Muss Kindesvater immer benannt werden?
Neulich war in der Sendung "Verklag mich doch" ein Fall, wo die Kindsmutter bei der Geburt nicht den Vater benannt hat. Als das Kind das älter wurde und durch Zufall erfahren hat, dass ihr vermeintlicher Vater nicht der Vater ist, kam heraus, dass es wohl der Bruder des vermeintlichen Vaters war.
Die Mutter hat, so wie Rechtsanwalt Klagge erzählte, sich strafbar gemacht, weil sie Urkundenfälschung begangen hat. Denn sie wusste, wer der Vater ihres Kindes ist und hat es nicht angegeben. Ich habe mich dann gefragt, ob es wirklich so ist, dass man den Kindsvater immer benennen muss, auch wenn man es eigentlich nicht will, weil man den Kindsvater eben raushalten will.
Wenn man der Sendung aber glauben kann, ist es so, dass der wirkliche Vater, der ja dann auch dahinter gekommen ist, die Mutter verklagen kann, weil sie Urkundenfälschung begangen hat. Stimmt das? Wusstet ihr, dass man unbedingt den Kindsvater angeben muss? Also nicht nur aus moralischer Sicht, sondern auf alle Fälle auch auf rechtlicher Basis? Oder ist es in der Sendung falsch gesagt worden?
Ich denke, dass Problem liegt nicht darin, dass die Mutter den Namen des Kindsvaters nicht nennen wollte, sondern darin das eine andere Person als Vater genannt wurde. Aus meiner Sicht würde da tatsächlich Urkundenfälschung vorliegen, wenn dies irgendwo beurkundet wurde, obwohl die Mutter wusste, wer der wahre Vater ist.
Vor etwa neun Jahren war eine Bekannte von mir unerwartet schwanger, weil sich Pille und Alkoholexzesse einfach nicht sonderlich gut vertragen. Sie hatte zwar einen dringenden Verdacht, wer in der betreffenden Nacht der Erzeuger gewesen sein könnte, der aber hatte einfach nur kurz gesagt, er wolle kein Kind und meine Bekannte solle abtreiben. Damals war meine Bekannte beim Jugendamt und hat sich erkundigt, ob man den Namen des (wahrscheinlichen) Vaters bekannt geben muss. Damals meinte wohl die Frau vom Jugendamt, dass sie erst mal niemand dazu zwingen kann. Allerdings sollte das Kind schon erfahren, wer der Erzeuger ist, denn es hat da irgendwelche Rechte darauf. Außerdem empfahl sie ihr, den Vater doch bekannt zu geben, weil man wenn man ihn anonym lässt, hat man als allein erziehende Mutter weder die Möglichkeit Kindesunterhalt noch Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Deshalb verschweigen wohl nur wenige Frauen, einfach aus der Notwendigkeit der Finanzierung heraus, den Vater. Damals muss es also noch möglich gewesen, oder möglicherweise war diese eine Mitarbeiterin des Jugendamtes nicht kompetent oder meine Bekannte hat das möglicherweise auch falsch wiedergegeben. Wie das heute wäre, weiß ich auch nicht, da sich in den letzten Jahren viel bezüglich der Väterrechte verändert hat.
Friedmann hat geschrieben:Ich denke, dass Problem liegt nicht darin, dass die Mutter den Namen des Kindsvaters nicht nennen wollte, sondern darin das eine andere Person als Vater genannt wurde. Aus meiner Sicht würde da tatsächlich Urkundenfälschung vorliegen, wenn dies irgendwo beurkundet wurde, obwohl die Mutter wusste, wer der wahre Vater ist.
Da denkst du falsch. Die Kindsmutter hat als Vater "Vater unbekannt" eintragen lassen und das Kind wurde später von ihrem Mann adoptiert. Der Mann wusste, dass es nicht sein leibliches Kind gewesen ist. Sie hat also dem Mann kein Kuckuckskind unterschoben und auch keinen falschen Namen angegeben.
