Kann man sich von Berufsschulpflicht freistellen lassen?

vom 09.01.2012, 22:36 Uhr

Nehmen wir mal folgende fiktive Fälle an, in denen es um die Berufschulpflicht geht.

A ist 22 Jahre alt und macht ab Sommer eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich. Der Chef meint, dass die Schulfplicht bereits beendet ist, weil die Schulpflichtjahre geleistet wurden und A nun nicht mehr in die Schule muss. A war immer wirklich gut in der Schule und der Chef meint, wenn sie damit einverstanden ist, dass sie die Ausbildung ohne Berufschule macht, dann könnte es was mit dem, Ausbildungsvertrag werden. Hat man dann keine Berufschulpflicht?

B arbeitet im Betrieb seiner Eltern und macht dort eine Ausbildung als Verkäufer. Da der große Bruder die gleiche Ausbildung gemacht hat und diese erst vor einem Jahr abgeschlossen hat und B immer die Hausaufgaben von seinem Bruder mitgemacht hat, kann B alles schon. Kann B von der Berufschulpflicht befreit werden?

Wann kann man von der Berufsschulpflicht befreit werden? Gibt es einen Fall, wo das schon mal vorgekommen ist? Was kann man machen, damit man von der Berufsschulpflicht befreit wird oder ist das etwas, was auf keinen Fall geht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiß, haben wir in Deutschland eine Pflicht zum Besuch der Berufsschule, da wir ja ein duales Ausbildungssystem haben, dass die Ausbildung in betriebliche und schulische Ausbildung aufteilt. Ich habe gerade mal im hessischen Schulgesetz nachgelesen. Hier ist in § 62 geregelt, dass die Berufsschulpflicht mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis beginnt. Wörtlich heißt es hier: Die Berufsschulpflicht beginnt nach der Beendigung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule und mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis.

Aus dem Gesetzestext ist nicht ersichtlich, dass man sich vom Besuch der Berufsschule befreien lassen könnte. Somit kann ich dir leider nicht sagen, ob es in den beiden von dir konstruierten Fällen eventuell die Möglichkeit gibt, von dieser in Deutschland geregelten Pflicht zum Besuch der Berufsschule befreit zu werden.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich habe meine Ausbildung bei der Bundeswehrverwaltung gemacht und hatte auch 2 Mitauszubildende welche vorher schon ihr Fachabitur in Wirtschaft gemacht haben und somit schon ziemlich alles kannten. Auch diese beiden Mädels mussten in die Berufsschule weil das Zeugnis der Berufsschule auch mit in die Benotung und das bestehen der Prüfung eingeht. Ohne Berufsschule geht es also definitiv nicht!

» chica1989 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Meines Wissens nach ist jeder, der zum ersten Mal eine Berufsausbildung macht, zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Davon kann einen auch der Arbeitgeber nicht entbinden und ein Einstellungskriterium sollte es schon gar nicht sein.

Von der Berufsschulpflicht ist man erst dann entbunden, wenn man sie erfüllt hat. Sprich, wenn jemand bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und eine zweite nachschieben möchte ist der Besuch der Berufsschule nicht mehr zwingend.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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