Braucht das Kind am Besuchswochenende ein eigenes Zimmer?
Herr B ist mit Frau A verheiratet. Aus erster Ehe hat er ein Kind, welches ihn alle zwei Wochen besuchen kommt. Bisher hat das Kind bei dem einen Kind von Frau A mit im Zimmer geschlafen. Aber die Mutter des Kindes besteht nun darauf, dass das Kind an den Besuchswochenenden ein eigenes Zimmer hat. Sie will nicht, dass ihr Kind bei den Kindern der neuen Frau mit im Zimmer schläft.
Das Jugendamt meinte nun, dass es gut wäre, wenn Frau A und Frau B sich eine größere Wohnung suchen würde, wo das Kind aus erster Ehe dann das eigene Zimmer hat. Aber das könnten Herr B und Frau A sich gar nicht leisten. Die Mutter des Kindes meint nun, dass Herr B das Kind nur noch über Nacht bekommt, wenn das eigene Zimmer da ist.
Die Kinder von Frau A können aber nicht zusammen in ein Zimmer. Es ist ein Junge und ein Mädchen und sind 5 und 8 Jahre alt. Der "Besuchssohn" ist 9 Jahre alt und würde mit dem 8 jährigen Sohn von Frau A im Zimmer schlafen. Bisher ging es auch, aber die Mutter will das nun per Gericht durchsetzen. Wird sie es schaffen oder gibt es dafür keine Handhabe? Könnte sie mit der Forderung durchkommen oder denkt ihr, dass das Gericht das anders sieht?
Ganz ehrlich? Ich denke Kinder in diesem Alter brauchen ein stabiles Umfeld! Ob sie dann eine eigene Etage zur Verfügung haben, ein eigenes Zimmer oder sich zu zweit mit fremden Kindern eines teilen, dürfte weniger entscheidend sein, außer dass sich Kinder natürlich an gewisse Lebensumstände gewöhnen.
Meiner Meinung nach sollten erwachsene Menschen, die es geschafft haben miteinander ein Kind zu zeugen, auch in der Lage sein Betreffe dieses Kindes im Sinne des Kindes zu lösen. Eine gerichtliche Einigung oder zwangsweise Durchsetzung irgendwelcher Interessen, gehört für mich nicht dazu! Mir tun die Kinder leid, die unter solchen Erwachsenen leiden müssen. Wenn ich mir vorstelle, wie das Kind sich fühlen, wenn es herumgereicht wird, wie ein Gegenstand mit Bedingungen zur Nutzung. Und einem neunjährigen Junge traue ich durchaus zu, dass er das Hin und Her wahrnimmt und mitbekommt, dass sich die Erwachsenen um ihn streiten! Ich habe als erwachsener Mensch keine Lust Spielball für zwei verfeindete Parteien zu sein und würde daran setzen, mich dieser Situation zu entziehen. Ich will dann auch weder, dass man versucht mich auf eine Seite zu ziehen und erst recht nicht, dass andere dann über meinen Kopf hinweg entscheiden und sich zwei der wichtigsten Menschen in meinem Leben (was die leiblichen Eltern sein sollten) streiten wegen mir.
Ein neunjähriger sollte schon entscheiden können, wo er sich über Nacht am Wohlsten fühlt. Doch natürlich sind immer alles Einzelfallentscheidungen und jeder "Fall" stellt eine Familie dar mit Menschen, die irgendwie miteinander auskommen müssen- oder getrennte Wege gehen sollten! Wenn Erwachsene dies nicht hin bekommen, können andere Ratschläge geben, was in diesem Fall wohl schon durch das Jugendamt passiert ist. Doch sie können auch nur versuchen zu vermitteln und Lösungsansätze aufzeigen. Eine größere Wohnung für die Patchworkfamilie wäre dabei sicherlich eine Möglichkeit.
Warum allerdings zwei Geschwister nicht alle zwei Woche eine Nacht zusammen im Zimmer verbringen können, verstehe ich nicht wirklich. Welche anderen Möglichkeiten es gibt, hängt sicherlich von der Wohnsituation ab. Es gibt "Besuchskinder" die haben ein Gästezimmer, andere eine Schlafcouch im Wohnzimmer bzw. an Besuchstagen gibt es eine andere Zimmeraufteilung. Doch es ist leicht zu erkennen, dass es hier nicht darum geht, wo das Kind schläft, sondern um irgendwelche ungeklärten Konflikte aus der Vergangenheit zwischen den Erwachsenen. Und die sollte man beheben und dabei das Kind schützen. Reden soll da helfen können. Und wenn man dazu im Sinne seines Kindes nicht bereit ist, stelle ich es mir schwer vor das Kind angemessen aufwachsen zu lassen.