So weit mir bekannt ist, muss der Vater nicht angegeben werden. Man kann durchaus auch den Vater als nicht bekannt eintragen lassen. Nur falsche Angaben sind selbstverständlich nicht statthaft, weil das eben Urkundenfälschung bedeuten würde, wenn man namentlich einen Vater benennt, der es nicht ist.
Viele dieser vaterlosen Kinder waren vermutlich nicht wirklich geplant oder gar das Ergebnis eines One-night-stands. Oftmals sind auch die Kinder sehr junger Mütter betroffen und der Kindesvater ist selbst gerade aus der Pubertät heraus, wenn überhaupt. Da gibt es also niemanden, der zahlen könnte und die Teenie-Mami hat schon in der Schwangerschaft keine Lust mehr auf den Typen. Als mittelloser eingetragener Vater könnte diese später jedoch Umgangsrecht fordern bzw. sich in die Erziehung einmischen wollen. Dies möchte so manche Mutter vermeiden.
Das Problematische dabei ist, dass ein unbekannter Vater nicht für das Kind aufkommen kann, auch wenn er finanziell dazu in der Lage wäre. Dies kann ja durchaus auch in den ersten Lebensjahren passieren und würde dem Staat somit viele Zahlungen ersparen. Dort wo es um Unterhaltsvorschüsse steht, müsste etwas entsprechendes vermerkt sein.
Cid hat geschrieben:So weit mir bekannt ist, muss der Vater nicht angegeben werden. Man kann durchaus auch den Vater als nicht bekannt eintragen lassen. Nur falsche Angaben sind selbstverständlich nicht statthaft, weil das eben Urkundenfälschung bedeuten würde, wenn man namentlich einen Vater benennt, der es nicht ist.
In dem oben genannten Fall ist es aber so gewesen, dass die Mutter durchaus den Vater kannte. Sie hat ihn aber dennoch nicht eintragen lassen. Eine Eintragung zur Vaterschaft geht im übrigen bei unverheirateten Paaren nur mit der Anerkennung der Vaterschaft. Also weiß dann der Vater von Anfang an Bescheid, dass er als Vater eingetragen wird und kann sich, wenn er nicht der Vater ist, dagegen wehren.
Wenn man den Vater kennt, dann ist man auch verpflichtet ihn anzugeben. Darüber habe ich mich in der Zwischenzeit bei einem Bekannten erkundigt, der Jura studiert hat bzw. noch studiert. Er will sich auf das Familienrecht spezialisieren und er meint, dass man nicht einfach "Vater unbekannt" eintragen kann, wenn man genau weiß, wer der Vater ist, nur, weil man nicht will, dass dieser Vater mal Rechte ankündigt oder weil man nicht will, dass der Vater zahlen muss. Auch das ist eine Urkundenfälschung, wenn man statt den Namen dann "unbekannt" angibt.
Wenn man also den Namen kennt, dann muss man ihn nennen, ansonsten kann es eventuell teuer werden, weil man mit Absicht eine Falschangabe gemacht hat. Da kommt es dann darauf an, wie lange diese Falschangabe her ist. Denn irgendwann wird eine Urkundenfälschung ja verjähren. Und das ist in der Regel nach 5 Jahren.
@Diamante, wenn du dich da erkundigt hast und sagst, dass es Urkundenfälschung ist, wenn man angibt Vater unbekannt, glaub ich dir das. Ich habe es zwar als Lüge angesehen, aber nicht als Urkundenfälschung. Das wird ja ganz genau genommen. Wer könnte dir solch eine Lüge beweisen? Außer später mal der wirkliche Vater mit einem Vaterschaftstest. Ich würde wirklich nicht jeden als Vater für mein Kind wollen, nur weil ich mal Sex mit ihm hatte. Ich denke, dass es Mittel und Wege gibt, den wirklichen Vater eben niemals mehr zu Gesicht zu bekommen. Es müsste ein sehr dummer Zufall sein.
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