Aufeinanderfolgende Befristungen in Schwesterunternehmen
Der Arbeitnehmer A arbeitet in einem Unternehmen U. Der Arbeitsvertrag des A ist zunächst sachgrundlos befristet. Dies ist mehrfach bis zu einer Dauer von zwei Jahren ja auch zulässig, weswegen A diesen Verträgen auch immer zugestimmt hat. Nun ist A schon zwei Jahre in dem Unternehmen mit sachgrundlos befristeten Verträgen beschäftigt. Da As Vorgesetzte sich positiv zu As Leistung äußern, denkt A nun, dass der Vertrag entfristet wird also eine unbefristete Anstellung folgt. Ein Feedbackgespräch, um das A mehrfach bittet kommt nie zustande.
Umso erstaunter ist A dann als ihm statt des unbefristeten Vertrages kommentarlos erneut ein sachgrundlos befristeter Vertrag bei dem Schwester-Unternehmen S angeboten wird. Die Unternehmen U und S sind wirtschaftlich eng miteinander verbunden und haben auch die gleichen Geschäftsführer. A möchte aber nicht erneut einen befristeten Vertrag, eine Anfrage bei der Agentur für Arbeit ergab aber, dass die Geschäftsführer legal handeln und A wohl kaum Chancen hat, dagegen vorzugehen. Hier stellt sich A zunächst die Frage, ob das wirklich stimmt und A im Zweifelsfall die erneute Befristung hinnehmen muss.
Da A nicht nur aus diesem sondern auch aus anderen Gründen nicht wirklich absolut zufrieden mit dem Job ist, hat A sich nicht nur rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, um im Zweifelsfall Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Abschläge zu haben. Daneben hat A auch die Hilfe bei der Arbeitsvermittlung in Anspruch genommen sowie selbst nach Stellen Ausschau gehalten, die ihm besser gefallen, und sich auf einige Stellen beworben, wobei einige Bewerbungen noch nicht abschließend bearbeitet sind. Nun stellt sich A die Frage, was passiert, wenn A den neuen befristeten Vertrag vom Unternehmen S nicht unterschreibt. Kann A deswegen eine Sperrzeit oder andere Sanktionen bekommen? Mit welchen Sanktionen müsste A wahrscheinlich rechnen?
Ich kenne solche Fälle zur Genüge und da wurden solche "sachgrundlos befristeten Verträge" über 20 Jahre hinweg durchgezogen. Dagegen ist auch schwer anzugehen und ich kenne auch Fälle, da hat nicht einmal der Betriebsrat den Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen geholfen. Scheinbar ist das gerade im Einzelhandel so üblich und man kommt dagegen kaum an. Mir wäre da auch kein Fall bekannt, wo sich jemand in einen festen und somit unbefristeten Vertrag geklagt hätte. Wie das mit einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld seitens der Arbeitsagentur aussieht, das weiß ich nicht, aber da würde ich mich ganz einfach mal dort erkundigen.
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