"Schmeckt oder gratis" Aktion - Wie funktionierts?

vom 11.01.2012, 13:31 Uhr

Ein österreichischer Nahversorger hat in seinen Werbeprospekt eine neue Aktion angekündigt. Diese heißt "Schmeckt oder gratis". Damit soll die eigene Biomarke beworben werden. Produkte dieser Marke sind unter anderem auch Grundnahrungsmittel wie Milch oder Mehl. Laut Prospekt gilt diese Aktion zwei Wochen und man benötigt den Kassabon bei Reklamation, was natürlich verständlich ist.

Nun kann ich mir aber nicht ganz vorstellen, wie das funktionieren soll. Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden und wer bitte kann schon beweisen, ob es dem Gaumen wirklich gemundet hat oder ob man einfach das Geld zurück will.

Habt ihr schon Erfahrung mit solchen Aktionen? Gibt es denn nicht viele Leute, die so eine Werbung einfach ausnützen und behaupten, dass es ihnen nicht geschmeckt hat und sie somit das Geld zurückbekommen? Oder darf man von diesem Produkt nur gekostet haben, damit diese "Gratis-Aktion" wirksam wird?

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» Kruemmel » Beiträge: 1280 » Talkpoints: 62,51 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich persönlich habe von so einem Angebot noch nichts gehört, aber ich kann mir durchaus vorstellen, das es wie in einem Restaurant abläuft. Wenn man dort ein Essen bekommt, was zum Beispiel nicht genießbar ist, oder auch total versalzen ist, kann man es zurück gehen lassen, und man braucht es nicht zu bezahlen, dabei sollte aber beachtet werden, das man nicht das ganze Essen verspeist haben darf und sich dann erst beschweren, sondern man darf nur ganz wenig gekostet haben und muss dann den Teller zurück gehen lassen.

In deinem Fall wird es wohl ähnlich ablaufen. Wenn du das Produkt zurück geben kannst, weil es nicht schmeckt, darf man wohl nur daran gekostet haben, denn wenn man das ganze Produkt oder Lebensmittel aufgebraucht hat, muss man ja davon ausgehen, das es doch gemundet hat und du gefallen an dem Produkt hattest. Ein Beispiel wäre, wenn du dort einen Joghurt kaufst und ihn zu Hause probierst und er dir nicht schmeckt, darfst du vielleicht 2-3 Löffelchen Joghurt entnommen haben. Der Rest muss noch in der Verpackung sein. Dann gehst du damit und dem Kassenbon zum Laden und schilderst ihnen das, und dann müssen sie dir das Geld zurück geben.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Zahl derer, die das ausnutzen ist sicherlich verhältnismäßig klein. Im Prinzip ist es ja eine Werbeaktion und diese kosten nunmal Geld. In diesem Fall dann eben eventuell Lebensmittel, die gratis als Testobjekt ausgegeben wurden.

Wer mit einer angebrochenen Packung eines Produkts zurück kommt und behauptet, es würde ihm nicht schmecken, hat dann sicher ganz gute Chancen, sein Geld auch zurück zu bekommen. Wer das Produkt vollständig verzehrt, wirkt etwas unglaubwürdig, wird am Ende aber doch sein Geld erstattet bekommen, um einen negativen Beigeschmack der Aktion nicht aufkommen zu lassen.

Bei Aldi-Nord in Deutschland ist das übrigens grundsätzlich so, dass der Kunde sein Geld wiederbekommt, wenn er eine angebrochene Packung Lebensmittel zurück bringt, weil sie ihm nicht geschmeckt hat. Selber ausprobiert habe ich das noch nicht, nur mit verdorbener Ware. Aber an der Kasse vor mir hat mal ein Herr eine angefangene Flasche Wein zurück gebracht und anstandslos den Kaufpreis erstattet bekommen. Als ich die Kassiererin daraufhin ansprach, hat sie mir erzählt, dass es die Anweisung gibt, unzufriedenen Kunden dann eben den Kaufpreis auszuzahlen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich glaube nicht das viele Leute auf die Idee kommen würden diese Aktion aus zu nutzen um ihren Vorteil daraus zu ziehen. So eine ähnliche Aktion macht doch auch Actimel auch ab und zu. Genau das gleiche Prinzip. 14 Tage lang testen und wenn man nicht zufrieden ist bekommt man das Geld zurück. Ich persönlich würde nicht an solch Aktionen teilnehmen, nur um einen Vorteil daraus zu ziehen. Wenn mir was nicht schmeckt, dann kaufe ich es doch nicht noch 14 Tage lang, sondern einmal und nicht wieder.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Von solchen Aktionen habe ich auch bereits mehrfach gehört und wollte vor kurzem schon hier im Forum danach fragen, wer eine solche Aktion überhaupt selber nutzt.

Es ist bei manchen Aktionen so, dass man ein vierzehntägiges Testprogramm ähnlich einer Kur absolvieren soll, indem man jeden Tag das beworbene Produkt konsumiert. Dieser Konsum soll dann zum Beispiel dazu führen, dass das Allgemeinbefinden gehoben wird (war einmal eine Aktion von Volvi.). Wenn der Tester dieses Gefühl nicht bestätigen kann, dann darf er seine Kassenzettel an den Hersteller zurück senden und dieser erstattet dann den Betrag für die im Testzeitraum benötigten Produkte.

