Welche Voraussetzung für ein Pflegekind?
Wenn sich eine Familie oder ein Paar dazu entschließen ein Pflegekind aufzunehmen, weil sie vielleicht keine eigenen Kinder haben oder weil sie einem Kind helfen wollen, müssen sie sich ja an das Jugendamt wenden. Aber welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, wenn beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern noch ein Pflegekind aufnehmen will?
Muss das Pflegekind ein eigenes Zimmer haben? Müssen beide Pflegeeltern arbeiten gehen oder sollte einer zu hause sein um sich um das Pflegekind kümmern zu können? Würden die Pflegeeltern Geld für die Pflege eines Kindes bekommen? Wie geht man überhaupt vor, wenn man ein Pflegekind haben möchte? Gibt es eine Altersgrenze für Pflegeeltern?
Wenn man überlegt eine Pflegestelle für ein Kind zur Verfügung zu stellen, dann wendet man sich an das zuständige Jugendamt. Dass es eine Altersgrenze gibt, ist mir nicht bekannt, ich kenne durchaus auch eine Pflegefamilie, die schon im Rentenalter ist. Allerdings haben diese Pflegeeltern mit Anfang 50 begonnen Pflegekinder aufzunehmen, sie fungieren als Bereitschafts- und Kurzzeitpflegeeltern.
Bevor man überhaupt in die nähere Auswahl als Pflegefamilie kommt, muss man erst einmal einige Hürden nehmen. Da sind zunächst die Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes und eine Schulung um überhaupt erst einmal die grundlegenden Dinge über die Pflegschaft zu lernen. Zumindest in unserem Landkreis ist ohne einen entsprechenden Kurs nichts zu machen. Wie lange das dauert ist unterschiedlich.
Hat man diese Hürden erst einmal genommen, dann muss nachgewiesen werden, dass man in der Lage ist ein Pflegekind aufzunehmen. Dazu gehören der nötige Platz (je nach Alter des Kindes ist da ein eigenes Zimmer schon wünschenswert) aber auch die finanziellen Möglichkeiten. Es müssen nicht beide Pflegeeltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Wichtig ist, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, auch wenn es zusätzlich das so genannte Pflegegeld gibt. Unter Umständen ist es aber sinnvoll, wenn ein Elternteil daheim ist, gerade wenn es um die Bereitschaftspflege geht ist man ziemlich gefordert. Meist werden auch ein Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Man bekommt ein monatliches Pflegekindergeld, dessen Höhe aber von einigen Fakten abhängig ist. In der Regel beträgt es 600 Euro, in einigen Fällen ist es höher. Leider sind diese Zahlungen auch für einige werdende Pflegeeltern der einzige Grund ein Pflegekind aufzunehmen.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes wird je nach Bundesland unterschiedlich sein. Von einem Pflegekindergeld in Höhe von 600 Euro habe ich noch nie gehört und erscheint mir auch utopisch hoch.
Zuerst einmal muss der Grund durchleuchtet werden, warum es zur Pflegeelternschaft kommen soll. Geht es um die Aufnahme eine verwandten Kindes wird man sicher anders vorgehen, als bei der Aufnahme eines fremden Kindes. Eine Altershöchstgrenze ist mir nicht bekannt. Je älter die Pflegeeltern sind, umso älter sind auch die Kinder, die sie bekommen. Es ist also bei einem 50jährigen Paar nicht damit zu rechnen, dass sie ein Baby bekommen.
Nach der Beantragung zur Pflegeelternschaft müssen die meisten Paare ein Wochenendseminar ablegen, dass etwa 180 Euro kostet. Dieses Seminar wird oft vorausgesetzt, muss aber nur einmal belegt werden. Bei jedem weiteren Pflegekind muss also nicht jedes mal ein Kurs belegt werden.
Es wird gewünscht, dass ein Elternteil zumindest für einen Zeitraum von 3-6 Monaten zu Hause ist, damit sich das Kind eingewöhnen kann. Die sozialen Umstände werden natürlich auch geprüft. Ob ein eigenes Zimmer notwendig ist, hängt von den Umständen der Pflegschaft ab.
Zieht das Kind dann ein, bekommt die Familie einen kleinen Zuschuss für ein Grundausstattung und ein monatliche Auslage von 150-180 Euro. Man geht davon aus, dass eine Pflegeelternschaft nur befristet ist. Die Eltern müssen sich also darüber klar sein, dass sie von heute auf morgen zu Ende sein kann und sie das Kind dann wieder abgeben müssen.