Ich glaube nicht, dass das Gericht einen Vater zwingen kann, umzuziehen. Und eine Entscheidung des Umgangs- oder Besuchsrecht erfolgt sicherlich nicht aufgrund eines Bettes. Doch bevor ich gerichtlich über mein Kind entscheiden lasse würde, würde ich mich selbst fragen, was ich denn zum Wohl des Kindes möchte und wie der Weg dahin aussieht. Hält der Mann die Mutter für fähig Entscheidungen im Sinne des Kindes zu treffen? Wenn ja, dann wird sie klar benennen können, warum es für das Kind nicht gut ist, mit dem Stiefbruder in einem Zimmer zu schlafen oder das Kind möchte es nicht. Will die Mutter den Kontakt zum Vater einschränken oder würde sie ihn am liebsten verbieten? Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür? Und was kann man tun, um diese Konflikte zu beseitigen? Als Eltern sollte man sich selbst am Besten kennen!
So wie ich das im Bekanntenkreis mitbekommen habe, wird bei Streitigkeiten die um das Kindeswohl gehen meist ein psychologischen Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben. Es würde mich eher wundern, wenn der Richter da selbst kurzfristig eine dauerhafte Entscheidung fällt. Vorstellen kann ich mir, dass der Richter vielleicht eine kurzfristige Entscheidung fällt die so lange gilt, bis ein Gutachten vorliegt. Diese kurzfristigen Richtersprüche heißen glaube ich einstweilige Verfügung. Aber ich bin auch kein Jurist und spreche da nur aus Erfahrungen. Was Gerichte in Streitigen Trennungsfällen entscheiden hängt meiner Erfahrung nach sehr sehr stark vom einzelnen Richter ab und davon, wie konservativ oder modern derjenige ist.
Ich kann mir auch keinen vernünftigen Grund vorstellen, warum zwei Stiefbrüder nicht ein Zimmer teilen können? Der eine Junge ist neun Jahre alt, der andere ein Jahr jünger. Das ist doch eigentlich super passend. Wenn der eine Junge zwölf und der Besuchssohn sieben wäre, könnte ich die Bedenken der Mutter ansatzweise nachvollziehen. Aber so? Klar, es könnte zu neugierigen Doktorspielen kommen, aber ist das denn wirklich so schlimm? Schwanzvergleich und ähnliche Spielchen machen die Jungs doch auch auf dem Schulklo und da haben die Eltern eh keinen Einfluss drauf. Außerdem ist der Besuchssohn doch der ältere, was soll also die Panikmache? Da hätte Frau A eher das Recht Panik zu schieben.
Wenn die Konstellation so wäre, dass das Besuchskind ein elf Jahre altes Mädchen wäre und bei einem vierzehn Jahre alten oder älteren Stiefbruder im Zimmer schlafen soll, da würde ich mich als Mutter auch stur stellen, denn eine Liebesbeziehung unter Stiefgeschwistern ist ja sogar legal, könnte in dem Alter aber unerwünschte Konsequenzen haben. Aber so?
Das Jugendamt verhält sich meiner Ansicht nach auch sehr parteiisch in diesem Fall, denn eigentlich müssen die Mitarbeiter in Streitfällen eine neutrale Position beziehen und dürfen nicht noch mehr Öl ins Feuer der Streitereien gießen. An Stelle von Frau B würde ich das Jugendamt mal ganz konkret fragen, wie sich die Mitarbeiter da die Finanzierung der Wohnung vorstellen ohne dass die Familie sich finanziell einschränken muss, denn für Besuchskinder weiß ich nicht, ob man Wohngeld beantragen kann. Vielleicht kann das Jugendamt bei der Finanzierung behilflich sein?
