Anspruch auf einen Kindergartenplatz?!
Mein Sohn wird jetzt drei Jahre alt und hat immer noch keinen Platz im Kindergarten. Wir haben ihn im letzten Sommer schon angemeldet, weil ich eine Ausbildung machen wollte, aber daraus wurde leider nichts, da ich keine Betreuung für mein Kind hatte. In unserer Nähe gibt es nur zwei Kindergärten und die nehmen die Kinder immer nur zum Sommer auf. So waren wir im letzten Jahr einfach zu spät. Hier in der Gegend gibt es wirklich viele Kinder und die Kindergärten sind dementsprechend überfüllt. Wir wurden dann eben auf die Warteliste aufgenommen und man hat uns auch einen Platz im Sommer 2012 in Aussicht gestellt.
Nun habe ich immer noch nichts von den beiden Kindergärten gehört und habe die Initiative ergriffen und dort angerufen. Nun hat man mir am Telefon gesagt, das im Sommer zu wenig Plätze frei werden und man daher auch nicht genau sagen kann, ob er nun einen Platz bekommen wird oder eben nicht. Man wolle sich dann wieder bei mir melden. Das Problem ist aber, dass ich dann immer noch keinen anderen Job annehmen kann und zudem mein Sohn erst mit 4 1/2 in den Kindergarten kommen würde. Das finde ich schon recht spät, muss ich sagen und ich denke auch, dass das für seine Entwicklung auch nicht gerade förderlich ist. Nun würde ich gerne wissen, ob es irgendeinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz gibt oder eben nicht. Mir sagte man letzten Jahr, dass ich mein Kind hätte schon in der Schwangerschaft anmelden müssen und es sozusagen meine Schuld wäre. wenn er nun keinen Platz bekommt.
Geht man da strikt nach dem Anmeldedatum, oder muss man auch auf das Alter der Kinder schauen? Kann man da nicht rechtlich irgendetwas machen, damit mein Sohn vielleicht doch aufgenommen wird? Natürlich muss ich mir auch ein wenig selbst die Schuld geben, weil ich mich recht spät darum gekümmert habe, aber irgendwie hoffe ich doch noch, dass es noch irgendwie eine Möglichkeit gibt. Ich finde es wichtig, dass mein Sohn in den Kindergarten geht - nicht nur für mich und meine Arbeitsstelle,sondern auch für seine persönliche Entwicklung. Wäre toll, wenn sich da jemand auskennen und mir helfen würde.
Das hier habe ich zu dem Thema gefunden. Das Recht auf einen Kindergartenplatz. Rechtlich gesehen habt ihr einen Kindergartenanspruch ab dem dritten Geburtstag deines Sohnes. Diesen kannst du theoretisch auch gerichtlich einklagen und würdest mit Sicherheit auch recht bekommen. Allerdings kann es dir dann passieren, dass du einen Kindergartenplatz in einiger Entfernung zu eurer Wohnung Angeboten bekommst.
Ich würde einfach mal Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, und dort die Situation beschreiben. Die haben meist Einfluss auf die Vergabe von Kindergartenplätzen und können dir sicherlich weiterhelfen. Wenn du eine Ausbildung machen möchtest ab Sommer und dies nur an der Kinderbetreuung scheitern würde, so gäbe es dann sicherlich die Möglichkeit ihn bei einer Tagesmutter unterzubringen. Diese Kosten würden dann denke ich durch das Jugendamt übernommen werden.
Kindergarten mit 4,5 Jahren finde ich auch schon recht spät, denn schließlich nehmen die kleinen aus dem Kindergarten sehr viel mit und lernen dort sehr viel. Oftmals ist der Kindergarten der erste Platz, an dem Kinder soziale Kontakte mit anderen Kindern knüpfen und erstmals teilen, Gemeinsames spielen etc. erleben. Erste Freundschaften werden geschlossen und vor allem für die Entwicklung der Sprache ist der Kindergarten sehr wichtig. Deshalb bevorzuge ich den Gang in den Kindergarten ab dem 3. Geburtstag.
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