Dozent macht falsche Noteneintragung

vom 06.01.2012, 18:49 Uhr

Nehmen wir an, es gäbe einen Studenten namens Person A. Person A studiert schon seit mehreren Semestern an ein und demselben Institut, dieselben Fächer, also ohne jeglichen Fachwechsel zwischendurch. Person A beabsichtigt, einen Bachelor-Abschluss zu machen und gegebenenfalls auch den Master-Abschluss danach zu machen, sofern die Gelegenheit sich ergibt, denn die raren Master-Plätze werden an Person As Universität nur unter den allerbesten Bachelor-Absolventen vergeben, aber das soll hier nicht das Thema sein.

Person A steht also schon relativ nahe vor ihrem Bachelor-Abschluss. Person A besucht alle Prüfungen regelgemäß, gibt die Semesterarbeiten pünktlich ab, und tut alles, um einen möglichst guten Abschluss zu schaffen und alle Fächer auf Anhieb zu bestehen. Leider nützt allerdings auch die höchste Sorgfalt Person As nichts, wenn die Leute am Institut nicht fehlerfrei arbeiten. Dazu muss man sagen, dass an Person As Universität alle Zensuren online eingegeben werden, auf einer zentralen Plattform, die eigens für diesen Zweck geschaffen wurde und betrieben wird. Und mit eben dieser Online-Plattform hat, nehmen wir das einfach einmal an, Person A nun ein Problem.

Es ist nämlich pro Modul nur ein Feld für das Eintragen der Modul-Abschlusszensur vorgesehen. Eintragen kann die aber wohl jeder. So kam es, dass Person A eines Tages eine E-Mail von ihrem Dozenten, bei dem Person A die Semesterarbeit abgegeben hatte, erhielt, dass dieser Dozent die Zensur eben dieser Semesterarbeit online nicht eintragen könne. Es habe nämlich schon ein Dozent eine Zensur eingetragen. Und zwar, um genau zu sein, eine weitaus schlechtere, als die, die Person A in der abgegebenen Hausarbeit erzielt hatte. Und Person A kennt den Dozenten nicht einmal, der die falsche Zensur eingetragen hat. Es ist offensichtlich: Da muss der falsche Dozent sich wohl irgendwie bei dem Namen oder bei der Matrikelnummer des Studenten geirrt haben, wodurch sich die Fehleintragung ergab. Das sollte nicht vorkommen, denkt man sich, aber es scheint in Person As Fall ja wohl doch möglich gewesen zu sein, so absurd es auch wirkt.

Person A informiert sich also, wer den falschen Eintrag entfernen kann. Kann es der Betreiber der Website? Kann es das Prüfungsbüro, das Studienbüro, die Fachbereichs- oder die Institutsleitung? Bei der Studienberatung meldet sich Person A zur Sicherheit auch noch einmal. Zuerst weiß keiner Bescheid, aber letztendlich antwortet jemand Person A, nur der falsche Dozent selbst könne die Zensur noch korrigieren oder entfernen. Das Problem ist allerdings, dass Person A diesen Dozenten unter den angegebenen Telefonnummern und E-Mail-Adressen nicht mehr erreicht. Nach einigen Nachfragen erfährt Person A auch, dass dieser Dozent die Stadt und die Universität mittlerweile verlassen habe. Als Tipp bekommt Person A dann noch gesagt, doch einmal den Fachbereich oder aber die ehemalige Sekretärin des verschwundenen Dozenten zu kontaktieren, da die vielleicht eine neue Kontaktadresse kannten. Person A hat jedoch Pech. Sie befolgt den Rat, erntet jedoch auch dort nur die Antwort, man wisse nicht, wo der Dozent heute sei und wie man ihn erreichen könne. Aber Ausnahmen ließen sich eben nicht machen, nur dieser Dozent könne die falsche Zensur korrigieren, und sonst kein anderer Mensch.

Person A bleibt also nichts Anderes, als zu hoffen, sich doch noch irgendwie zur richtigen Personen durchfragen zu können, oder aber, den Dozenten online ausfindig zu machen. Aber was, wenn Person A das nicht zeitig schaffen würde? Muss Person A wirklich wegen einer nicht selbst verschuldeten Fehleintragung durch einen Dozenten eine schlechtere Endzensur hinnehmen und damit vielleicht die Chance, das Master-Studium antreten zu dürfen, verlieren? Das darf ja doch wohl auch nicht wahr sein. Wohin sollte Person A sich wenden?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass Person A aufgrund des Fehlers eines ehemaligen Dozenten mit einer falschen Note wird leben müssen. An A´s Stelle würde ich deshalb nicht weiter an der Hochschule selbst von Pontius zu Pilatus reisen, nur um immer wieder die selbe Antwort zu bekommen. Stattdessen sollte sich A vielleicht an die Rechtsberatung des zuständigen Studentenwerks wenden und sich erläutern lassen, ob und welche Rechtsmittel ihr zur Verfügung stehen, um gegen die nachweislich falsche Note vorzugehen. Die Rechtsberatung eines Studentenwerks ist in der Regel kostenlos.

