Lärmende Nachbarn - Polizei verwarnt nur
Nehmen wir an, es gibt eine Person A. Person A lebt in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Etagen, auf denen jeweils mehrere Mietparteien leben.
Man stelle sich vor, in der Wohnung direkt neben Person A seien neue Nachbarn eingezogen. Sie schnauzen Person A und die anderen Hausbewohner gleich aggressiv an, wenn sie mal freundlich im Treppenhaus gegrüßt werden. Regelmäßig liegt außerdem morgens irgendein Müll vor ihrer Wohnungstür, wie beispielsweise leere Schnapsflaschen. Aber am allerschlimmsten ist der Lärm, den sie andauernd machen! Den gesamten Tag knallen sie die Türen, andauernd wird gegen die Wände gehämmert, und man hört das Paar auch andauernd herumschreien, besonders die Frau, die ihren Mann täglich mit hysterischen Schimpftiraden terrorisiert und wohl auch ab und zu Dinge nach ihm wirft, dem Geklirre während des Geschreis nach zu urteilen.
Tagsüber kann man natürlich niemandem Lärm verbieten, aber nachts sieht das in diesem Beispiel dummerweise auch nicht anders aus, als tagsüber. Da wird auch munter geschrieen und gepoltert, die Türen werden weiterhin zugeschlagen, und mehrfach pro Woche, auch wochentags, kommt spät abends Besuch und es wird sich gemeinsam bei lauter Musik ins Koma gesoffen. Lautes Gelächter ist zu hören, Gegröhle und schiefer Gesang, dummerweise eben auch wochentags, wenn Person A eigentlich am nächsten Morgen fit für seine Arbeit sein muss. So erwacht Person A manchmal nachts durch den Lärm der Nachbarn und bekommt dann die gesamte Nacht durch den Stunden fortdauernden Lärm kein Auge mehr zu. Dies hat natürlich Auswirkungen auf Person As berufliche Leistungsfähigkeit, aber eben auch auf das Wohlbefinden im Allgemeinen.
Person A hat als erste Maßnahme versucht, mit den Leuten nett zu reden, hat aber nur Ablehnung erhalten, genau genommen in Form vulgärer Beschimpfungen. Es ginge Person A nichts an, was die Nachbarn täten, sie ließen sich von niemandem ihr Leben verbieten, und sie könnten Lärm machen, wann immer sie wollen, wer damit Probleme habe, sei ein Spießer. Die nette Information, dass Person A nachts schlafen muss, weil sie tagsüber zur Arbeit muss, ist ihnen egal. Die Nachbarn selbst scheinen nicht zu arbeiten, denn wenn Person A mal krank ist oder frei hat, hört sie sie auch tagsüber andauernd in einer unüberhörbaren Lautstärke lärmen. Es macht quasi den Eindruck, als seien sie so gut wie immer da, und als machten sie auch so gut wie immer Lärm. Ein zweifelsohne unerträglicher Zustand!
Die Polizei hat Person A, als letztes Mittel, schon mehrfach gerufen, als der Lärm nachts zu arg war, und Person A am Folgetag viel Leistung zu erbringen hatte, und die Nachbarn auf ein freundliches Gespräch mit Person A nicht eingehen wollten. Person A löst Konflikte eigentlich gerne ohne die Polizei, aber fühlte sich in diesem Fall dazu veranlasst, die Polizei zu rufen, da vorherige Lösungsversuche scheiterten.
Person A hat aber nun das Problem, dass die Polizei schon mehrfach erschien, die Nachbarn auch deutlich ermahnte, worauf diese auch den Lärm für etwa eine oder zwei Stunden unterließen, aber dann fing es wieder von vorne an. Jedes Mal dasselbe Spiel, wenn die Polizei kam. Und diese tat auch nichts weiter, als jedes Mal nur zu verwarnen.
Was könnte Person A in einem derart hartnäckigen Fall tun? Direkt zur Polizeiwache gehen und erläutern, was das Problem ist? Aber wie kann Person A den regelmäßigen Lärm der Nachbarn beweisen?
Die Polizei kann eigentlich gegen die Nachbarn auch ein Bußgeld verhängen und das kann in besonders schweren Fällen sogar bis zu 5000 EUR reichen. Meistens wird es natürlich deutlich darunter liegen. Weiterhin kann der, der gestört wird und die Nervensägen nebenan ertragen muss, diese auch auf Unterlassung verklagen. Dabei muss in der Begründung aber auch genau angegeben werden, was die Nachbarn genau unterlassen sollen und was damit bezweckt werden soll. Auch eine einstweilige Verfügung, die beim Amtsgericht beantragt wird, ist möglich.
Zudem ist eigentlich auch der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jeder Mieter ungestört wohnen kann und nicht ständig um seinen Schlaf bangen muss; er ist also auch dafür verantwortlich, dass sich jeder an die Hausordnung hält. Insofern könnte man auch irgendwann, wenn wenn es dem Vermieter nicht gelingt, die anderen zum Schweigen zu bringen oder er denen nicht kündigt, auch die Miete mindern. Eine Beschwerde beim Vermieter – am besten gleich mehrere durch alle vom Lärm Beeinträchtigten – hilft meistens schon sehr viel weiter.
Und wie sähe es aus, wenn es nicht um ein Haus mit Mietwohnungen ginge, sondern es stattdessen Eigentumswohnungen wären? Dann wäre kein Vermieter vorhanden. Wohl aber wahrscheinlich eine Hausverwaltung. Müsste man sich dann an diese wenden? Oder vielleicht auch erst einmal an den Hausmeister der Anlage?