Ich weiß es nicht, wie die Besuchskontakte in dem Fall von Frau A geregelt sind. Da die Expartner anscheinend so zerstritten sind, dass sie sich über solche Selbstverständlichkeiten streiten wird es vermutlich auch einen Gerichtsbeschluss geben, der die Umgangskontakte regelt und der festschreibt, wann und wie oft das Kind zu Besuch kommt? Die Ex von Herrn B kann dann in dem Fall die Kontakte nicht einfach so ausfallen lassen. Dann kann Herr B vor Gericht ziehen und verlangen, dass der Umgang wieder weiter geführt wird, denn das Kind von Herrn B hat ja auch ein Recht darauf, normalen Alltag mit dem Vater zu erleben. Aber jeder Einzefall ist eben anders und per Ferndiagnose kann man da nur Mutmaßungen anstellen.
Also ich kann diue Forderung der Ex-Frau nicht so wirklich verstehen, wenn ich ehrlich bin. Es ist doch wohl kein Problem, wenn der die beiden Jungs sich ein Zimmer teilen. Sie sind zudem auch noch im selben Alter, also müsste das doch möglich sein, miteinander aus zu kommen. Wenn ich jetzt eine Tochter hätte, die bei ihrem Stiefbruder im selben Zimmer schlafen müsste, würde ich persönlich auch auf die Barrikaden gehen, aber hier sind die Umstände doch eigentlich ideal. Mich würde jetzt auch mal interessieren, wie der Sohn der Ex-Frau die ganze Sache sieht. Geht wohl alles nur von der Mutter aus, die vielleicht auch einfach ein unnötig Stress provozieren möchte. Anders kann ich mir das Verhalten der Ex-Frau nicht erklären, denn einen Grund gibt es meiner Meinung nach nicht.
Ich finde es auch ein wenig unverschämt, dass das Jugendamt sich dann noch auf die Seite der Ex-Frau stellt. Die Familie kann sich eben keine größere Wohnung leisten und es kann doch wohl nicht so schlimm sein, am Wochenende beim Stiefbruder im Zimmer zu schlafen. Eine andere Möglichkeit wäre dann noch eine Schlafcouch. Für zwei Tage in der Woche braucht man meiner Meinung nach doch kein eigenes Zimmer. Ich habe bei meinem Vater auch immer im Zimmer der Stiefgeschwister übernachtet und das hat mir wirklich gar nichts ausgemacht, obwohl die fast 10 Jahre jünger waren als ich. Da muss man sich doch echt nicht so anstellen. Also ich kann m,ir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden kann, in eine größere Wohnung zu ziehen, wenn man sich die überhaupt nicht leisten kann. Wirklich traurig, dass man sich wegen solcher Lappalien streiten muss, aber leider ist das keine Seltenheit.
Ich finde ja hier, dass sich da beide Seiten nichts geben. Denn sicher ist die Forderung nach einem extra Zimmer für ein Kind, dass nur alle zwei Wochen zu Besuch kommt erst einmal recht unverständlich. Genauso unverständlich ist aber für mich die Aussage, dass sich ein 5-jähriges Mädchen und ein 8-jähriger Junge, die noch dazu Geschwister sind, kein Zimmer teilen können. Ich denke, dass sich hier beide Seiten nichts schenken und einer so stur wie der andere ist. Und da ist es denn auch kein Wunder, wenn nicht vermittelt werden kann.
Übrigens habe ich nichts davon gelesen, dass das Jugendamt nun unbedingt ein drittes Kinderzimmer fordert. Es ist doch lediglich eine Empfehlung, oder? Und eine Empfehlung ist schließlich keine Forderung, die unbedingt zu erfüllen ist. Klar wäre es schön, wenn jedes Kind sein eigenes Zimmer hätte, aber wenn das nicht geht, dann sollte es auch möglich sein, dass zu erörtern und Gehör zu finden.
Also ich denke, dass ein eigenes Zimmer sicherlich nicht verkehrt wäre. Allerdings muss man dazu natürlich immer die Umstände sehen, denn nicht jeder kann sich noch ein Extra Zimmer für ein anderes Kind leisten. Wenn sich die beiden Jungens gut verstehen, dann sehe ich da eigentlich kein Problem. Das scheint dann nur ein Rachefeldzug der Mutter zu sein und mehr nicht. Ob da gerichtlich drauf eingegangen wird, das kann ich leider nicht sagen. Aber zwingen kann man das Paar wohl kaum eine größere Wohnung zu nehmen, das einzige was da passieren kann, ist es wohl, dass der Junge nicht mehr zu seinem Vater darf, aber das halte ich für ziemlich übertrieben, solange sich die Jungen in einem Zimmer denn verstehen, dann ist das eher unwahrscheinlich.
