Ebay Verkäufer versendet Ware, die abgeholt werden sollte

vom 11.01.2012, 00:13 Uhr

Ebay- User A. bietet einen Artikel bei Ebay zur Versteigerung. In den Versandbedingungen bietet der Verkäufer an, dass die Ware abgeholt werden kann. Ebay- User B. wohnt in der Nähe des Artikelstandortes und bietet deshalb auf den Artikel. Glücklicherweise gewinnt sie die Auktion auch. Kurz nach der Auktion versendet Ebay- User B. eine Mail an den Verkäufer, in der er um Termin zur Warenabholung bittet und darauf hinweist, dass der Artikel abgeholt wird.

Verkäufer A. reagiert leider nicht auf die Mail des Käufers B. Ein paar Tage nach auslaufen der Auktion bekommt Käufer B. aber seine ersteigerte Ware als Päckchen zugestellt. Der Verkäufer A. teilt dem Käufer B. dann mit, dass er doch bitte die Versandkosten mit überweisen soll.

Wie kann sich der Käufer B. nun verhalten? Es wurde ja klar eine Abholung angeboten und Verkäufer A. hat ja, ohne vorher einen Geldeingang zu haben, die Ware ungefragt verschickt. Also eine Leistung getätigt die Käufer B. gar nicht haben wollte.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



So wie du das beschrieben hast, scheint Verkäufer A noch recht neu bei eBay zu sein und kennt sich dort noch nicht so gut aus, denn sonst hätte der Verkäufer den Artikel mit Sicherheit nicht vor dem Eingang des Geldes verschickt. Es scheint so, dass Käufer B im recht ist, wenn als Versandmethode Selbstabholung angeboten war. Allerdings geht es hier doch nur um die Gebühren wie ein Päckchen also 4,10 Euro oder?

Ich würde anstelle des Käufers B einfach den Artikel und auch die Versandkosten übernehmen und dies in meiner Bewertung für den Verkäufer A allerdings erwähnen, diesen aber dennoch positiv Bewerten, da der Artikel ja wohl recht schnell verschickt wurde.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


4,10 Euro sind aber viel Geld, wenn man einen Artikel für einen Euro gekauft hat und der Standort des Artikels kostenlos erreicht werden kann. Außerdem hätte Käufer B. mit Sicherheit nicht auf den Artikel geboten, wenn noch Versandkosten fällig geworden wären. Immerhin müssen, wenn man von einem Versandpreis von 4,10 Euro ausgeht, dann fast der fünffache Betrag bezahlt werden.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Da muss ich dir schon recht geben. Aber es steht ihm ja frei, dann vom Kauf zurückzutreten, wenn er das möchte. Diese Möglichkeit hat er ja bei eBay, wenn sich der Verkäufer nicht an die Bedingungen hält. Mir persönlich wäre der Aufwand wegen 4,10 Euro allerdings zu hoch und ich würde diese einfach bezahlen. Vielleicht sollte er den Fall erstmal eBay melden und sehen, wie die entscheiden. Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich auch, die Rechnung erstmal ohne die Versandkosten zu zahlen und nochmals per Mail Kontakt zu dem Verkäufer aufzunehmen, um mit diesem eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn ich einen Artikel abholen möchte und dies steht auch so in der Beschreibung, schreibe ich den Verkäufer trotzdem im Vorfeld an und erkundige mich. So weiß der Verkäufer schon mal Bescheid das eventuell jemand bietet der seinen Artikel selbst abholen möchte. Das bei dir ist nun dumm gelaufen. Vielleicht schaust du mal im Telefonbuch nach und rufst den Verkäufer an um dies zu klären. Ansonsten haste wohl oder Übel in den sauren Apfel gebissen und wirst wenn du Ärger vermeiden willst zahlen müssen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich würde mich bei so einem Missverständnis, und darum handelt es sich ja offensichtlich, zunächst einmal etwas ärgern. Dann würde ich dem Verkäufer aber eine Email schicken, in der ich ihm schreiben würde, dass er den Artikel zur kostenlosen Abholung eingestellt hat, dass der Käufer das auch so machen wollte und nun deshalb auch nicht die Portokosten des Päckchens trägt.