In dem von dir beschriebenen Fall wird es aber doch wohl eher so sein, dass der Käufer nur das Recht hat, seinen Artikel zu probieren. Obwohl das ja eigentlich doch unlogisch ist, denn ein angebrochener Artikel darf sowieso nicht weiter verkauft werden. Und manchmal ist es ja auch so eine Sache, denn wenn es sich bei dem Produkt zum Beispiel um Rindersteaks handelt, dann bereitet man ja in der Regel die komplette Verkaufseinheit zunächst einmal zu, bevor man dann eines der Steaks probiert. Man hat also die gesamten Lebensmittel quasi schon verwendet, bevor man von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht.

Ich denke, dass solche Aktionen vielleicht ein Produkt ganz gut bewerben, aber dass viele Menschen nicht ihr Produkt umtauschen würden, um sich zu bereichern. Denn das ist ja auch ein Aufwand, bei dem man entscheiden muss, ob er sich überhaupt lohnt. Außerdem sind viele einfach sehr bequem geworden.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn mit solch einer Aktion geworben wird, heißt das, dass man nur probieren kann und den Rest zurückgeben muss, wenn es nicht schmeckt. Aber bitte, wie soll ich Mehl probieren? Da muss man dann schon mehr wegnehmen und backen und sehen, wie es sich verarbeiten lässt. Ob sie den Rest dann wirklich zurücknehmen würden, ist fraglich. Ausnutzen – wie du meinst – kann man die Aktion schlecht. Man kann eben nur probieren und das wärs. Du weißt dann für einen späteren Kauf, wie das Produkt schmeckt,

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


An und für sich finde ich solche Aktionen nicht schlecht. Die von dir genannte Aktion gibt es hier allerdings nicht, oder ich habe nur noch nicht von ihr gehört. Ich glaube aber auch nicht, dass das viele ausnutzen werden. Zum einen muss man sich da ja schon ein bisschen Mühe machen. Man sollte sicherlich den Rest des Produktes aufheben, man muss den Kassenzettel aufheben und man muss mit reinem gewissen dahin. Das ist schon einiges. Das macht man sicherlich auch nur dann, wenn man das Geld braucht und es wirklich nicht geschmeckt hat.

Wenn ich mir mal so überlege, was ich schon für Produkte gekauft habe, die dann nichts waren. Manchmal habe ich sie dann wirklich nach einem Bissen komplett weggeschmissen, weil sie in meinen Augen ungenießbar waren. Ich glaube nicht, dass ich mir die Mühe gemacht hätte, das Produkt aufgehoben hätte und das dann wieder zurück gebracht hätte und allen Ernstes behaupte, dass es nicht schmeckt. Selbst wenn das der Wahrheit entsprechen würde. Ich würde mir da schon ein bisschen komisch vorkommen. Bei großen und teuren Geräten ist das sicherlich was anderes, wenn die nichts sind, aber bei Lebensmitteln?

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Solche Geld-zurück-Aktionen sind nichts neues und ich habe da schon oft teilgenommen. Im Prinzip funktioniert das ganz einfach: Du kaufst im Aktionszeitraum ein Produkt mit dem entsprechenden Hinweis und hebst den Kassenbon auf. Bei Nichtgefallen oder wenn du einfach so dein Geld zurück haben möchtest, liest du auf der Packung nach welche Bedingungen du erfüllen musst - meistens muss man den Kassenbon und die Aktionspackung oder einen Aktionsaufkleber und einen Text, was einem nicht gefallen hat (manchmal mit Mindest-Zeichen-Begrenzung), einschicken und muss seine Kontodaten angeben, dann bekommt man nach einiger Zeit das Geld zurück überwiesen. Ich habe schon öfter mal bei so was teilgenommen und mein Geld immer zurück bekommen.

Ich denke durchaus, dass es viele Menschen gibt, die solche Aktionen ausnutzen. Vielleicht nicht bei Mehl - denn Mehl kostet nicht mal einen Euro, da lohnt sich die Mühe ja nicht mal! Aber es gibt solche Aktionen durchaus auch bei teureren Produkten und da denke ich schon, dass oftmals auch einfach behauptet wird, dass einem das Produkt nicht gefallen habe, damit man das Geld zurück erhält. Man muss ja nicht beweisen, dass es nicht gefallen / geschmeckt hat. Aber ich denke, dass es trotzdem für die Firmen lohnenswert ist, denn viele probieren ein Produkt ja lieber, wenn sie bei Nichtgefallen wenigstens nicht das Geld aus dem Fenster geworfen haben, sondern eben zur Not das Geld zurück bekommen. Zudem ist so eine Aktion ja auch eine recht gute Werbung für die Firma (wie gesagt - eher weniger bei so Billigartikeln wie Mehl).

Cid hat geschrieben: Da muss man dann schon mehr wegnehmen und backen und sehen, wie es sich verarbeiten lässt. Ob sie den Rest dann wirklich zurücknehmen würden, ist fraglich.

Da hilft es, wenn man sich mal die Bedingungen des Anbieters zu der Aktion durchliest, bevor man so was infrage stellt. Denn da steht genau drin, ob das Produkt überhaupt zurück geschickt werden muss (manchmal muss man nämlich nur den Coupon und den Kassenbon einsenden und nicht das halb leere Produkt) oder wie viel Rest noch in der Packung drin sein muss, damit man die Erstattung erhält. Da muss man sich einfach mal die entsprechende Produktverpackung mit dem Hinweis und dem Kleingedruckten durchlesen oder sich auf der Homepage von dem Anbieter der Geld-zurück-Aktion schlau machen.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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