First in-First out Prinzip bei der Abgeltungssteuer?

vom 28.12.2011, 18:05 Uhr

Seit vielen Jahren bin ich mit dem Handeln von Aktien beschäftigt und habe bisher auch schon gut Gewinne erzielen können. Allerdings hat sich mit Einführung der Abgeltungssteuer vor einiger Zeit natürlich etwas zum Negativen hin verändert. Denn Kursgewinne sind nun nicht mehr steuerfrei, wie es damals noch der Fall war.

In dem Zusammenhang würde mich jedoch interessieren, was es mit dem sogenannten First in-First out Prinzip auf sich hat? Gibt es hier vielleicht doch noch die Möglichkeit, der Abgeltungssteuer zu entkommen oder diese zumindest zu minimieren?

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» sachsendreier » Beiträge: 154 » Talkpoints: 43,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Um Deine zuletzt gestellte Frage zu beantworten: Leider nein! Jeder Kursgewinn, der aus Kauf und Verkauf von Aktien erzielt wird, ist heute im Rahmen der Abgeltungssteuer vollständig zu versteuern. Eine Spekulationsgrenze gibt es hier nicht mehr.

Genau aus diesem Grund ist auch das früher durchaus wichtige Prinzip First in-First out bedeutungslos geworden. Dieses Prinzip besagt, dass bei mehreren Käufen und Verkäufen der gleichen Aktien zur Ermittlung des zu versteuernden oder eben steuerfreien Gewinns immer der Zeitpunkt des ersten Kaufs und des ersten Verkaufs betrachtet wurde. Aber eigentlich kenne ich eher das Prinzip Last in-First out.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Da muss ich schraxy etwas widersprechen. First in- First out bedeutet nichts anderes als dass die Aktienfonds die vom Datum her zuerst in das Depot gelegt wurden bei einem Verkauf auch zuerst verkauft werden. Das ist für diejenigen Anleger besonders ärgerlich die noch vor der Einführung der Abgeltungssteuer die Aktien gekauft haben und die einem Bestandsschutz hinsichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen. Um das zu umgehen bieten die Banken ein Unterdepot an wo man die Neukäufe nach der Einführung der Abgeltungssteuer hinterlegen kann. Das hat ganz einfach den Vorteil dass der Kunde dann wählen kann ob er seine Anteile aus dem alten Depot verkauft und keine Abgeltungssteuer und keinen Solidaritätszuschlag dafür bezahlt oder eben die neuen Fonds wo vielleicht der Gewinn noch nicht so hoch ist.

Also noch einmal deutlich, für die alten Fonds die vor dem bewussten Stichtag in deinem Depot lagen ist keine Abgeltungssteuer fällig, für alle anderen ja. Solltest du auf Grund deines geringen Einkommens über eine Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen dann brauchst du ebenfalls keine Abgeltungssteuer bezahlen. Hier könnte sich auch lohnen mit einem Verkauf der Aktien zu warten bis man unter diese Einkommensgrenze fällt, das könnte im Rentenalter sein oder bei anstehender längerer Arbeitslosigkeit. Auch kann man Verluste und Gewinne miteinander verrechnen lassen. Wenn du also gleichzeitig dich von schlecht gelaufenen Fonds und Fonds mit großen Gewinnen trennen kannst dann ist der Verlust nicht so hoch weil es miteinander verrechnet wird. Das geschieht automatisch wenn du alles bei einer Bank hast, wenn nicht dann musst du bei deinen Banken eine Verlustbescheinigung beantragen und später dann bei der Steuererklärung geltend machen. Wenn ich richtig informiert bin dann würde auch die Abgeltungssteuer dort mit deinem persönlichen Steuersatz verrechnet werden, wenn du unter 25 Prozent liegst bekommst du also etwas Geld zurück.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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