Halbwaise - Stiefmutter - Sorgerecht?

vom 14.01.2012, 13:35 Uhr

A ist Halbwaise, die Mutter verstarb vor wenigen Wochen an den Folgen eines schweren Verkehrsunfalls. Der Vater von A, B, ist bereits seit mehreren Jahren bereits mit seiner zweiten Frau (C) verheiratet und haben A natürlich sofort aufgenommen. Da B nun leider auch eine schlechte Diagnose bekommen hat und unter Umständen seiner Krankheit erliegt, soll C nun auch das Sorgerecht für den minderjährigen A bekommen. A erklärt sich auch bereit, da er mit C sehr gut auskommt, dort zu wohnen und eben bei seiner Stiefmutter zu bleiben. Zum Glück verstehen sich alle sehr gut miteinander.

Kann denn der Vater von A, also B, einfach das Sorgerecht auf C übertragen, wenn ihm etwas zustößt oder was muss getan werden, damit A bei C nach Tod von B bleiben kann? Das Sorgerecht wird vermutlich nach dem Tod von B nicht automatisch auf C übertragen werden, oder?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Am einfachsten ist es, wenn der Vater der Kinder einer Adoption durch die Stiefmutter zustimmt. Dann bekommen zwar die Kinder/das Kind keine Halbwaisenrente mehr, weil dann die Stiefmutter die Mutter ist, aber dadurch hat sie auf jeden Fall das Sorgerecht und sie und das Kind haben das Recht zusammenzubleiben. Da fragt dann nicht mal das Jugendamt.

Wenn C das Kind nicht adoptiert, wird auf jeden Fall erst mal nach einem Angehörigen gesucht und dann wird es auch schwer für C werden, dass B bei ihr bleiben kann. Vor allem, weil das Kind ja noch nicht so lange in dem Haushalt lebt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Nein, so einfach kann man nicht das Sorgerecht übertragen. Das ist ja auch nichts, was man einfach vererben kann, wenn man es mal so ausdrücken möchte. Was natürlich ginge, ist eine Adoption und das halte ich auch für die beste Möglichkeit. Wenn möglich wäre es vorteilhaft, wenn das schon vor dem Tod von B passieren würde (klingt erst einmal herzlos, aber ich weiß nicht, wie ich das nett ausdrücken soll). Hat C denn sonst keine Verwandten die in Frage kommen würden?

Zu manchen will man sein Kind vielleicht auch nicht geben und sollte bedenken, dass man immer auf den nächsten Angehörigen zugehen würde (Oma, Opa, Tante usw.), da wäre die Stiefmutter nicht unbedingt die erste. Deswegen kann ich auch nur noch einmal ausdrücklich dazu raten,dass man eine Adoption in nächster Zeit in Angriff nimmt, damit dann alles in Sack und Tüten ist, wenn es zum Ernstfall kommt.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich werde jetzt hier nicht mit A, B und C anfangen, denn das macht es nur sehr kompliziert den Text zu lesen und zu verstehen finde ich.

Das, was ihr beschreibt, ist nicht möglich, denn ein Vater hat in Deutschland nicht einfach das Recht das Sorgerecht für sein Kind an eine andere Person zu übertragen. Eine Möglichkeit, die es gibt, wäre eine Adoption. Die neue Frau des Vaters könnte den kleinen Adoptieren und wäre dann mit ihm verwandt und hätte dann auch das Sorgerecht. Aber auch eine Adoption ist nicht ohne die Zustimmung des Jungendamtes bzw. des Vormundschaftsgerichts möglich.

Auch hätte eine Adoption finanzielle Folgen, da dadurch wie schon erwähnt die Halbwaisenrente des Jungen wegfallen würde, da er ja dann wieder 2 Elternteile hat. Ich würde mich in dieser sehr schwierigen Frage als Allererstes einmal an das Jugendamt wenden. Die können euch da viel besser helfen und euch vor allem fachkundig beraten.

Sollte vor dem Tod des Vaters keine Lösung gefunden werden, dann gehen die Vormundschaft und das Sorgerecht an das Jugendamt über, die dann darüber entscheiden, wo der kleine in Zukunft leben wird. Sind keine Angehörigen, wie Tanten, Onkels oder Großeltern vorhanden, kann es unter Umständen sogar passieren, dass der Kleine in ein Heim muss.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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