Erbschaft im Ausland - was ist zu beachten?

vom 14.01.2012, 15:52 Uhr

Vor gut einem Monat ist mein Patenonkel verstorben. Womit ich gar nicht gerechnet habe: Er hat mir sogar etwas vererbt, nämlich sein kleines Ferienhaus, welches sich auf Ibiza befindet. Das ich der Erbe bin und das Testament auch rechtsgültig ist, steht bereits fest.

In Deutschland muss man bekanntlich ab einem gewissen Erbwert auch Erbschaftssteuer zahlen. Aber wie genau verhält es sich eigentlich, wenn die Erbschaft quasi im Ausland stattfindet? Was ist dann besonders zu beachten?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich bin der Meinung, dass es so gut wie keine Rolle spielen sollte, ob sich der geerbte Wert, also in deinem Fall das Ferienhaus, im Inland oder im Ausland befindet. Maßgeblich dürfte ausschließlich erst einmal sein, dass du als deutscher Staatsbürger etwas geerbt hast.

Insofern wäre die normale Erbschaftssteuer zu zahlen. Es kann aber natürlich sein, dass im Ausland diesbezüglich etwas andere Gesetze gelten und daher vielleicht eine zusätzliche oder vielleicht auch eine geringere Steuer zu zahlen ist. Ich würde einen Steuerberater fragen, der kann dir das sicher ganz genau und detaillierter erklären.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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