Friedmann hat geschrieben:Von einem Pflegekindergeld in Höhe von 600 Euro habe ich noch nie gehört und erscheint mir auch utopisch hoch.
Das ist aber tatsächlich der Fall und wenn man davon ausgeht, dass tatsächlich ein Elternteil zu Hause bleiben soll und dem Stundenlohn für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung sieht, dann ist das doch extrem wenig.
Hier in Sachsen-Anhalt kenne ich das nicht,dass die Pflegeeltern soviel Geld bekommen. Das würde ja dann tatsächlich dazu führen, dass man das Kind wegen des Geldes annimmt, denn für viele Familien sind 600 Euro wirklich viel Geld. Man sollte das übrigens nicht als Stundenlohn für eine „Rund um die Uhr-Betreuung“sehen. Schließlich ist die Aufnahme eine Pflegekindes keine Anstellung die nach Stundenlohn bezahlt wird. Bedenke, wie viel Geld man für die Pflege eines leiblichen Kindes bekommt. Für ein leibliches Kind würde man anfangs auch zu Hause bleiben und bekommt später auch nur das Kindergeld und den Freibetrag der Steuer ( den Pflegeeltern auch bekommen). Stellt man da die „Stundenlohn-Frage“?
Ich habe durch meine eigene Geschichte und durch meine Tätigkeit sehr viel Kontakt zu Pflege- und Adoptiveltern . Ich selbst halte Referate bei diesen Seminaren und weiß deshalb darüber bescheid. Die Eltern bekommen eine kleine monatliche Aufwandsentschädigung und einen einmaligen Obolus für die Erstausstattung. Dieser wird übrigens durch Spenden finanziert. Es wird vorausgesetzt das die Eltern sozial so stabil sind, dass sie das finanziell schultern können.
Pflegeeltern haben auch einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. So ist das halbe Jahr „Auszeit“ auch finanziell abgesichert.
Friedmann hat geschrieben:Hier in Sachsen-Anhalt kenne ich das nicht,dass die Pflegeeltern soviel Geld bekommen.
Ich lebe selbst in Sachsen-Anhalt und kenne durchaus Personen, die dieses Geld bekommen. Das Problem ist vielleicht, dass einigen Pflegeeltern nicht bekannt ist, dass es dieses Pflegekindergeld auch in der Höhe gibt. Und die Höhe ist auch abhängig von der Qualifikation der Pflegeeltern. Und ja, dieses Geld führt in der Tat dazu, dass einige Pflegeeltern nur des Geldes wegen die Kinder in Pflege nehmen.
Zu der Bezahlung muss ich sagen, dass es wohl noch einen Unterschied zwischen leiblichen und Pflegekindern gibt. Die Kinder kommen ja in der Regel nicht nach den ersten Problemen in eine Pflegefamilie sondern nach einer längeren Zeit. Wenn Du selbst Kontakt mit solchen Pflegeeltern hast, dann ist Dir sicher auch bekannt, dass es doch eine verantwortungsvolle Aufgabe ist. Ich selbst habe nur die Verwandtenpflege übernommen, aber auch das ist schon eine ziemlich große Aufgabe. Da der Landkreis noch immer Pflegeeltern sucht, hat man auch mit mir schon Kontakt aufgenommen, allerdings kann ich mir das auch mit dem Geld vorerst nicht vorstellen.
Ich kennen nur Pflegeeltern die fremde Kinder in Pflege haben. Diese haben die Kinder oft sehr lange. Und viele haben auch mehrere Kinder aufgenommen. Die Unwissenheit der Pflegeeltern über Unterstützungen schließe ich aus. Die Pflegeeltern werden wirklich sehr gut auf die Pflegschaft vorbereitet.
Und Ja, mit ist die verantwortungsvolle Aufgabe bekannt! Es wäre vielleicht hilfreich, wenn du belegen könntest aus welchen Unterstützungen das Pflegegeld den bestehen soll. Wenn man nämlich die steuerlichen Vorteile, das Kindergeld und sonstige Zuwendungen des Staates ( Elterngeld) einrechnet würde das tatsächlich 600 Euro oder sogar mehr ergeben.
Den Vergleich zwischen Pflegekind und leibliches Kind hört man hier nicht gern. Man möchte nicht, dass in einer Familie derartige Unterschiede gemacht werden, auch wenn die Pflege des Kinder nur befristet ist.
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