Außerdem ist die Auktion ja schon rum bzw. das Päckchen wohl schon angekommen. Im Nachhinein Geld zu verlangen, wenn sonst alles klar ist mit dem Artikel und dieser wie beschrieben angekommen ist, ist nicht zulässig. Darüber sollte sich auch der Verkäufer im Klaren sein, egal wie lange er schon bei Ebay ist und wie oft er schon etwas ver- oder ersteigert hat.

Da der Verkäufer dem Käufer sowieso nur einen schlechteren Kommentar geben kann, aber keine schlechte Bewertung, würde ich es als Käufer darauf anlegen und gegebenenfalls eben auch noch zur Bewertung des Verkäufers einen Kommentar anhängen, falls es nötig werden würde.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich sehe das eigentlich so, dass in diesem Fall der Käufer keine Portokosten zahlen muss. Er hat sich ja keinen Versand mit dem Verkäufer ausgemacht und bei Ebay ist es eigentlich klar, dass der Verkäufer zunächst einmal auf den Zahlungseingang wartet. So können solche Missverständnisse erst gar nicht entstehen. Dass der Verkäufer also einfach so das Paket wegschickt finde ich nicht in Ordnung.

Je nachdem, wie der Verkäufer auf dieses Missgeschick reagiert und wie die Kommunikation sonst so verläuft könnte man sich ja auch im Mittelfeld einigen, so dass eben die Versandkosten auf beide aufgeteilt werden. So soll jeder gute zwei Euro zahlen. Wenn sich der Verkäufer da jedoch aufführen würde und sehr unsympathisch erscheinen würde, dann würde ich darauf auch nicht einsteigen, weil der Irrtum ja auf seiner Seite passiert ist.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich würde da wohl nicht bezahlen, außer du hättest diese Email, dass du die Sache gerne abholen würdest, erst mehrere Tage nach der Auktion geschrieben. Dann wäre es ja deine eigene Schuld und man müsste eigentlich damit rechnen, dass in dieser Zeit die Ware schon versendet wird, auch wenn das sehr unüblich bei Ebay ist, denn eigentlich verschickt man da doch erst nach Geldeingang.

Wenn du sie aber nur einige Stunden später geschrieben hast, würde ich da noch einmal mit dem Verkäufer kommunizieren und eben auch sagen, dass du dich ja sofort darum gekümmert hast und das dann nicht so bezahlen. Mir wäre das auch zu viel Geld, vor allem bei einem günstigen Artikel würde ich das nicht einsehen.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich sehe da irgendwie nicht das Problem. Bei eBay wurde doch angegeben, dass der Artikel kostenlos versendet wird und da kann man sich nun auch daran halten. Man hat ja von eBay eine Mail bekommen, wo alles drinsteht und da kann man sich ja drauf berufen. Die Versandkosten sind nicht zu zahlen und der Verkäufer hat hier das Geld umsonst bezahlt und Minus gemacht. Sicherlich war es Unerfahrenheit und deswegen wusste er nicht, was er da macht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich würde ganz klar die 4,10 nicht bezahlen. Wen ich etwas für so wenig Geld ersteigere sehe ich das nicht ein, dass ich es bezahle wen das Abholen Angeboten wurde, und ich auch extra noch einmal darauf hingewiesen habe. Ich würde dem Käufer den Euro überweisen, und ihm noch einmal mitteilen, dass der Versand nicht gewünscht war.

Klar ist es doof für den Verkäufer, weil er jetzt ein Minus macht, allerdings ist es seine eigene Schuld, so würde der Käufer ja eigentlich ein Minus machen. Und dann lieber derjenige, der es verbockt hat. Das nächste mal weiß er, dass er zuerst seine Nachrichten checken sollte, bevor er etwas verkauft.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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