Zählt das unter Verletzung des Briefgeheimnis?
Stellen wir und mal folgenden Fall vor. Person A wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Es wohnen insgesamt 20 Parteien in dem Haus. Der Briefträger hat sich wohl bei einem Brief vertan und hat den bei der Nachbarin von A eingeworfen. Die Nachbarin kam, brachte A den geöffneten Brief und entschuldigte sich. Angeblich hat sie nicht gesehen, dass er nicht für sie gewesen ist und die Post einfach aufgemacht und nicht auf die Adresse geschaut. Der Brief kam von der Arbeitsagentur. Erst, als sie den Brief gelesen hat, hat sie festgestellt, dass er nicht für sie bestimmt ist.
A ist sauer. A versteht sich nicht besonders mit der Nachbarin und will die Nachbarin wegen Verletzung des Briefgeheimnis anzeigen. Hätte A eine Chance das zu gewinnen, wo die Nachbarin ja beteuert, dass sie nicht gesehen hat, wem der Brief gehört? Die Nachbarin ist eine sehr neugierige Frau.
Sollte die Nachbarin den Brief wirklich mit Vorsatz geöffnet haben, dann hätte sie den Brief ja stillschweigend in den Briefkasten von A schmeißen können. Das hat sie aber nicht gemacht, sondern den Brief persönlich abgegeben. Spricht das für ein Versehen? Wie würdet ihr reagieren, wenn euer Nachbar euch einen Brief, der an euch gerichtet ist in die Hand drückt, der geöffnet ist? Würdet ihr glauben, dass es ein Versehen war? Wer ist eigentlich Schuld? Hätte der Briefträger nicht aufpassen müssen?
Es kommt ja auch drauf an, was in dem Brief stand. Wenn es nur Werbung war, ist es ja nicht so schlimm, sollten es allerdings Daten oder Rechnung z.B von der Bank sein, wäre es schon etwas schwieriger. Ob man damit gegen irgendwelche Gesetze verstößt, kann ich dir leider nicht sagen.
Meiner Meinung und meines Wissens nach, würde A damit nicht wirklich durchkommen, wenn überhaupt. Dafür bräuchte sie wahrscheinlich einen richtig guten Anwalt und ein richtig guter Anwalt ist eben teuer. Aber auch der kann nicht immer garantieren, dass er es schaffen wird.
Ich denke auch, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Geschichte, die die Nachbarin von A erzählt hat, wirklich stimmt. Ich gucke bei Briefen, die in meinem Briefkasten landen, auch nicht immer auf den Empfänger. Ich denke mir, wenn er in meinem Briefkasten landet, dann wird es schon mein Brief sein. Ich denke, dass die Nachbarin das Gleiche gemacht hat.
Außerdem würde eine Sache vor Gericht wirklich für sie sprechen: Sie ist zu dir gegangen, hat sich bei dir entschuldigt und wollte dir das Verhalten erklären und schilderte dir auch die Tatsache, dass es ein Fehler war. Das würde ihr vor Gericht sehr helfen und, wenn man überhaupt ein Verfahren für so was eröffnet, würde sie keine Strafe bekommen, weil das jedem mal passieren kann.
Geh doch mal von dir selbst aus. Ich kann mich erinnern, das du mal geschrieben hast, das du von Anfang an von deinem Mann die Post geöffnet hast, um sie eben zu bearbeiten. Schaust du dabei vorher den Umschlag immer genau an, ob der Brief für dich ist oder für deinen Mann?
Mir ist es selbst vor Jahren schon mit ehemaligen Nachbarn so passiert, das sie versehentlich einen Brief von uns hatten und diesen auch geöffnet haben. Denen war das mehr als peinlich und die haben eine gute Stunde beraten, wer nun bei uns beichten muss. Denn das Verhältnis war auch nicht das Beste. Aber ich gebe zu, das es mir hätte auch passieren können.
Jetzt, da ich mit meinem Freund zusammen wohne, habe ich mir angewöhnt, das ich die Briefe vorher anschaue, was eben für mich ist und was seine Post ist. Dabei hatten wir neulich auch mal von einer Bank einen Brief für den Nachbarn über uns. Vor ein paar Wochen hätte ich den sicherlich auch einfach aufgemacht, weil ich nicht auf die Adresse geschaut hatte.
