Freistellungsaufträge und Änderung der Sparerfreibeträge

vom 22.12.2011, 20:54 Uhr

Ich habe mal eine Frage zu den Freistellungsaufträgen, welche sich Sparer bei den Banken einrichten können, um für einen Teil des Ersparten keine Steuern zahlen zu müssen. Und zwar hatte ich die Freistellungsaufträge bereits vor Jahren gestellt. Jedes Mal, wenn ich zum Beispiel ein Sparbuch eröffnet hatte, dann habe ich auch sofort einen Freistellungsauftrag gestellt. Mittlerweile müsste ich deswegen drei bis vier von diesen Aufträgen gestellt haben.

Nun haben sich im Laufe der Jahre die Sparerfreibeträge geändert. Hätte ich die Höhe der Freistellungsaufträge dementsprechend anpassen müssen oder geschieht das automatisch? Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher,
wie hoch bei mir die Summe aller Freistellungsaufträge ist.

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» Entenhausen » Beiträge: 181 » Talkpoints: 13,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Für die Höhe der Freistellungsaufträge bist du als Sparer verantwortlich. Die gesamte Summe aller gestellten Freistellungsaufträge darf somit nicht über dem jeweils aktuellen Sparerfreibetrag liegen. Derzeit liegt der Sparerfreibetrag für Alleinstehende bei 801 Euro und bei Verheirateten liegt dieser Betrag bei 1.602 Euro.

Die gesamte Summe kannst du völlig frei unter den unterschiedlichen Banken aufteilen. Solltest du jedoch über
der Grenze liegen, dann würde das bedeuten, dass du bei Ausschöpfung weniger Steuern zahlst, als es gesetzlich vorgesehen ist. Deshalb würde ich empfehlen, bei den Banken nachzufragen, wie hoch die Freistellungsaufträge dort sind um die Aufträge dementsprechend anpassen zu können.

» mischmasch » Beiträge: 132 » Talkpoints: 55,25 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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