Wie oft Extra-Geld für Möbel und Haushalt bei H4-Empfängern?
In diesem Thread wurde etwas von einer dieser Fernsehsendungen geschrieben, in denen die Wohnungen von Messies aufgeräumt und renoviert werden. Dabei kam auch die Frage auf, inwieweit die Möbel, die eine solche Person, sofern sie kein Einkommen hat, auf Staatskosten finanziert werden. Ich habe bei einer Bekannten vor einigen Jahren mitbekommen, dass sie Geld bekommen hat, als sie zu hause ausgezogen ist. Das Geld war extra dafür gedacht, dass sie sich benötigte Haushaltsgegenstände kaufen konnte. Natürlich war das keine große Summe, für ein bisschen Zeug von Ikea reichte das aber dennoch aus. Sie sagte mir damals, dass das Geld jeder Empfänger von Sozialleistungen bekommen kann, der einen eigenen Haushalt gründet und noch keine eigenen Möbel und sonstige Dinge besitzt.
Ich frage mich, wie das mit dem Geld geregelt ist, wenn jemand zum Beispiel ein Messie ist und die Wohnung regelmäßig verkommen lässt. Können diese Leute dann in regelmäßigen Abständen Geld für neue Möbel beantragen, oder gibt es das Geld wirklich nur einmalig, also wenn jemand von zu hause oder aus einer ursprünglich mit dem Partner gemeinsam bewohnten Wohnung auszieht? Könnte ein Messie, der sich vielleicht nach einigen Jahren helfen lässt oder sich selbst hilft und die Wohnung aufräumt, erneut Zuschüsse für neue Möbel bekommen? Was passiert, wenn die Möbel nach einigen Jahren dann wieder verkommen sind? Hat der Empfänger von staatlichen Leistungen irgendwann einfach Pech, wenn er seine Möbel zu oft zerstört, durch was auch immer, oder kann er immer wieder mit kleinen Finanzspritzen rechnen?
Soweit ich weiß hat jeder nur einmalig Anspruch auf die so genannte Erstausstattung. Zieht man aus dem Elternhaus aus wird je nach Sachbearbeiter auch erwartet, dass man etwas von dort mitnimmt bzw einige Möbel bereits vorhanden sind. Das Bett oder der Kleiderschrank beispielsweise, denn irgendwo muss man die Jahre davor auch geschlafen und seine Klamotten aufbewahrt haben. Trennt man sich von seinem Partner und beantragt erneut eine Erstausstattung, obwohl man vor der Beziehung erst eine bekommen hat, kann es auch gut sein, dass der Antrag abgelehnt wird. Nur wenn es wirklich gute Gründe gibt und die Antragsteller hartnäckig sind, bekommt man ein paar Sachen bewilligt. Ein Messie hat da also keine Chance alle paar Jahre neue Möbel zu beantragen, nur weil er alles kaputt macht und versiffen lässt.
Neue Möbel und Geräte hat man früher mal recht einfach bekommen. Die Ämter sind da aber etwas strenger geworden. Ich persönlich finde es gar nicht so verkehrt. Viele Entscheidungen empfinde ich auch als nicht zumutbar (wieder aufbereitete Möbel bspw.) aber einige übertreiben es wirklich. Man muss ohne Job nicht sofort zum 25. Geburtstag ausziehen. Und wer plötzlich in die Grundsicherung fällt, braucht doch deswegen nicht eine neue Ausstattung. Bei einer Trennung ohne eigenes Einkommen verstehe ich das aber da reicht der einmalige Anspruch doch völlig aus. Wie das alles gehandhabt wird passt natürlich nicht jedem. Ein entfernter Bekannter arbeitet in einem von Sicherheitsleuten bewachten Jobcenter.
Geld gibt es mittlerweile in seltenen Fällen oder es hängt von der Region ab. Ich weiß, dass es in den größeren Städten hier so ist, dass kein Bargeld mehr ausgegeben wird. Oft werden einfach nur Gutscheine für Sozialkaufhäuser und ähnliches ausgestellt. Man hat aus hygienischen Gründen Anspruch auf einen neuen Kühlschrank. Diesen kann man sich dann auch mit diesen Gutscheinen in einem Elektrohandel kaufen. Diese Methode soll einfach verhindern, dass die Leute das Geld für andere Zwecke benutzen. Es sind oder waren wohl um die 1200€, die man für die komplette Erstausstattung bekommen kann/konnte. Da kommen einige schon mal auf dumme Gedanken.
