Falscher Preis beim DVD-Verleih, was tun?
Ich habe mir gestern Abend gemeinsam mit Freunden zwei Blu-Rays ausgeliehen. In der Videothek (Nennt man das immer noch so?) waren die beiden Blu-Rays mit einem grünen Schild gekennzeichnet, überall im Laden stand als Preis 1,60 € für DVDs und Blu-Rays angegeben, weiter besondere Kennzeichnungen für Preise als diese Schilder gab es nicht.
Heute hab ich dann die Blu-Rays zurückgebracht und sollte dann 6,40 € für einen abgerechnete Tag bezahlen. Auf Nachfrage wurde mir dann gesagt, dass die Filme ja neu seien und deswegen mehr kosten würden, was aber nirgendwo gekennzeichnet war. Ich war so überrascht, dass ich einfach bezahlt habe und gegangen bin, aber kann das wirklich erlaubt sein?
Die 3,20 € mehr sind nun wirklich kein Weltuntergang, aber ärgern tut mich sowas schon. Ich hatte ja auch anders als im Laden keine Chance mehr das ganze einfach zurückzugeben, schließlich habe ich die Leistung für das Geld schon erhalten. Was meint ihr dazu, ist das erlaubt?
Wenn sie doch aber mit einem grünen Schild gekennzeichnet sind, kannst du doch beweisen, dass du zu viel hättest zahlen sollen. Da musst du dir doch nur das Ausleihschild schnappen und es denen zeigen. Ich hätte da auf jeden Fall noch einmal nachgebohrt. Und was soll daran nicht erlaubt sein, wenn du es doch hin nimmst und einfach zahlst und gehst? Vielleicht war der Verkäufer noch neu oder wirklich davon überzeugt, dass es teurer war und hat deswegen darauf bestanden. Dann bist du natürlich schon in der Beweispflicht und solltest zeigen, dass derjenige falsch liegt. Aber wenn du zahlst, erklärst du dich automatisch einverstanden und so rückwirkend kannst du da ohnehin nichts mehr machen.
Das nächste Mal solltest du dir das Schild genau anschauen und vielleicht schadet es auch nicht, wenn du noch einmal nachfragst, ob das wirklich der Preis ist oder ein anderer Preis. Dann kannst du dir gegebenfalls noch den Namen des Verkäufers merken und dich auf die Aussage berufen, wenn es dann noch einmal jemand versuchen sollte.
Also wenn da nirgendwo steht und man absolut nicht erkennen kann, dass diese DVDs oder Blue Rays mehr kosten, dann würde ich mich auf jeden Fall beschweren und mich auch weigern, mehr zu bezahlen. Ich hätte zwar nun auch kein Problem damit so viel dafür zu bezahlen, aber dann sollte das auch entsprechend gekennzeichnet sein, denn sonst würde ich mir ganz schön veralbert vor kommen.
Das ich da jetzt im Nachhinein nicht mehr viel dran ändern kann ist mir natürlich klar. Trotzdem habe ich mich gewundert, wie es in dem Fall eigentlich mit meinen Rechten aussieht. Und die Verkäuferin war in dem Fall die Chefin der Videothek, also gehe ich davon aus, dass dieses Missverständnis beabsichtigt ist.
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