Sixt Autovermietung - Anforderungen für den Mietvertrag?
Ich würde gerne bei Sixt einen Minibus mieten (8 Sitzplätze), erfülle aber leider nicht die Anforderungen für den Mietvertrag. Laut der Internetseite von Sixt muss man mindestens 21 Jahre alt sein sowie 2 Jahre einen Führerschein besitzen. Sind diese Angaben nur verbindlich für den Mieter oder muss auch der Fahrer des Fahrzeuges diese Kriterien erfüllen? Ich würde dann eine ältere Person (Familienmitglied) bitten den Vertrag zu unterzeichnen, obwohl ich überwiegend das Fahrzeug fahren werde.
Sowohl der Fahrer des Autos als auch der Mieter des Autos muss 21 Jahre alt sein. Derjenige, der das Auto nicht fährt, muss natürlich nicht in Besitz einer seit 2 Jahre gültigen Fahrerlaubnis sein. Das würde ja keinen Sinn machen. Beim Anmieten des Fahrzeugs müssen alle Personen angegeben werden, die das Fahrzeug fahren wollen und werden. Von allen Personen muss auch der Ausweis und Führerschein vorgelegt werden und ich glaube es müssen sogar alle anwesend sein.
Sollte eine Person das Fahrzeug fahren, die nicht im Mietvertrag eingetragen ist, so erlischt der Versicherungsschutz für das Auto und das kann ja unter Umständen sehr teuer werden. Ich würde ja sagen, versuchs mal bei einer anderen Autovermietung aber ich vermute mal sehr stark, dass diese Regel bei allen gilt. Vor allem die 2 Jahre Regel macht ja auch Sinn, da hier zu vermuten ist, dass die Person zumindest mal eine gewisse Fahrpraxis hat.
andysun78 hat geschrieben:Vor allem die 2 Jahre Regel macht ja auch Sinn, da hier zu vermuten ist, dass die Person zumindest mal eine gewisse Fahrpraxis hat.
Verwunderlich ist nur, dass andere Klassen ab 18 Jahren und ohne weitere Einschränkungen gemietet werden können. Mich würde echt mal interessieren, wie diese Regelungen entstehen, da ein starker 1er BMW gegenüber einer "Familienkutsche" doch um einiges potenter und somit gefährlich sein kann.
Ich habe viele Jahre fast wöchentlich bei Sixt angemietet. Die vorgegebenen Angaben sind Voraussetzung, bevor man ein Fahrzeug anmieten kann. Wenn man diese nicht erfüllt, kann man auch ein Fahrzeug nicht anmieten. So einfach ist dies. Jedoch müssen alle Personen vor Beginn angegeben werden, die das Fahrzeug fahren werden. Dies muss einfach geschehen, denn falls ein Unfall verursacht wird aus welchem Grund auch immer, muss der Fahrer der das Auto fuhr im Mietvertrag stehen. Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen Pflicht und wird im Ernstfall auch kontrolliert! Es kostet jedoch etwas, wenn nicht nur eine Person das Fahrzeug fährt und es werden Kopien gemacht des Personalausweises und des Führerscheins des jeweiligen Fahrers.
Ich habe vor einem Jahr einen Bus angemietet für 8-10 Personen. Bekam einen VW Bus und habe meinen Partner als Fahrer angegeben, denn er sollte den Bus hauptsächlich fahren. Damit es zu keinem Mehraufwand kommt, habe ich nur ihn als Fahrer eintragen lassen und dies war absolut kein Problem, denn er konnte die Voraussetzungen auch erfüllen.
Auch muss man damit rechnen eine gewisse Kaution zu hinterlegen, die von der EC Karte mit abgebucht wird. Diese ist von Fahrzeugklasse zu Fahrzeugklasse verschieden und wird zuerst abgebucht. Nach Abgabe des Fahrzeugs bekommt man diese wieder auf sein Konto zurück gebucht. Jedoch benötigen gewisse Fahrzeuge auch eine Kreditkarte oder sogar 2 Kreditkarten, wie ich schon feststellen musste. Man muss sozusagen schon mit einen dreistelligen Betrag rechnen, der abgebucht wird und sich sicher sein, das die Rückbuchung der Kaution nicht von heute auf morgen passiert. Dies dauert auch nochmal 3-5 Tage wie ich feststellen musste.
@default: Stark würde ich einen 1er BMW nun nicht bezeichnen, denn die 1er BMW´s die bei Sixt herausgehen sind nun keine großen BMW´s mit viel PS. Demnach finde ich die Regelung das man diese ab 18 Jahren bekommt vollkommen in Ordnung. Denn in der Fahrschule fahren mitlerweile bei uns im Ort sogar BMW der "M-Serie" herum und diese haben wirklich ordentlich Power unter der Haube.
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