Wie lange darf man eigentlich Feuerwerkskörper abbrennen?

vom 01.01.2012, 12:59 Uhr

Wenn man unter dem Jahr ein Feuerwerk veranstalten möchte, so muss man sich dafür erst eine Erlaubnis bei der örtlichen Gemeindeverwaltung holen. So war es auch beim 18. Geburtstag eines Freundes von mir. Seine Eltern mussten schon vorab die Einwilligung seitens der Gemeinde haben die Feuerwerkskörper um zwölf Uhr nachts ab zu brennen. An Silvester und Neujahr braucht man so eine Erlaubnis nicht. Aber wie lange darf man an diesen Tagen eigentlich Feuerwerkskörper abbrennen ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen?

Bei uns im Ort haben nämlich auch am 1. Januar manchmal noch ein paar Leute ihre übrigen Böller verschossen. Manche heben sich sogar ein paar Raketen auf und schießen sie erst am Nachmittag des 1. Januar hoch, obwohl ich nicht ganz den Sinn dahinter verstehe, weil ein Feuerwerk am Tag wohl kaum so wirkt wie in der Nacht. Genauso wurden auch schon gestern Mittag die ersten Böller verschossen. Ab wann darf man am Silvestertag mit dem Zünden von Raketen und Böllern anfangen und wann muss man Neujahr damit aufhören? Wie hoch würde die Strafe ausfallen, die einen erwartet, wenn man gegen diese Richtlinie verstößt und auch noch später Raketen ohne Erlaubnis abfeuert und dabei erwischt wird bzw. etwas passiert?

» iCandy » Beiträge: 1584 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie hoch eine Strafe ausfallen würde, wenn man sich nicht an die Regeln hält, das weiß ich leider nicht. Aber ich weiß, dass man üblicherweise ab 00:00 Uhr am 01. Januar insgesamt 24 Stunden das Feuerwerk benutzen darf. Also ist es nicht nur gestattet, direkt beim Beginn des neuen Jahres zu feuern, sondern auch danach darf man es noch den kommenden Tag über. Ab dem 2. Januar allerdings dann nicht mehr.

Bei uns haben sogar manche deutlich vor 00:00 Uhr gestern gefeuert, was ich auch nicht so verstehen kann. Es wurde sogar ziemlich viel gefeuert, was eigentlich auch nicht erlaubt ist, aber viele machen es trotzdem. Solange es nicht Überhand nimmt, macht da glaube ich niemand was. Wenn aber manche ihr gesamtes Feuerwerk schon vorher zünden, kann man sicherlich die Polizei rufen, die dann was dagegen unternimmt. Aber was als Strafe bekommt, das weiß ich gar nicht.

Benutzeravatar

» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Nach § 23 Absatz 2 der Sprengstoffverordnung dürfen Feuerwerkskörper (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) nur am 31. Dezember sowie am 01. Januar gezündet werden. Die restliche Zeit des Jahres benötigt man eine Genehmigung. Ohne Genehmigung geht es eben nur an Silvester und am Neujahrstag. Dann aber auch den ganzen Tag, also ab 00:00 Uhr am 31. Dezember bis 23:59 Uhr am 01. Januar.

Wer sich nicht daran hält und zu anderen Zeiten Silvesterknaller zündet, macht sich zwar nicht strafbar, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit, die auch durchaus geahndet wird. Wie hoch das Bußgeld allerdings ist, kann ich leider nicht sagen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei uns haben die Leute gestern auch schon deutlich vor Mitternacht Raketen und diverse Böller gezündet. Dies waren aber überwiegend Jugendliche, die es wohl nicht mehr ausgehalten haben, bis Mitternacht zu warten. Das sieht und hört man aber jedes Jahr und es ist ja auch erlaubt, da man am 31. Dezember sowie am 1. Januar den ganzen Tag lang diese Raketen zünden darf. Hier hat man bis halb drei vereinzelt Böller gehört, aber danach war es ruhig und auch heute morgen bzw. heute Mittag hat niemand mehr welche abgeschossen. Liegt aber wahrscheinlich daran, dass es in Strömen regnet. Würde man beispielsweise morgen früh um ein Uhr morgens eine Rakete anzünden, würde man sich strafbar machen. Wie hoch die Strafe ist, kann ich nicht sagen. Allerdings haben einige Nachbarskinder früher auch noch am 2. und 3. Januar vereinzelt Knaller gezündet und da ist nie etwas passiert.

Benutzeravatar

» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



MeL.G hat geschrieben:Würde man beispielsweise morgen früh um ein Uhr morgens eine Rakete anzünden, würde man sich strafbar machen. Wie hoch die Strafe ist, kann ich nicht sagen.


Nein, das stimmt so nicht. Wie ich bereits geschrieben habe, macht man sich nicht strafbar, denn es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Demnach gibt es auch keine Strafe, sondern ein Bußgeld.

Was anderes ist es, wenn man mit den Silvesterknallern Menschen gefährdet oder fremde Sachen beschädigt und zum Beispiel (zur Zeit bei uns sehr beliebt) Telefonzellen in die Luft sprengt. Dann handelt es sich um das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB. Das simple Anzünden eines Böllers ist aber einfach nur eine Ordnungswidrigkeit.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Bei uns wurde in der örtlichen Presse mehrfach auf die erlaubten Zeiten hingewiesen, an denen das Silvesterfeuerwerk gezündet werden darf.

Etwas verwundert bin ich daher über Eure Aussagen, denn dort war ganz klar angegeben, dass vom 31.12. um 18 Uhr mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern begonnen werden darf. Als Ende war der 1.1. um 6:00 angegeben. Davor und danach ist das Abbrennen also verboten.

Wahrscheinlich obliegt diese Zeitangabe den Ländern oder gar den Gemeinden, anders kann ich mir die Unterschiede nicht erklären. Einige Gemeinden verbieten Silvesterfeuerwerk auch ganz. Nachdem es in der Nähe vor einigen Jahren in einer Stadt ein ziemlich großes Feuer gegeben hatte, weil die ganze Stadt aus Fachwerkhäusern besteht, kann ich das gut nachvollziehen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Squeeky hat geschrieben:Wahrscheinlich obliegt diese Zeitangabe den Ländern oder gar den Gemeinden, anders kann ich mir die Unterschiede nicht erklären.

Grundsätzlich gilt schon, dass ganztägig am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Darüber hinaus dürfen die Kommunen diese Zeiten weiter einschränken. Bei uns ist es beispielsweise so, dass am 31. Dezember erst ab 16:00 Uhr mit dem Zünden begonnen werden darf und das bis spätestens 12:00 Uhr am 1. Januar beendet sein muss. Also sollte man am besten im Vorfeld beim Ordnungsamt nachfragen, dort weiß man mit Sicherheit Bescheid.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^