Privater Autoverkauf auch ohne Kaufvertrag möglich?
A möchte ein Auto privat verkaufen. Er hat einen Interessenten und er würde den Wagen dann für den Verkaufswert an ihn weitergeben und dies per Handschlag besiegeln. Früher meint A, dass es auch keine Kaufverträge für den Autoverkauf gab und meint auch, dass es auch so möglich ist.
A wurde nun schon von mehreren Seiten geraten sich einen Kaufvertrag für Autos zu besorgen um dann das Geschäft schriftlich abzuwickeln, aber A will es nicht machen. Welche Vor- bzw. Nachteile hat A oder der potentielle Käufer, wenn der Verkauf ohne Kaufvertrag abgewickelt wird? Ist es überhaupt heutzutage möglich einen Autoverkauf ohne Kaufvertrag zu machen?
Es ist schon möglich, ein Auto "per Handschlag" zu verkaufen, denn damit wird ein mündlicher Vertrag geschlossen. Und auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig. Allerdings frage ich mich auch, welcher Käufer ein Auto ohne Kaufvertrag kaufen will und auch als Verkäuer würde ich niemals ein Auto ohne Kauvertrag verkaufen.
Ohne Kaufvertrag könnte es zum Beispiel Probleme geben, wenn nun am Auto etwas kaputt geht. Wie sieht es dann aus mit der Gewährleistung? In einem schriftlichen Kaufvertrag könnte dies eindeutig geregelt werden. Dann würde ich mir auch als Verkäufer überlegen, wem ich denn mein Auto ohne Kaufvertrag überhaupt verkaufen würde. Man stelle sich vor, der neue Käufer meldet das Auto nicht unverzüglich um und begeht damit im schlimmsten Fall irgendwelche Straftaten. Dann kommt heraus, dass A der Halter des Fahrzeuges ist und ohne Kaufvertrag wird es nicht einfach werden, zu beweisen, dass man das Auto gar nicht mehr besitzt, sondern verkauft hat.
Mit einem Kaufvertrag ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite und ohne diesen würde ich weder ein Auto kaufen noch verkaufen. Ich würde also auf jeden Fall zu einem schriftlichen Kaufvertrag raten!
Ein Fahrzeug ohne schriftlichen Kaufvertrag zu verkaufen ist in der Tat eine heikle Angelegenheit. Auch für den Käufer können Nachteile entstehen.
Der Käufer hat den Nachteil, das keinerlei Daten vom Fahrzeug oder vom Verkäufer schriftlich festgehalten werden. Bei später auftretenden Mängeln ist dann eine Beweisführung schwierig. Im Kaufvertrag stehen ja dann doch solch Sachen wie Kilometerstand, Zusicherung über eventuelle Unfallfreiheit und die Wartung des Fahrzeugs. Kommt es dann mal zu Zweifeln an den mündlichen Aussagen, hat der Käufer kaum eine Chance, die Zusagen nachzuwesien.
Sollte das Fahrzeug noch auf den Verkäufer zugelassen sein, wird es schweirig, dem Finanzamt, der Zulassungsstelle und der Versicherung den Verkauf nachzuweisen. Daher wäre ein Kaufvertrag hier von großem Vorteil. Bei einem Fahrzeug, welches bereits abgemeldet ist, hat man zumindest die Bescheinigung des Strassenverkehrsamtes als Nachweis.
Solange das Fahrzeug nämlich nicht umgemeldet ist, ist der Halter Stuerpflichtiger für die KFZ-Steuer, Versicherungspflichtiger für die KFZ-Haftpflicht, Verantwortlicher für Verstöße gegen die Strassenverkehrsordnung und für eventuelle Straftaten mit dem Fahrzeug. Alles rein theoretische Dinge, passieren aber immer wieder.
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