» Doreen82 » Beiträge: 316 » Talkpoints: 7,93 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es ist sicher richtig, dass die Noten nicht einfach so geändert werden können, denn das könnte erst recht zu einem Problem führen. Allerdings kann es auch nichts ein, dass die einmal eingegebene Note nun gar nicht mehr geändert werden kann und so quasi bis in alle Ewigkeit Bestand hat. Hier muss es eine Hintertür geben, die es zu finden gilt. Denn der Entwickler eines solchen Systems muss quasi damit rechnen, dass es zu einem Bedienungsfehler kommt, auch wenn mit Sicherheitsmechanismen gearbeitet wird.

Natürlich kann A auch weiterhin Nachforschungen anstellen und eventuell damit sogar den Dozenten ausfindig machen. Die Frage, die sich mir dann aber stellt: nützt das überhaupt etwas? Kann dieser Dozent, der ja scheinbar nicht mehr an der Hochschule tätig ist, die Zensur überhaupt noch löschen? Wenn das System so strikt ist, würde es mich nicht wundern, wenn der Dozent da auch gar nicht so einfach Änderungen vornehmen kann.

Daher würde ich auf diese Nachforschungen verzichten und mich gleich anderweitig um eine Lösung bemühen. Zunächst würde ich da auch zu dem Kontakt zum Prüfungsbüro oder Prüfungsamt des Instituts raten. Denn deren eigentliche Aufgabe ist es doch, Prüfungen zu organisieren und auch bei solchen Problemen die Studenten zu unterstützen. Wenn man dort nichts weiß, dann ist sicher die Fachbereichs- beziehungsweise Institutsleitung gefragt. Sicher kann man dort vielleicht nicht ad hoc Rede und Antwort stehen. Dort sollte dann aber bekannt sein, wer zu kontaktieren ist und wer entweder direkt helfen kann oder aber zumindest sich des Problems annehmen kann.

Ob die Studienberatung helfen kann, ist eher zweifelhaft. Viel eher würde ich mich an die Studentenvertretung der Universität wenden und im Studentenwerk die Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Denn ein so rigides System wird sicher nicht nur in einem Fall Probleme bereiten, auch wenn es sich sicher trotzdem um eher seltenere Fälle handelt. Deswegen sollte A die Studentenvertretung auch mit ins Boot holen, denn dort wird man sicher auch im Sinne betroffener Studenten weitere Maßnahmen ergreifen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Nehmen wir an, Person A hätte sich mittlerweile an den Fachbereich, die Institutsleitung, das Studienbüro und das Prüfungsbüro, sowie die zentrale Verwaltungsstelle der Universität gemeldet. Ein Teil wusste gar nicht bescheid und meinte bloß, nicht zu ständig zu sein, das Prüfungsbüro hingegen meinte, A müsse den Dozenten ausfindig machen und den fragen, da nur dieser die Note zurückziehen könne. Ob das laut informationstechnischem System dann überhaupt funktionieren kann, ist noch einmal eine ganz andere Frage. Allerdings sieht alles danach aus, als wenn wirklich der Dozent gefunden werden müsse, um Weiteres in Gang zu bringen. Das muss Person A erst einmal irgendwie alleine hinbekommen.

Das Studentenbüro entschuldigte sich übrigens damit, dass sie leider keine Ahnung hätten und nicht helfen könnten, und verwiesen Person A bloß auf andere Personen, die Person A allerdings ohnehin schon kontaktiert hatte, und die Person A bloß abgewiesen oder weitergeleitet hatten.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Natürlich wird im Prüfungsamt darauf verweisen, A möge den Dozenten ausfindig machen und dann erste könne etwas geschehen, aber wie schon geschrieben, gibt es denn eine entsprechende Garantie? Oder ist nicht viel mehr wirklich davon auszugehen, dass dann weitere Probleme auftreten, die A ausräumen muss. A läuft doch irgendwo auch die Zeit davon und es kann ja nun beim besten Willen nicht As alleinige Aufgabe sein, dass A die Fehler eines anderen ausbügeln muss.

Ich kann A nur weiterhin dazu raten, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch wenn es vielleicht über einen externen Anwalt sein muss, der dann vielleicht auch Geld für die Beratung verlangt. Zusätzlich sollte A die Studentenvertretung also den Fachschaftsrat oder gleich den AStA. Meist wird auch bei Letzterem eine Rechtsberatung angeboten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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