Azubi Verdienstgrenzen in punkto Kindergeld?
Wenn man in der Ausbildung ist, bekommt man ja auch noch Kindergeld, oder? Wenn ja, wieviel darf man verdienen, damit man auch noch Kindergeld bekommt? Meine Freundin beginnt nächstes Jahr eine Ausbildung zur Kraftfahrzeugmechatronikerin und sie verdient wohl auch nicht schlecht und die Eltern meinen schon, dass sie dann wohl kein Kindergeld mehr für sie bekommen und dass sie deswegen auch von ihrem Ausbildungsgeld was zu hause abgeben muss, damit sie über die Runden kommen.
Welche Verdienstgrenze gibt es in punkto Kindergeld? Wieviel darf man verdienen ohne da was einzubüsen? Wie wird das berechnet?
Kindergeldanspruch besteht bis zum vollendeten 25 Lebensjahr
@Julix: Ich denke, dass dies ein anderes Thema ist. Denn auch wenn der Azubi keine 15 Jahre alt ist und einen hohen Verdienst hat, kann das Kindergeld gestrichen werden. Bei meiner Tochter war es im dritten Ausbildungsjahr und da war sie gerade erst 20 Jahre alt. Sie hat zuviel verdient. Leider weiß ich nicht, wie hoch die Grenze war. Aber die Eltern von MissMarples Freundin sollten mal bei der Kindergaldkasse anrufen und Infomaterial anfordern oder auf der Webseite des Arbeitsamtes nachsehen. Dort gibt es eine Rubrik "Familienkasse" und da müsste was stehen.
In dem oben verlinktem Thema sind die entsprechenden Einkommensgrenzen aufgeführt, dabei ist das Alter des Kindes vollkommen unerheblich. Allerdings darf ich nun ergänzend hinzufügen, dass die Einkommensgrenze im Jahre 2010 auf 8004€ gestiegen ist.
Da ich mich vor einiger Zeit mit diesem Thema beschäftigen musste, kenne ich mich jetzt da ein bisschen aus. Also ab 2010 besteht die Grenze von 8004 Euro monatlichen Nettoverdienstes. Man rechnet also sein Nettoverdienst aus und kann dort noch einen Pauschalbetrag an Werbungskosten abziehen, zirka 920 Euro. Hat man höhere Werbungskosten, kann man das auch bei der Familienkasse angeben, man muss dafür nur ein gesondertes Formular ausfüllen. Erhöhte Werbungskosten hatte ich zum Beispiel durch meine Fahrtkosten.
Aber ab nächstem Jahr ist die Rechnerei sowieso zu Ende, da die Einkommensgrenze abgeschafft wird. Nur die Regel bleibt weiterhin bestehen, dass man nur Kindergeld bekommt, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ab dem 01.01.2012 interessieren keine Verdienstgrenzen bei den Kindern in der Ausbildung mehr. Dann geht es nur noch danach, das sich das Kind in der Erstausbildung befindet. Damit erhalten nun Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres das Kindergeld und auch den Kinderfreibetrag.
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