Führerschein mit 17: Hat man auch den Rollerführerschein?

vom 14.01.2012, 21:37 Uhr

Wenn ich den Führerschein ab 17 habe, mit dem begleitenden Fahren, kann ich dann auch einen Roller fahren? Reicht diese Fahrbescheinigung aus um einen Roller zu führern oder muss ich da auch eine Begleitperson dabei haben? Ich möchte gerne einen Roller haben, damit ich auch mal ohne Begleitung fahren kann. Muss ich diesen dann auf 25 drosseln oder darf er auch 50 fahren?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Meine Schwester machte den Führerschein ab 17 (Begleitendes Fahren). Soweit ich weiß, darf sie Auto (Klasse B) in Begleitung fahren. Zumindest bis sie 18 Jahre alt ist. Traktor, Mofa, Anhänger (am Auto) transportieren und natürlich noch Rollerfahren.

Jedoch darf der Roller nach meinen Wissen nicht schneller wie 50 km/h laufen. Dies ist offiziell. Inoffiziell darf er aber auch schneller gehen. Es darf nur niemand rausbekommen, sonst ist dein Führerschein wieder weg. Noch dazu kommt, dass Du auf Grund "mangelnder Reife", den Führerschein erst in 2 Jahren noch einmal machen darfst. Noch dazu ist dann deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert. So erklärte es mir jedenfalls mein ehemaliger Fahrlehrer.

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» Naviia » Beiträge: 821 » Talkpoints: 27,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich selbst habe auch den Führerschein mit 17, weshalb ich weiß, dass man Roller fahren darf. Genau genommen ist der Führerschein B17 soweit ich weiß nur eine Erweiterung, denn eigentlich bekommst du mit diesem Führerschein die Fahrerlaubnis für die Klassen L,M,S und eben die Erweiterung für begleitetes Fahren ab 17, welchen du mit 18 in einen richtigen Führerschein tauschen musst. Dabei ist die Klasse M für Roller u.ä. Diese dürfen jedoch maximal 45 km/h fahren und haben glaube ich auch eine Leistungsbegrenzung, die ich jetzt nicht weiß. Wie mein Vorredner gesagt hat ist dies natürlich nur offiziell, man darf sich mit höheren Geschwindigkeiten nur eben nicht erwischen lassen.

Eine Ausnahme bilden die DDR-Fabrikate, als Simson S51, SR50 und so weiter. Diese zählen auch noch zur Klasse M, obwohl sie mehr als 45 km/h fahren können. Ich selbst habe auch eine Simson S51. Aufgrund dieser Bestimmung erfreuen sich die DDR-Fabrikate ja auch hoher Nachfrage, da man mit ihnen die Möglichkeit hat, ein etwas schnelleres Fahrzeug mit dem B17-Führerschein zu haben.

» Goecky » Beiträge: 213 » Talkpoints: 43,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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