Soviel ich weiß, gibt es nur einmal Geld für Möbel und Hausrat, wenn man seine erste eigene Wohnung gründet. Wie hoch dieser Betrag ist weiß ich jetzt nicht genau, habe aber auch schon öfter gehört, das die Möbel beim Sozialkaufhaus oder ähnlichen geholt werden sollen.
Wenn man später nochmal dringend eine Waschmaschine oder ähnliches braucht, kann man glaube ich ein Darlehen bei der Arge beantragen, und wenn es dann bewilligt wird, muss man dieses in Raten an das Arbeitsamt zurückzahlen.
So, wie meine Vorredner das berichten, kenne ich es auch. Zwei Empfänger von Sozialleistungen aus meinem Bekanntenkreis bekamen von der Agentur für Arbeit jeweils Wertschecks, mit denen sie sich ihre Erstausstattung für eine eigene Wohnung, die allerdings wiederum auch genauestens festgelegt und benannt worden war, in einem Sozialkaufhaus abholen konnten. In den Sozialkaufhäusern befinden sich allerdings gespendete Möbel und Geräte, also keine neuwertigen Gegenstände und in einem Fall, den ich kenne, ging ein Möbelstück auch nach wenigen Monaten kaputt, obwohl gut darauf aufgepasst wurde.
Eine Freundin von mir benötigte damals eine Waschmaschine, als sie ihre erste eigene Wohnung bezog und Arbeitslosengeld 2 bezog. Sie hat die Waschmaschine also bei der Agentur für Arbeit beantragt, als sie ihren Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung abgegeben hat und daraufhin von der Agentur für Arbeit die Rückmeldung erhalten, dass ihr diese Waschmaschine genehmigt wird. Das günstige Gerät wurde dann von einem Speditionsunternehmen angeliefert und es handelte sich dabei auch um ein nagelneues Gerät, das fachmännisch angeschlossen wurde. Allerdings gehörte meiner Freundin diese Maschine nicht, sondern dem Schreiben der Agentur für Arbeit war zu entnehmen, dass es sich um eine Leihgabe handle und sie nach irgendwelchen Paragraphen dazu verpflichtet ist, die Waschmaschine entweder zurückzugeben, wenn sie diese nicht mehr benötigt oder sie das Gerät ablösen kann.
Vor vielen Jahren war ich während meiner Arbeitslosigkeit selbst mal Sozialhilfe-Empfängerin und habe ebenfalls eine Waschmaschine beantragt. Damals lief das tatsächlich noch etwas anders ab, denn ich bekam einen bestimmten Betrag für die Anschaffung der Waschmaschine überwiesen, von der ich mir also selbst ein solches Gerät organisieren konnte. Ich weiß nicht mehr, um welchen Betrag es sich handelte, aber ich konnte mir davon ein ganz gutes No-Name-Gerät kaufen, das ich auch behalten durfte und nicht ablösen oder zurückgeben musste.
Deine Fragen in Bezug auf Messie-Haushalte kann ich nicht wirklich beantworten, weil ich noch nie Empfänger von Arbeitslosengeld 2 war und in diesen Bereich auch im Rahmen meines Berufes zu wenig Einblick habe. Ich gehe aber davon aus, dass jemand, der Möbel über ein Sozialkaufhaus bezogen hat, auch nach einer bestimmten Frist oder per Nachweis, dass die alten Möbel kaputt sind, entsprechend neue Gelegenheit erhalten wird, um sich wiederum im Sozialkaufhaus neue Möbel zu besorgen. Ob es hier wirklich eine Frist gibt, weiß ich nicht, das ist bloße Spekulation meinerseits, aber vorstellen könnte ich mir, dass es hier irgendeinen Zeitraum bis zur Neubeantragung geben wird, wenn nicht irgendein Härtefall zutrifft, denn sonst könnte mit diesen Wertschecks und dem damit verbundenen Zugang zu gebrauchten Möbeln auch schnell Schindluder getrieben werden.
