Miete: Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren?

vom 23.12.2011, 23:57 Uhr

Wir machen schon immer die Mietzahlungen per Dauerauftrag. Meine Freundin hat sich jetzt eine Wohnung angesehen und der Vermieter besteht darauf, dass sie ein Lastschriftverfahren macht. Aber das will meine Freundin nicht und es wird wohl daran scheitern, dass sie die Wohnung bekommen oder nehmen.

Ich finde, dass ein Dauerauftrag ja wohl genug ist. Warum besteht der Vermieter denn auf das Lastschriftverfahren? Das kann man doch als Mieter jederzeit zurückziehen und auch rückbuchen lassen. Meine Freundin versteht das nicht so ganz und weigert sich das Lastschriftverfahren zu unterschreiben. Sie hat bis nach Weihnachten noch Bedenkzeit. Was würdet ihr machen?

Zahlt ihr eure Miete per Überweisung bzw. Dauerauftrag oder per Lastschriftverfahren? Was ist besser von diesen Zahlungsarten und was würdet ihr niemals machen und warum?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich würde das auch nicht wollen, das man von meinem Konto die Miete (bei uns "Hausgeld) abbuchen kann. Ich möchte das immer noch selbst entscheiden an welchem Tag ich es überweise. Wir haben u.a. den Vorteil, das wir es nicht sofort am 01. überweisen müssen, sondern schon etwas Zeit bekommen. Unser Hausverwalter ist da sehr locker und möchte nur, das bis zur nächsten Abrechnung alles an Geld da ist, was auf dem Konto zu sein hat.

Wir zahlen jedoch immer selbst per Überweisung online. Einen Dauerauftrag möchten wir auch nicht stellen, da unser Gehalt immer unterschiedlich eintrifft, mal am 28., mal am 30., jedoch wenn das Geld auf dem Konto gutgeschrieben wurde, überweisen wir alles, was überwiesen werden muss in einem durch.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Warum der Vermieter darauf besteht, wird er wohl nur selbst beantworten können. Es gibt immer wieder Vermieter, die bestimmte Dinge wünschen. Bei mehreren Immobilien könnte ich mir vorstellen, dass es einfacher ist, alle Abbuchungen gleichzeitig zu kontrollieren, bzw. am 3. des Monats auf alle Rückläufe reagieren zu können. Doch vielleicht meint er der Vermieter auch einfach, dass man eher darauf achtet, wenn abgebucht wird und er würde es erfahren, wenn der Lastschriftauftrag widerrufen wird. Bei einem Dauerauftrag würde er ja lediglich mitbekommen, wenn die Miete nicht fristgerecht eingeht.

Beim Lastschriftverfahren kann der Vermieter bei Rückbuchung zudem selbst entscheiden, wann er nochmal abbucht. Dadurch vermeidet man Entschuldigungen und Erklärungen und muss sich erst mal nicht mit den Mietern auseinander setzen. Zudem halten feste Abbuchungstermine einen vielleicht eher davon ab, den Dauerauftrag zu widerrufen, erst gar nicht einzurichten oder Miete allgemein unpünktlich zu zahlen.

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» Trisa » Beiträge: 3311 » Talkpoints: 35,34 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



So einen Fall hatte ich noch nie. Ich habe meine Miete bisher immer per Dauerauftrag bezahlt und würde auch nichts anderes wollen. Ich entscheide, was ich wann überweise und nicht der Vermieter. Man gibt ja nicht jedem einfach das Recht, Geld vom eigenen Konto einzuziehen, denn genau das wäre ein Lastschriftverfahren. Bei einem Dauerauftrag aber hat der Vermieter kein Recht einfach Geld einzuziehen, somit will er das vielleicht deshalb. Ich würde dann lieber auf die Wohnung verzichten und mir eine andere suchen.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Wenn die Wohnung gerade genau der Wohnung entspricht, warum sollte ich dann nicht eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben. Sobald ich dann meinen Mietvertrag unterschrieben habe und alles in trockenen Tüchern ist, wird dann halt dem Lastschriftverfahren widersprochen und vorbei ist der Spuk.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


So ganz kann ich das Verhalten des Vermieters auch nicht verstehen, aber es wird ja nicht von ungefähr kommen, dass er von den zukünftigen Mietern ein Lastschriftverfahren wünscht. Wie schon erwähnt wurde, kann man bei diesem Verfahren das Geld ja einfach wieder zurück buchen lassen, was beim Dauerauftrag zum Beispiel nicht der Fall ist. Ich habe für die Miete auch einen Dauerauftrag bei der Bank gemacht, weil ich das einfach am praktischsten finde. Da muss ich nicht jeden Monat extra zur Bank. Mein Gehalt kommt zwar auch immer an unterschiedlichen Tagen, aber da ich auch einen Dispo-Kredit habe, ist das kein Problem.