Wenn die Polizei nichts macht, dann kann man beim Ordnungsamt anrufen und die Sache schildern. Die können dann auch handeln. Aber man kann auch dem Vermieter oder eben der Hausverwaltung Bescheid geben. Denn auch die müssten handeln. Ein Mieter aus dem Haus kann beispielsweise mit Mietminderung drohen, wenn der Krach nicht aufhört. Man kann aber auch eine Anzeige direkt bei der Polizei machen und dann geht es auch zur Staatsanwaltschaft und dann kann die Polizei es nicht bei der Verwarnung lassen.
Wawa666 hat geschrieben:Person A hat aber nun das Problem, dass die Polizei schon mehrfach erschien, die Nachbarn auch deutlich ermahnte, worauf diese auch den Lärm für etwa eine oder zwei Stunden unterließen, aber dann fing es wieder von vorne an. Jedes Mal dasselbe Spiel, wenn die Polizei kam. Und diese tat auch nichts weiter, als jedes Mal nur zu verwarnen.
Woher weißt Person A denn, dass die Polizei nichts weiter unternommen hat? Es könnte doch sein, dass die Polizei im Nachgang eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt hat, das würde die Person A gar nicht mitbekommen. Was soll die Polizei denn machen? Die lärmenden Nachbarn mitnehmen? Das ist leider nicht möglich. Wenn die Nachbarn nun ständig laute Musik abspielen würden, wäre es möglich, die Anlage mitzunehmen, aber wenn "nur" geschrien und gegen die Türen gehämmert wird, was soll da gemacht werden? Mund zukleben und Türen ausbauen geht nun mal nicht.
Wenn A aber der Meinung ist, dass die Polizei nicht genug macht, kann ich nur empfehlen, das Ordnungsamt zu verständigen, denn die sind auch eigentlich dafür zuständig und nicht die Polizei.
Woher Person A das wissen könnte? Es ist ja nun einmal so, dass man in Mehrfamilienhäusern zum Teil eng Tür an Tür lebt, gerade, bei einem schmaleren Treppenhaus. So bekommt man durchaus mit, wenn jemand im Treppenhaus mit einer anderen Person debattiert, was dabei herauskommt. Möglicherweise begleitete Person A die Polizisten auch direkt zu den lärmenden Nachbarn. Auszuschließen ist das definitiv nicht. Von daher kann Person A durch ein derartiges Verhalten gut wissen, ob die Person gegen die lärmenden Nachbarn vorgegangen ist, oder nicht.
Als Eigentümer kann man sich u.a. an die Hausverwaltung wenden, die doch denke ich etwas unternehmen kann, u.a. mit den Eigentümern oder Mietern reden kann, das dies ein Ende nimmt. Sollte dies jedoch nicht helfen und die Polizei auch nicht, würde ich mich an das Ordnungsamt wenden, die sich auch um solche Sachen kümmert.
Ich würde dies keinesfalls schleifen lassen, denn ich kann mir vorstellen, das dies einem den letzten Nerv rauben kann, wenn man nachts nicht durch schlafen kann und morgens total müde auf die Arbeit gehen muss, weil man nachts nicht schlafen konnte.
Wawa666 hat geschrieben:Woher Person A das wissen könnte? Es ist ja nun einmal so, dass man in Mehrfamilienhäusern zum Teil eng Tür an Tür lebt, gerade, bei einem schmaleren Treppenhaus. So bekommt man durchaus mit, wenn jemand im Treppenhaus mit einer anderen Person debattiert, was dabei herauskommt. Möglicherweise begleitete Person A die Polizisten auch direkt zu den lärmenden Nachbarn. Auszuschließen ist das definitiv nicht. Von daher kann Person A durch ein derartiges Verhalten gut wissen, ob die Person gegen die lärmenden Nachbarn vorgegangen ist, oder nicht.
Das ist totaler Blödsinn, denn ein solches Bußgeld wird ja eben nicht vor Ort verhängt, sondern eine solche Anzeige kann auch im Nachgang noch geschrieben werden, ohne dass davon vorher die Rede war. Davon würde A dann überhaupt nichts mitbekommen. Genauso wird hinterher wahrscheinlich auch noch eine Kostenrechnung geschrieben und die lärmenden Nachbarn dürfen den Polizeieinsatz bezahlen. Auch das würde Person A aber nicht wissen. Dass die Polizei überhaupt nichts unternimmt, wenn sie dort schon mehrfach erschienen ist, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen und ist mehr als unüblich.
Und wenn es halt so wäre, dass die Nachbarn von der Polizei eine Strafe auferlegt bekommen, ohne dass Person A das mitbekommt, die Nachbarn lärmen ja dennoch weiter! Das ist ja das hauptsächliche Problem, dass Person A weiterhin dem andauernden Lärm ausgesetzt ist, und die Nachbarn einfach keine Ruhe geben, trotz mehrmaligen Polizeibesuchs nicht. Ganz gleich, ob sie dafür bezahlen mussten, oder nicht. Es stellt sich eben die Frage, was da zu tun ist. Vielleicht ist den Nachbarn auch egal, Strafe zu zahlen, das weiß man ja nicht. Tatsache ist allerdings, dass der Lärm kein Ende findet, was sich aber doch auf irgendeine Weise ändern lassen müsste.
Das ist natürlich möglich und auch nicht unwahrscheinlich. Tatsache ist dann aber auch, dass die Polizei nichts machen kann. In einem solchen Fall würde ich mich dann an den Vermieter wenden bzw. an den Hausverwalter, wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt. Wenn das auch nichts bringt, wäre der Gang zum Anwalt ratsam, da der weitere Möglichkeiten kennt, die in Betracht kommen könnten und man vor allem auf dem "normalen" Wege auch nichts weiter ausrichten kann.
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