Und da ich von meinem Freund gesagt bekam, das ich mich einfach um seine Post mit kümmern soll, kann es eben in Zukunft dann auch passieren, das ich die Anschrift nicht mehr so genau anschaue, bevor ich einen Brief öffne. Du siehst also selbst, das man bei einem solchen Vorfall wirklich kaum beweisen kann, ob der Brief vorsätzlich oder versehentlich geöffnet wurde. Und ehrlich gesagt käme ich mir da lächerlich vor etwas zu unternehmen, auch wenn das Briefgeheimnis dadurch erst mal nicht gewahrt wurde.
Wenn die Nachbarin von A nun allerdings ihr Wissen im Haus verbreitet, dann ist das sicherlich nicht mehr tragbar. Und A sollte sich dann auch mal kundig tun, wie gegen diese Nachbarin vorzugehen ist. Aber solange sie stillschweigen über das Gelesene bewahrt, sollte man die Sache auf sich beruhen lassen.
Das A verärgert ist, ist gut nachvollziehbar. Insbesondere wenn sich A mit der Nachbarin entsprechend schlecht versteht, will A natürlich verhindern, mit dieser Person unnötig in Kontakt zu kommen oder das die Nachbarin zu viel von A erfährt.
Geht es aber um die Anzeige, sollte A auch bedenken, was A sich davon verspricht. Persönliche Vorteile werden definitiv nicht herausspringen. Es kann also höchstens um die Abstrafung der Nachbarin gehen. Aber ist es das Wert, wenn man bedenkt, dass die Nachbarin ja gar nicht aktiv versucht hat, an die Post von A zu kommen?
Hinzu kommt, dass das verletzen des Briefgeheimnisses eine Straftat ist. Und eine Straftat (also den Vorsatz) in so einem Fall nachzuweisen, ist mehr als schwierig. Wäre A selbst bereit zu beschwören, vor dem öffnen eines jeden Briefes immer auch den Empfänger zu prüfen, obwohl die Post aus A's Briefkasten kommt? Ich persönlich finde die Einlassungen der Nachbarin glaubwürdig. Der Umstand, dass der Brief danach persönlich überbracht wurde, spielt da keine weitere Rolle und hier lässt sich nichts weiter hineininterpretieren.
Diamante hat geschrieben:Hätte der Briefträger nicht aufpassen müssen?
Das ganz bestimmt und Person A könnte sich bei der Post beschweren. Aber es ist nun mal wie überall: der Fehler begleitet den Menschen und Person A wird sicher kaum das Gefühl haben, dass der Postbote hier böswillig gehandelt hat.
Ich wäre natürlich auch sehr sauer gewesen, wenn eine fremde Person meine Post aufgemacht hätte, und kann Person A sehr gut verstehen. Denn letztendlich hat die Frau in seine Privatsphäre eingegriffen und man kann dies zur Anzeige bringen. Denn es ist gesetzlich geregelt und die Person, die den Brief geöffnet hat, muss eine Straffe zahlen. Was lernt man daraus? Schaue vorher immer auf den Empfänger und werfe diesen Brief falls er nicht dir gehört in den richtigen Briefkasten!
Dem Postboten kann man da keine Schuld geben und es kann ja mal passieren, dass der Bote mal aus versehen mal einen Brief in den falschen Kasten wirft. Denn Postboten stehen ja zeitlich unter Druck und es sind auch nur Menschen die ebenso mal Fehler machen.
Ich schaue bevor ich einen Brief öffne immer auf den Empfänger, und wenn dieser falsch ist, schmeiße ich diesen in den richtigen Briefkasten.
Streng genommen wurde das Briefgeheimnis tatsächlich verletzt. Die Frage ist aber, was eine Anzeige hier wohl bringen würde. Denn auch wenn das Briefgeheimnis verletzt wurde, so muss das nicht in böser Absicht geschehen sein. Ich kenne es auch so, dass die Post von meinem Bruder auch schon mal in meinem Postkasten landet. Wenn mir der Absender plausibel erscheint und ich vielleicht sogar Post von diesem Absender erwarte, dann ist es auch schon passiert, dass ich den Brief geöffnet habe und erst beim Lesen merkte, dass dieser Brief gar nicht an mich adressiert wurde. Und das passiert sicher mehr Menschen als man so denkt; die wenigsten Menschen machen so etwas mit Absicht.
