Kunstfehler beim Friseur?!
Ich denke, dass es fast jedem schon mal passiert ist, dass er oder sie vom Friseur kam und sich total unwohl gefühlt hat, weil die Haare verschnitten waren, die Farbe nicht so war, wie es sein sollte, die Dauerwelle zu klein gewickelt war, die Strähnchen nicht die richtige Farbe hatte usw. Oft fällt es einem erst nach dem ersten Waschen der Haare auf und dann will man meist auch nicht mehr zurück in den Laden gehen.
Wenn es dann auch noch passiert, dass einem nach dem Färben oder nach der Dauerwelle die Haare ausfallen oder abbrechen, dann ist es wohl auch schon eine Körperverletzung nach dem Gesetz oder ist es schon eine Körperverletzung, wenn die Haare "nur" verschnitten sind? Ab wann ist es eine Körperverletzung? Wann kann man den Friseur dafür verantwortlich machen und ab wann reicht der Versuch der Nachbesserung nicht. Wann ist ein Friseur verpflichtet nachzubessern und wann muss er Schadenersatz bezahlen? Ist es überhaupt fair einem Dienstleister, der im Prinzip so wenig verdient so viel Verantwortung aufzubürden, dass er oder sie wegen Körperverletzung im Beruf vor Gericht landen kann?
Habt ihr schon mal gegen einen Friseur oder einer Friseurin geklagt? Warum habt ihr es gemacht? Habt ihr Schmerzensgeld bekommen? Oder seid ihr wegen Unzufriedenheit schon mal zurück zum Friseur gegangen und habt euch beschwert? Wie hat der Friseur reagiert? Hat er nachgebessert und seid ihr dann zufrieden gewesen? Habt ihr euch auch schon mal direkt beim Friseur beschwert, noch ehe ihr bezahlt habt? Musstet ihr dann den vollen Preis bezahlen? Erzählt mal von euren Erfahrungen mit Kunstfehlern beim Friseur.
Ich habe in jüngeren Jahren als Friseur gearbeitet. In den 10 Jahren die ich tätig war, ist mir nie ein Fall von Körperverletzung bekannt geworden. Der Fall Körperverletzung setzt rechtlich gesehen auch einen gewissen Vorsatz voraus. Das heißt, der Friseur müsste etwas absichtlich getan haben. Dies wäre dann der Fall, wenn der Kunde sagt “Ich bin aber gegen Chemie XY allergisch !” und der Friseur macht die chemische Behandlung trotzdem und der Kunde erleidet schwere Verbrennungen oder andere Verletzungen auf der Kopfhaut. Dann würde Körperverletzung vorliegen.
Weiß der Kunde von einer bestehenden Allergie und sagt es dem Friseur nicht oder war vorher eine Allergie nicht bekannt, liegt keine vorsätzliche Körperverletzung vor. Schneidet der Friseur dem Kunden ins Ohr würde es sich um einen Unfall handeln. In diesem Fall würde dann für Arztkosten die Berufsgenossenschaft bzw. die Haftpflicht des Salonbetreibers aufkommen. Misslingt eine Farbe oder eine Dauerwelle, dann handelt es sich nicht um Körperverletzung, sondern um einen Reklamationsfall. Der Kunde kann dann fristgemäß Wiedergutmachung bzw. Ausgleich verlangen.
Das Abschneiden von Haaren kann natürlich Körperverletzung sein. Allerdings geht man ja zum Friseur mit der Absicht sich die Haare schneiden zu lassen. Würde man hingegen in den Waschsalon gehen und geht mit kurzen Haaren wieder raus, kann man denjenigen sicherlich verklagen. Aber ein Friseur ist eben extra dafür da. Man geht auch davon aus, dass sich ein Friseur danach erkundigt, was der Kunde will und wie kurz usw. Da hat er sich ja dann eigentlich schon abgesichert. Sicherlich kann es sein, dass hier und da mal ein Kunde wirklich sehr unzufrieden ist, aber dann regelt man das meistens doch anders.