Wenn ich die Wohnung toll finden würde, hätte ich vermutlich auch nichts gegen ein Lastschriftverfahren einzuwenden. Schließlich geht es dabei um die Miete und man lässt dann ja auch nicht irgendjemanden etwas vom eigenen Konto abbuchen. Zudem könnte man den Betrag ja auch einfach wieder zurück buchen lassen, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Man kann einem Lastschriftverfahren jederzeit widersprechen - das habe ich auch schon bei meinem Stromversorger gemacht und das verlief auch ohne Probleme. Mich würde das Lastschriftverfahren jedenfalls nicht davon abhalten, den Mietvertrag zu unterschreiben, wenn es sich um meine absolute Traumwohnung handelt. Ich sehe das da ehrlich gesagt nicht so eng.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Würde ich die Wohnung unbedingt haben wollen, würde ich vermutlich einem Lastschriftverfahren zustimmen. Man kann das ja jederzeit widerrufen und dann einen Dauerauftrag einrichten. Interessant wäre mal zu wissen, was im Mietvertrag vereinbart ist. In meinem Mietvertrag steht zum Beispiel, dass ich mich verpflichte, einen Dauerauftrag einzurichten, was ich auch in Ordnung finde, da man so eben nicht vergessen kann, die Miete zu überweisen. Ob man nun gezwungen werden kann, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, weiß ich nicht. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, aber vermutlich wird der Vermieter dann andere Mieter vorziehen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Dauerauftrag ist ja eigentlich sozusagen eine Sonderform der Überweisung. Da gibt der Kunde an die eigene Bank den Auftrag zu bestimmten Terminen Geld abzubuchen und an den Konto des Empfängers zu überweisen.
Vorteile hier sind: Es gibt keine Terminversäumnisse und Arbeitsersparnis (d.h. man muss nicht immer zur Bank)

Beim Lastschriftverfahren ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger bei Fälligkeit wiederkehrende Zahlungen in schwankender Höhe von seinem Konto einzuziehen. Gegen ungerechtfertigte Belastungen seines Kontos kann der Zahlungspflichtige bei seiner Bank Widerspruch einlegen (Einzugsermächtigungsverfahren). Vorteile hier sind: Arbeits- und Zeitersparnis, keine Terminversäumnisse (sowie bei Dauerauftrag), risikolos (da Widerspruch möglich)

Man kann ja beides machen, aber warum steht denn deine Freundin so sehr auf Dauerauftrag - Lastschriftverfahren ist völlig risikolos. Aber andererseits kann ich es auch verstehen, da es bei den meisten Dauerauftrag ist.

» uA_Musti » Beiträge: 542 » Talkpoints: 25,30 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also ich habe es noch nie erlebt, dass ein Vermieter darauf besteht, die Miete per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Normalerweise zahlt man die Miete grundsätzlich immer per Dauerauftrag denn damit hat man den wenigsten Ärger und man braucht sich um nichts mehr kümmern. Alternativ kann man die Mieten auch mittels Überweisung bezahlen. Aber dann muss man sich auch jedes Mal darum selbst kümmern und es kann auch ganz schnell passieren, dass man eine Zahlung vergisst. Ich empfehle immer, ein Dauerauftrag zu machen. Denn dies ist die bequemste Lösung. Auch kann ich mir nicht vorstellen dass in den Mietvertrag steht, dass man zwingend per Lastschriftverfahren zahlen soll. Denn schließlich zahlen die meisten Mieter per Dauerauftrag und sicherlich gibt es die Möglichkeit aus den Lastschriftverfahren auszutreten und auf einen Dauerauftrag zu wechseln.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ob und wann ein Vermieter darauf bestehen darf, dass die Miete via Lastschrifteinzug eingezogen wird, weiß ich natürlich nicht. Also dürfen meine ich jetzt im Sinne vom juristischen Teil her, aber das dürfte sich doch relativ leicht herausfinden lassen. Jedoch würde ich es selbst auch nicht wollen, da sich die Beiträge ja immer wieder mal ändern können und man unter Umständen nicht darüber informiert wird. Eventuell würde ich es aber bei einem Hausverwalter oder dergleichen noch eher verstehen, als bei einem privaten Vermieter. jedoch würde ich es selbst so weit umgehen, wie es nur irgendwie geht.

Wenn der potentielle Vermieter sich nicht darauf einlässt, die Miete via Dauerauftrag zu erhalten, kann es schon daran liegen, dass er vielleicht schlechte Erfahrungen mit Mietpreller und Co gemacht hat. Vielleicht sollte die betreffende Person einfach mal den Vermieter darauf ansprechen und das mit ihm selbst klären. Wenn er sich nicht darauf einlässt, gibt es eben nur zwei Möglichkeiten: dem Lastschriftverfahren zuzustimmen oder sich auf die Suche nach einer anderen Wohnung zu begeben.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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