Medien beleidigen Toten - strafbar?
Nehmen wir an, es gibt eine Person A. Person A war ein junger Mann, der gerade sein Abitur machte, und wurde leider zum Opfer eines Mordes.
Da die Umstände des noch ungeklärten Mordfalls ungewöhnlich sind, meinen die Medien, im Detail über den Toten und sein Leben nachforschen zu müssen. Besonders hervor tut sich eine Boulevardzeitung Z, die der ermordeten Person A haarsträubende Dinge unterstellt, beispielsweise, dass Person A in einer wirren, geistesgestörten Traumwelt gelebt hätte, und dass Person A sich als männliche Prostituierte angeboten hätte. Der Tenor der Berichterstattung geht in die Richtung, dass Person A ja selbst die Schuld an ihrer Ermordung tragen würde, da sie sich in zwielichtigen Kreisen bewegt habe.
Als völlig unzulängliche "Beweise" werden für die angeblich wirre Traumwelt von Person A einige Gedichte, die Person A im Internet veröffentlicht hatte, die aber eigentlich keinen Menschen erschrecken, sofern er geistig nicht noch im Mittelalter lebt, angegeben. Die Tätigkeit von Person A als männliche Prostituierte wird an einem ebenfalls im Internet auffindbaren Foto von Person A festgemacht. Das Foto zeigt Person A als jungen Jugendlichen, ist also schon mehrere Jahre alt, wie er in einem Frauenkostüm posiert. Im originalen Kontext im Internet stand unter dem Bild, dass Person A hier scherzhaft bei einer Art Kostümfest verkleidet war, was die Boulevardzeitung Z beim Abdruck des Bildes über dem Bericht über den Ermordeten verschweigt. Boulevardzeitung Z schreibt zu dem Foto der als Frau verkleideten jungen Person A sogar dazu, dass es männliche Prostituierte gäbe, die sich als Frauen verkleideten und sich so ihren Kunden anböten. Insgesamt gibt es also keinerlei wirklichen Beweise für die Unterstellungen, dass Person A psychisch krank gewesen sei oder sich als männliche Prostituierte angeboten hätte. Die Familienangehörigen und Freunde reagieren entsetzt auf die Berichterstattung der Boulevardzeitung Z und betonen, dass Person A sich nie prostituiert habe und die Behauptungen der Boulevardzeitung Z haarsträubend und beleidigend seien.
Handelt es sich bei der unhaltbaren und mit keinerlei Dingen tatsächlich beweisbaren Unterstellung gegenüber der ermordeten Person A, sie habe als männliche Prostituierte gearbeitet, um eine Beleidigung? Ist dies gegenüber toten Personen möglich? Macht sich die Boulevardzeitung Z mit diesem Verhalten strafbar? Was für Konsequenzen könnten drohen? An wen kann man sich zur Beschwerde wenden? Und wer kann dies tun, nur direkte Familienangehörige, oder auch Freunde, oder gar komplett fremde Personen?
Die Boulevardzeitung Z ist meiner Meinung nach für solche Sachen berüchtigt, und wurde mehr als einmal für solche Geschichten belangt. Ich würde auf jeden Fall dagegen vorgehen. Ich würde mich hierzu an den deutschen Presserat wenden.
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