Mir ist beim Friseur schon allerhand passiert, deshalb gehe ich auch nicht mehr hin, sondern mache meine Haare nun grundsätzlich selbst. Es gab hier einen exclusiven, italienischen Friseur zu dem ich ging mit dem Wunsch einer Dauerwelle und eines bestimmten Haarschnittes. Das ist jetzt einige Jahre her. Der Schnitt war gut, aber die Dauerwelle war nur teilweise wellig, ansonsten fast glatt. Man hat sich entschuldigt und die Dauerwelle noch einmal gemacht. Das war natürlich nicht gut für die Haare und ich musste noch einmal lange sitzen. Schlussendlich hatte ich dann die Frisur, die ich wollte.
Bei einem anderen Friseur wurde das Haar total verschnitten und beim Föhnen die Kopfhaut verbrannt. Das reichte mir für alle Zeiten. Zu einem Friseur bekommt mich keiner mehr hin. Die haben sich nicht einmal entschuldigt, nur immer gesagt, dass das an meinen Haaren läge. Egal welche Haare ein Mensch hat, das hat nichts mit dem Schneiden und Föhnen zu tun.
Ich war zwar auch schon einige Male unzufrieden, nachdem ich beim Friseur war, was dann auch in seiner Konsequenz und aufgrund der Häufigkeit, in der das vorkam, dazu geführt hat, dass ich irgendwann wirklich lange nicht mehr zum Friseur gegangen bin und mir die Haare lieber selbst geschnitten habe, aber dass ich wirklich einen Schaden erlitten habe, während ich beim Friseur gewesen bin, ist mir glücklicherweise noch nicht passiert. Ich konnte mich bisher nur über entgegengesetzte Meinungen aufregen, denn die Friseurinnen hatten oft gänzlich andere Vorstellungen als ich und haben mir die dann auch recht rigoros aufgedrängt, aber das ist dann auch alles gewesen und zu solchen Friseuren gehe ich grundsätzlich nun eben nicht mehr.
Wenn ich unzufrieden war, habe ich das allerdings auch an Ort und Stelle geäußert und bin nicht irgendwann noch einmal extra zu diesem Friseur hingegangen, um mich zu beschweren, denn einen solchen Fall, in dem sich ein Schaden oder meine Unzufriedenheit erst im Nachhinein gezeigt hat, hatte ich bisher noch nicht. Wenn ich mich beschwert habe, wollte ich allerdings nicht wirklich eine Nachbesserung habe, denn meine Beschwerde bezog sich bisher immer darauf, dass ich etwas bekommen habe, das ich von Anfang an abgelehnt habe. Meistens handelte es sich dabei um Spitzen, die viel zu sehr gekürzt worden waren. Die Reaktion des Friseurs bestand bisher in allen Fällen, in denen ich meine Unzufriedenheit geäußert habe, in Unverständnis und damit auch in meinem dauerhaften Weggang von dort ohne Rückkehr. Dass ich dann weniger hätte bezahlen müssen, gab es auch noch nicht, nein.
Im Rahmen eines Prozesses zunächst außergerichtlich und später gegebenenfalls auch gerichtlich gegen einen Friseur vorzugehen, kann ich mir nur dann vorstellen, wenn mir wirklich ein konkreter Schaden verursacht werden würde, vor allem wohl etwas, das mich nachhaltig beeinträchtigen würde. Bei einer Verbrennung meiner Kopfhaut oder einer so missglückten Dauerwelle, dass meine Haare kaputtgehen würden, käme so etwas für mich sicherlich in Frage, aber nicht bei solchen Dingen, die man wieder rückgängig machen kann, obwohl ich das vermutlich auch wirklich vom jeweiligen Friseur abhängig machen würde und insofern von seiner Bereitschaft zur Wiedergutmachung, seinem ehrlichen Bedauern, das ich voraussetzen würde und einer entsprechenden Sympathie möglicherweise.
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