Ansonsten finde ich aber auch, dass die beiden "richtigen" Geschwister sich für die Wochenenden auch ein Zimmer teilen würden, auch wenn das meiner Meinung nach wenig bringt. Denn der Junge hat ja trotzdem an sich kein eigenes Zimmer und lebt dann nur im Zimmer des Sohnes von Frau A. und das kann man nun auch nicht so als eigenes Zimmer bezeichnen und viel ändern tut es da meiner Meinung nach nichts. Wenn sie sich verstehen, dann ist das in Ordnung. Wenn nicht, sollte man schon nach einer anderen Lösung suchen. Aber dann bringt es meiner Meinung nach auch wenig, wenn sie den Tag über in der Wohnung gemeinsam mit den anderen sind.
Ich würde wohl noch einmal das Gespräch mit der Mutter suchen und sie nach den Gründen fragen. Meiner Meinung nach bringt es nichts einen solchen Streit auf dem Rücken des Kindes auszutragen und das geschieht in meinen Augen hier. Da sollte man lieber eine andere Lösung finden und wenn das bedeutet, dass der Vater den Sohn nicht mehr zu sich nimmt und nur noch Unternehmungen ohne Übernachtungen mit ihm macht, wenn es gar nicht anders geht.
Ich würde mich fragen, ob sich ein Richter denn überhaupt mit der Sache beschäftigen wird. Man sollte hier doch erst einmal die Gründe der Verfügung hinterfragen. Meiner Ansicht nach geht es hier nicht um das Kindeswohl sondern um niedere Instinkte der Mutter des 9jährigen Kindes. Wir fanden es früher als Kinder cool, wenn wir noch Schlafgäste hatten. Eine Verfügung durchzusetzen kostet viel Geld. Wie will die Mutter das den begründen ?
Ob es gesetzliche Grundlagen gibt, die dazu führen, dass ein Kind aus einer früheren Partnerschaft ein eigenes Zimmer erhält, kann ich mir gar nicht vorstellen, aber ich weiß es nicht. Immerhin gibt es heute noch Familien, in denen nicht einmal leibliche Kinder eines Paares ein eigenes Zimmer haben und da soll nun ein Kind aus einer früheren Beziehung ein eigenes Zimmer bekommen? Die Forderung der Ex-Frau halte ich schon für etwas übertrieben, denn sich aufgrund dessen nun eine neue Wohnung zu suchen, nur, weil vermutlich alle zwei Wochen das Kind aus der früheren Beziehung zu Besuch kommt, finde ich schon weit hergeholt. Man zahlt im Grunde mehr Miete für ein Zimmer, was dann kaum genutzt wird und es ist nun mal ein Kostenfaktor, den sich Herr B und Frau A eben nicht leisten können. Würde denn die Mutter des Kindes sich an den Kosten beteiligen? Bestimmt nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht dem Vater das Kind sozusagen entziehen würde, weil eben kein weiteres beziehungsweise ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass so etwas überhaupt vor dem Gericht verhandelt wird. Die Mutter sollte sich mit dem Kind und dem Vater auseinandersetzen und es mit ihnen klären. Ich würde jetzt auch sowieso keinen Anlass sehen, wenn sich das Kind mit dem Stiefbruder oder Halbbruder versteht und beide Kinder damit klarkommen, sich ein Zimmer zu teilen. Mir scheint es schon so, als würde die Mutter versuchen, dem Vater seinen Sohn zu vorenthalten und daher eine doch scheinbar utopische Forderung stellt.
Für mich brauchen Kinder einfach nur ein gutes und gesundes Umfeld, damit sie sich frei entfalten können, aber auf keinen Fall ist dies mit einem einfachen Zimmer getan. Ein Kind muss vertrauen zu allen alten und neuen Familienmitgliedern haben, sich selber dort wohlfühlen und das ist gerade das Wichtigste.
Sicherlich wäre auf die Dauer angebracht ein eigenes Zimmer zu sponsoren, aber es ist keine Pflicht. Es gibt einfach für mich Wichtigeres um ein Kind glücklich zu schätzen. Fakt ist jedoch, dass ich das eigene Zimmer schon von ganz alleine spendieren würde, weil ich das persönlich einfach wichtig finde. Ein Rückzugsraum für das Kind ist sehr wichtig, damit man sich einfach wohlfühlt und dies kann man nur bedingt, wenn jemand anderes dort ist.
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