Ich habe zwar leider auch eine Zeitlang Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II bezogen, aber für Sonderausgaben wie Möbel oder Haushaltsgründung habe ich niemals Geld beantragt. Diese Dinge waren bereits vorhanden, aber ich habe im Zuge der eigenen Abhängiogkeit von Arbeitslosengeld II mitbekommen, dass man im Grunde eben bei Einzug schon eine gewisse Ausstattung bekommen kann. Aber diese ist dann nur einmalig, oder aber, wenn Dinge sehr dringend benötigt werden, so kann man diese angeblich beantragen. Auch kann man ein Darlehen beantragen, welches dann eben von Seiten des Trägers wieder einbehalten wird. Allerdings gibt es dieses Darlehen nur für wirklich sehr notwendige Dinge, die anderweitig nicht finanziert werden können beziehungsweise deren Gebrauch wirklich unabdingbar ist.
Messiewohnungen werden sicherlich nicht ausschließlich von Amtswegen aus neu eingerichtet. Es ist ja nun nicht so, dass man einfach zum Amt geht und alle Jubeljahre eine neue Ausstattung beantragen kann. Diese Anträge werden ja auch zum Teil vor Ort geprüft, ob eben so etwas wirklich benötigt wird und wenn dann ein Mitarbeiter der entsprechenden Arge sieht, wie die Wohnung aussieht, so wird es schwer werden, regelmäßig eine neue Wohnungsausstattung zu erhalten. Ich denke, es gibt zwar keine gesetzliche Reglung, zumindest ist mir keine bekannt, aber es liegt auch für mich klar auf der Hand, dass nicht alle fünf, sechs, sieben Jahre eine neue Küche oder eine neue Waschmaschine beantragt werden kann. Das wird nicht genehmigt werden können und ich glaube, bei mutwilliger Zerstörung hat der Sozialgeldempfänger in der Tat Pech gehabt.
moin! hat geschrieben:Ich gehe aber davon aus, dass jemand, der Möbel über ein Sozialkaufhaus bezogen hat, auch nach einer bestimmten Frist oder per Nachweis, dass die alten Möbel kaputt sind, entsprechend neue Gelegenheit erhalten wird, um sich wiederum im Sozialkaufhaus neue Möbel zu besorgen. Ob es hier wirklich eine Frist gibt, weiß ich nicht, das ist bloße Spekulation meinerseits, aber vorstellen könnte ich mir, dass es hier irgendeinen Zeitraum bis zur Neubeantragung geben wird, wenn nicht irgendein Härtefall zutrifft, denn sonst könnte mit diesen Wertschecks und dem damit verbundenen Zugang zu gebrauchten Möbeln auch schnell Schindluder getrieben werden.
Ich kenne mich nun auch nicht mit den Regelungen aus, allerdings ist mir aus der öffentlichen Diskussion der Regelsätze irgendwie noch im Hinterkopf geblieben, dass in diesen Regelsätze auch schon Beträge für solche Neuanschaffungen eingerechnet sind. Das heißt, dass man diesen Betrag dann halt monatlich zurück legen muss und bei Bedarf davon eben Neuanschaffungen finanzieren muss. Und diese Beträge sind so angesetzt, dass man nur günstige oder eben gebrauchte Stücke anschaffen kann. Daher denke ich, dass es außer einer Erstausstattung wohl nur in Ausnahmefällen solche zusätzlichen Leistungen bewilligt werden.
Soweit ich informiert bin, handelt es sich um diese Möbelkosten nur um eine einmalige Anschaffungspauschale. Diese gibt es wie der Name schon sagt nur einmalig für Möbellose Hartz IV Empfänger. Danach muss alles von dem eigenem Geld erspart werden, denn sonst haben diese jenigen Pech.
Ich vermute auch ein Mal, dass dies auch für Messis nicht anders sein wird. Ich schätze dann haben diese Menschen einfach wohl Pech gehabt und müssen zusehen, wie sie Möbel organisieren, denn die bekommen sicherlich nicht 10 Mal das Einrichtungsgeld durch die ARGE. Zudem fände ich es den anderen Hilfeempfängern auch total unfair gegenüber.
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