Geld wahrscheinlich veruntreut, was geschieht jetzt?

vom 20.12.2011, 22:13 Uhr

Frau W denkt nach. Was war geschehen, dass sie heute – kurz vor Weihnachten – eine negative Mitteilung am Telefon bekommt? Sie hatte es gut gemeint und die gärtnerische Pflege des Grabes ihrer Angehörigen einem Gärtner übertragen, der ein gut gehendes Blumengeschäft hatte und für den viele Mitarbeiter auf einigen Friedhöfen in der Stadt die Gräber verschönerten. Das heißt, dass er die Grabpflege im Auftrag übernahm. Eine Bekannte von Frau W, Frau X, kannte Herrn A, den Inhaber des Blumengeschäftes – der auch zeitweilig die Pflege ihres Beetes hinter dem Haus übernahm – persönlich schon sehr lange und war mit seiner Schwester befreundet. Sie hatte deshalb auch keine Bedenken ihm die Grabpflege ihres früh verstorbenen Partners anzuvertrauen. Es wurde ein Legatvertrag mit der Firma geschlossen und sie bezahlte dafür 12.500 DM. Aufgrund der guten Erfahrungen ihrer Bekannten, Frau X, übergab nun auch Frau W die Grabpflege für das Grab ihrer Mutter dem Herrn A und zahlte im für 20 Jahre Pflege 6.000 Euro.

Im Herbst stellte Frau W bei einem Besuch am Grab der Mutter fest, dass das bekannte Firmenlogo nicht mehr auf dem Grab stand. Stattdessen stand dort ein Schild mit einem anderen Logo der Firma B. Telefonisch konnte sie A nicht erreichen. So rief sie bei B an und wollte wissen, warum deren Logo auf dem Grab stand. Was sie nun hörte, war schlimm. A war insolvent geworden. Angeblich hatte sein Geschäftsführer Geld unterschlagen. Außerdem hatte sich A scheiden lassen und das hätte eine Menge Geld verschlungen. B versicherte, wenn Verträge bestehen würden, würden die von ihnen übernommen. Für Frau W war die Sache mit dieser Aussage in Ordnung. Bis sie nun wieder einen Telefonanruf von Frau B bekam.

Frau B fand in dem heillosen Durcheinander, wie sie sagte, weder Verträge noch sonst irgendwelche Unterlagen. Sie bat darum, sich Fotokopien der Verträge machen zu dürfen. Wie sie sagte, seien die Verträge nicht in Ordnung, da die Treuhandfirma fehlte. Wie es aussähe, meinte sie, wäre das gezahlte Geld verloren. Sie will aber erst mit ihrem Anwalt darüber sprechen. Mittlerweile starb Frau X auch sehr früh. Frau W weiß nun nicht weiter. Das Geld für eine weitere Grabpflege hat sie nicht und von ihrer Bekannten, der verstorbenen Frau X, kann auch kein Geld mehr erwartet werden. Was würdet ihr Frau W raten, was sie als erstes tun kann. Oder was sollte sie machen? Und was ist nun mit dem Grab des Partners von Frau X?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich fange mal hinten an. Das Grab von Herrn X geht doch Frau W nichts an. Denn Frau W und Frau X waren, wie du schreibst nur befreundet. Also sollten sich da die Hinterbliebenen kümmern, was mit der Grabpflege wird. Hier geht es doch eigentlich nur um den Vertrag, den Frau W mit Firma A geschlossen hat.

Da Firma A insolvent ist, sollte es einen Insolvenzverwalter geben. Bei diesem sind dann auch alle Geschäftsunterlagen von Firma A. Bei diesem Insolvenzverwalter müsste Frau W auch ihre Forderungen geltend machen. In dem Fall für die Zeit des Vertrages der noch nicht erfüllt wurde. Du hast von 6.000 Euro für 20 Jahre geschrieben, was auf den Monat umgerechnet 25 Euro sind. Wären jetzt 2,5 Jahre seit Vertragsschluss vergangen, dann müssten Forderungen in Höhe von 5.250 Euro gestellt werden.

Als nächstes sollte geklärt werden, wieso Firma B ohne Absprache mit dem Auftraggeber einfach Verträge übernimmt. Das ist zwar durchaus machbar, aber dann muss man den Auftraggeber darüber informieren. Vor allem auch darüber, was die finanzielle Seite dabei betrifft. Wobei es mir auch rätselhaft ist, wie man gleich für die komplette Vertragslaufzeit bezahlt. Das macht man allgemein mit jährlicher Zahlweise.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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