Sicher hätte auch der Postzusteller aufpassen sollen. Allerdings ist der Zusteller auch nur ein Mensch und bei erhöhtem Sendungsaufkommen - wie es nun einmal in der Weihnachtszeit üblich ist - passieren eben auch eher Fehler. Klar kann man sich beschweren, aber da wird auch keinem groß geholfen sein, da die Zusteller auch erst einmal nur zu einem Gespräch gebeten werden.
Ich will jetzt erstmal nicht vom rechtlichen ausgehen, sondern mitteilen, was ich im Allgemeinen davon halte. Schon allein, dass der Brief nicht bei A im Briefkasten liegt sondern bei der anderen MIeterin, ist ja wohl eindeutig die Schuld des Postboten. Wenn jemand angezeigt werden sollte, dann dieser mit solcher Schlampigkeit. Wenn man es wirklich genau nimmt, denn ansonsten wäre der Brief nie in fremde Hände gelangt.
Ich finde das zeugt von sehr viel Mut, dass die Mitmieterin klingelt und ihren Irrtum zugibt. Schließlich hätte sie auch einfach den Brief wegwerfen können und stillschweigen darüber verlauten lassen können. Ich persönlich würde ihr glauben, dass es ein reines Versehen war. Sie für den Mut auch noch zu bestrafen, finde ich einfach nur lächerlich, zeugt von Kleinlichkeit und von Unzufriedenheit im eigenen Leben. Ich würde an Stelle von A die arme Frau nicht anzeigen. Zum rechtlichen Teil kann ich aber nicht viel sagen, aber ich schätze, eine solch unverschämte Anzeige wird nicht weit kommen.
Diamante hat geschrieben:Wie würdet ihr reagieren, wenn euer Nachbar euch einen Brief, der an euch gerichtet ist in die Hand drückt, der geöffnet ist? Würdet ihr glauben, dass es ein Versehen war? Wer ist eigentlich Schuld? Hätte der Briefträger nicht aufpassen müssen?
Wenn ein Nachbar mir geöffneten Brief geben würde, der auch an mich adressiert ist, wäre ich sicherlich auch nicht begeistert, würde aber sicherlich nicht sofort daran denken, meinen Nachbar anzuzeigen. Denn ich gehöre nicht zu den Menschen, die immer mit allen Mitteln versuchen wollen, das geltende Recht umzusetzen, was aber nicht heißt, dass ich mir alles gefallen lassen.
Wenn der Nachbar dann auch noch eine solche Erklärung liefert, würde ich den Brief annehmen und die Sache wäre für mich gegessen. Denn ganz ehrlich, mir ist das auch schon passiert, dass ich versehentlich einen Brief geöffnet habe, der gar nicht für mich war. Das kann halt mal passieren. Ich würde also erst mal glauben, dass es tatsächlich ein Versehen war und selbst wenn ich glauben würde, dass der Nachbar den Brief mit voller Absicht geöffnet hat, würde ich es hinnehmen, wenn es eine einmalige Sache ist. Denn ich könnte ja nicht beweisen, dass der Nachbar das absichtlich gemacht hat. Und eine fahrlässige Verletzung des Briefgeheimnisses gibt es nicht. Und Vorsatz dürfte wie gesagt schwer zu beweisen sein.
Natürlich hätte der Briefträger besser aufpassen müssen und er hat einen Fehler gemacht, aber ein Briefträger ist eben auch nur ein Mensch und keine Maschine und Menschen machen nun mal Fehler. Solange das eine einmalige Sache ist, würde ich es dabei beruhen lassen.
So etwas kann jederzeit passieren. Schuld ist zwar der Postbote, der den Brief für A in den falschen Briefkasten geworfen hat, aber wer würde einen Postboten, der völlig überlastet ist heutzutage und doppelte Mengen von früher zuzustellen hat, anzeigen? Schuld ist eigentlich die Post selbst, die den Briefträgern einfach zu viel zumutet. Mir könnte es bestimmt auch passieren, dass ich in Gedanken einen fremden Brief öffnen würde. Normalerweise gucke ich auf den Absender. Die Nachbarn von A sind ehrlich, da kann man nicht böse sein. Mir ist es im Gegensatz dazu schon passiert, dass ich einen geöffneten Brief Tage später im Kasten hatte. Kein Nachbar hatte den Mut mir zu sagen, dass es ein Versehen war.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-177222.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1081mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3015mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1864mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1358mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?