer! Und sollte sich hier ein Problem ergeben, dann wird das als schwerer Mangel gewertet und die Plakette bis zur Reparatur verweigert.
Ob dann aber "meistens" der Stellmotor kaputt ist oder nicht, vermag ich nicht zu sagen. Ich würde eher meinen, dass es ein mechanischen Problem ist (an der Stellschraube, dem Gewinde oder der gesamten Stellwerksapparatur) und das wieder oftmals so gelagert ist, dass der gesamte Scheinwerfer ausgetauscht werden muss.
derpunkt hat geschrieben:@Punktedieb
Die Leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer wird nicht aus dem Wageninneren geprüft. Wenn also die Leuchtweite nicht vom Schalter/Rädchen aus dem Auto heraus geregelt werden kann, so wird dies in aller Regel nicht auffallen. Der Prüfer regelt die Leuchtweite vorne am Scheinwerfer! Und sollte sich hier ein Problem ergeben, dann wird das als schwerer Mangel gewertet und die Plakette bis zur Reparatur verweigert.
Bei meinen TÜV-Prüfungen hat der Prüfer zwar den Scheinwerfer mit einem Gerät geprüft, ich musste aber zusätzlich die Leuchtweitenregulierung von innen betätigen. So kann er sehen, ob sich der Leuchtkegel und damit der Scheinwerfer bewegt.
Es wird also sehr wohl die Verstellung aus dem Fahrzeuginneren überprüft. Ist nur der Scheinwerfer falsch eingestellt, erledigt der Prüfer das meistens gleich mit einer kleinen Einstellung am Scheinwerfer, alles andere wird dann im Bericht vermerkt.
Mir selbst ist das noch nicht passiert, aber ich kann sehr gut nachvollziehen, dass dieser Mangel bei der Hauptuntersuchung beanstandet wird. Denn eine defekte Höheneinstellung ist für einen selbst nicht unbedingt weiter schlimm, aber für die entgegenkommenden Autos kann es durchaus gefährlich werden. Ich achte bei meinem Auto immer auf die korrekte Höheneinstellung der Scheinwerfer, denn ich finde es selbst immer sehr störend, wenn mich entgegenkommende Fahrzeuge oder Autos, die hinter mir fahren, mit ihren falsch eingestellten Scheinwerfen blenden.
@derpunkt Das die Scheinwerfereinstellung von außen geprüft wird, ist mir bekannt. Wenn dort etwas nicht stimmt, dann wird es an dem Rädchen im inneren des Autos versucht, die richtige Scheinwerfereinstellung vorzunehmen. Reagieren dann die Scheinwerfer nicht, ist es in den meisten Fällen eben der Motor, welcher dann defekt ist.
Allerdings habe ich trotzdem meine Hauptuntersuchung bestanden. Was aber auch damit zu tun haben kann, wie die falsche Einstellung der Scheinwerfer ist. blendet sie mit dem normalen Licht schon den Gegenverkehr, als sind die Scheinwerfer zu hoch eingestellt, dann wird das sicherlich ins Gewicht fallen. Was aber bei mir nicht der Fall ist.
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