Kann mein Vater mir den Kauf eines Handys verbieten?

vom 31.12.2011, 11:05 Uhr

Ich möchte mir das Sony Ericsson Xperia arc s kaufen (345€) und nach Weihnachten habe ich endlich genug Geld zusammen. Jedoch verbietet mein Vater mir den Kauf. Übrigens ich bin 15. Ist das möglich? Er hat das halbe Sorgerecht, und die andere Hälfte des Sorgerechts hat nichts dagegen. Was soll ich jetzt machen?

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» Paul.Ackermann » Beiträge: 58 » Talkpoints: 18,08 »



Da hier keine Rechtsberatung erlaubt ist, versuche ich es mal ganz allgemein zu halten: Mit 15 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig. Ein von dir abgeschlossener Kaufvertrag wäre also schwebend unwirksam, wenn dein gesetzlicher Vertreter (in dem Falle beide Elternteile) etwas dagegen hat. Nun hat dein Vater eindeutig geäußert, dass er nicht möchte, dass du dir das Handy kaufst. Da hast du also Pech gehabt, weil er das Handy jeder Zeit zurück geben kann, wenn der Verkäufer dir was verkauft. Normalerweise dürfte er das bei dem Preis ohnehin nur mit Zustimmung deiner Eltern. Hättest du die Chance, dass deine Mutter dir diese gibt? Die würde nämlich ausreichen. Dir sollte dann aber klar sein, dass du deinen Vater verärgerst.

Es gibt noch den Taschengeldparagraphen. Demnach kann man vom eigenen Taschengeld sehr wohl Anschaffungen machen. Das gilt aber nur für kleinere Anschaffungen und Anschaffungen des alltäglichen Lebens und dazu zählt ein derart teures Handy leider nicht wirklich.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Mit deinen 15 Jahren bist du vor dem Gesetz nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du im Falle eines Handy-Kaufs zunächst die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters (sprich deiner Eltern) benötigst oder sie diesen Kauf nachträglich billigen und ihm nicht nachträglich widersprechen. Für den Widerspruch gilt eine Frist von 14 Tagen. Währenddessen ist der von dir getätigte Kauf schwebend unwirksam und deine Eltern können den Kauf problemlos rückgängig machen.

Es gibt zwar eine Ausnahme in Form des so genannten "Taschengeld-Paragraphen". Dieser besagt, dass du mit deinem Taschengeld und geschenktem Geld (also Geld, dass dir zur freien Verfügung überlassen wurde) kaufen kannst, was du magst, ohne dass deine Eltern dem zustimmen müssen. Nicht festgelegt ist dabei aber, in welcher Höhe sich die Summe beläuft, die du ohne Zustimmung deiner Eltern auf einmal ausgeben darfst. Taschengeld kann man ja auch sparen. Allerdings soll der Taschengeldparagraph eigentlich nur regeln, dass du kleinere Anschaffungen nicht jedes mal mit deinen Eltern abstimmen musst. Alles was mit schriftlichen Verträgen verbunden ist, Alkohol, Zigaretten oder Waffen usw. sind davon selbstverständlich ausgenommen. Und auch wenn der Verkäufer bei einer höheren Summe unsicher ist, ob deine Eltern mit dem Kauf einverstanden wären, kann er trotz Taschengeldparagraph eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlangen.

An deiner Stelle würde ich noch einmal das Gespräch mit deinem Vater suchen. Er hat sicher Gründe dafür, gegen den Handykauf zu sein, die du dir erst einmal in Ruhe anhören solltest, statt dich ungerecht behandelt zu fühlen. Wenn du triftige und sinnvolle Argumente vorbringen kannst, warum es unbedingt dieses Handy im Wert von knapp 350 Euro sein muss, kannst du ihn vielleicht überzeugen, doch noch zuzustimmen.

» Doreen82 » Beiträge: 316 » Talkpoints: 7,93 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du bist minderjährig und hast das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Von sieben Jahren bis zum Volljährig werden bist Du somit beschränkt geschäftsfähig. Das heißt Du darfst Anschaffungen nur mit Absprache und Einverständnis Deines Erziehungsberechtigten machen. Es gibt jedoch noch den Taschengeld Paragraphen, demnach darf sich ein Kind auch ohne Einverständnis seines Erziehungsberechtigten von seinem Taschengeld Sachen kaufen. Die genaue Höhe ist aber nicht geregelt, aber eine Handy Anschaffung dürfte darunter nicht fallen, da es eine sehr hohe Anschaffung ist. Demnach kann Dir Dein Vater verbieten, das Handy zu kaufen. Kaufst Du es trotzdem und Dein Vater bekommt er es mit, hat er das Recht, zum Verkäufer zu gehen und das Gerät zurück zu geben.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Du bist leider auf das Wohlwollen deines Vaters angewiesen, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist. Du kannst dir von deinem Taschengeld zwar holen, was du willst, aber gerade bei großen Summen soll dich das schützen, dass du nicht sinnlos dein Geld ausgibst. An deiner Stelle würde ich einfach noch mal das Gespräch mit ihm suchen und ihm deinen Standpunkt klarmachen. Wenn du da mit sachlichen Argumenten auftauchst, wird er es dir vielleicht auch erlauben. Spätestens wenn du dann aber noch einen Handyvertrag brauchst musst du ihn ja wieder fragen, weil du den ja nicht unterschreiben darfst.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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