Kann Exfrau des Mannes Adoption der Kinder verhindern?

vom 18.12.2011, 22:53 Uhr

Frau A hat 2 Kinder aus erster Ehe und ist verheiratet mit Herrn B. Herr B möchte gerne die beiden Kinder aus erster Ehe von Frau A adoptieren. Der Exmann von Frau A hat beim Jugendamt schon schriftlich zugestimmt. Er kümmert sich sowieso kaum um die Kinder und ihm war es egal.

Nun hat Herr B aber auch aus erster Ehe ein Kind. Mit dem Kind kommt er sehr gut aus und es kommt auch regelmäßig zu Besuch. Nun haben Frau A und Herr B erfahren, dass auch die Exfrau von Herrn B wegen der Adoption befragt wird. Die Exfrau hat einen Vorladungstermin wegen der Adoption bekommen. Sie soll wohl auch befragt werden, weil ihr Kind ja dadurch weniger erbt und auch weniger Unterhalt bekommt, wenn noch 2 Kinder da sind, die der Exmann adoptieren will.

Nun haben Herr B und Frau A Angst, dass die Exfrau diese Adoption verhindern kann. Ist dies möglich? Warum wird die Exfrau von Herrn B befragt, was die Adoption angeht? Was hat die Exfrau mit der Adoption zu tun, dass sie auch befragt werden muss?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich denke dabei geht es eher darum, etwas mehr über den Herren und seinen Umgang mit Kindern zu Erfahren. Schließlich hat sie ein Kind mit ihm, und kann dies besser beurteilen, als zum Beispiel ein Freund der ihn nie mit einem Kind gesehen hat. Es geht ja bei der Adoption darum dass es für die Kinder am besten ist. Ich denke nicht, dass sie es mit der Begründung dass das eigene Kind weniger erben würde, diese Adoption verhindern. Etwas zu Erben ist ja kein Recht das man haben muss, sondern ein Recht das passieren kann. Wenn er jetzt noch einmal Kinder bekommen würde, oder kein Geld hat wenn er stirbt würden es auch weniger oder gar nichts erben.

Mit der Adoption bekommt der Mann Rechte und Pflichten an dem Kind. Ob die Adoption erlaubt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Das Zusammenleben mit dem Kind ist aus rechtlicher Sicht deutlich leichter, wenn meine die vollen Rechte haben. Allerdings muss dafür der leibliche Vater seine sämtlichen Rechte abgeben, dass bedeutet, dass er deutlich weniger Einfluss auf das Leben seines Kindes hat. Weswegen es die Frage ist, wie weit er zustimmt.

Die Ex Frau kann die Adoption aber glaube ich nur verhindern, wenn sie glaubhaft weismacht, dass die Beziehung so wieso nicht hält, oder der Herr nicht gut zu Kindern ist und es da Probleme gibt. Zumindest habe ich es so in der Recht Vorlesung verstanden. Wenn ihr euch sorgen macht, könnt ihr euch ja auch einfach einmal ans Jugendamt wenden, und sie fragen. Sie können euch sicher weiter helfen.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@milli23: Ich habe oben bereits geschrieben, dass der Vater der Kinder schon zugestimmt hat und es von der Seite keine Schwierigkeiten gibt. Herr B hat das Mitsorgerecht seines Kindes aus erster Ehe und sieht das Kind regelmäßig. Auch das ist dem Jugendamt bereits bekannt.

Ich habe bisher noch nie gehört, dass der Expartner angehört wird, wenn der Expartner ein Kind adoptieren will. Die Exfrau hat mit ihrem Exmann doch nichts mehr zu tun, außer, dass sie ein Kind miteinander haben um das sich Herr B liebevoll mit kümmert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich wüsste auch nicht, was das mit dem Erben zu tun hat. Allerdings muss man, wenn man ein Kind adoptieren möchte, nachweisen, dass man in der Lage ist sich um dieses Kind zu kümmern. Die Zustimmung des leiblichen Vaters ist sicherlich wichtig, aber diese sagt gar nichts darüber aus, ob der mögliche Vater seinen Vaterpflichten optimal zum Wohle des Kindes nachkommen könnte.

Wenn das Jugendamt für ein Kind bereits Unterhaltsvorschüsse leistet, weiß ich nicht, ob einer Adoption eines Kindes zustimmt werden muss, wenn dieses Kind dadurch auch auf Unterhalt vom Amt angewiesen wäre. Die Exfrau soll vermutlich auch nicht in ihrer Rolle als ehemalige Partnerin befragt werden, sondern als Sorgeberechtige des Kindes des Adoptivwilligen.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich glaube nicht, dass es mit der Erbfolge der Kinder zu tun hat, denn dann müsste man ja praktisch fragen, ob er denn selbst noch eigene Kinder plant. Nein ich denke, es geht um den Umgang des Kindes, mit dem der Vater Kontakt hat. Schlimmstenfalls kann die Exfrau ihm eine schlechte Lobby geben. Aber die Sachbearbeiter müssen das auch objektiv sehen und so ist fast davon auszugehen ,dass die Aussage einer „Ex“ nicht hundert prozentig positiv ausfallen wird. Das wissen auch Sachbearbeiter.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ob sie befragt werden "muss", steht ja nicht fest. Dass das Umfeld von Herrn B hingegen befragt wird, ist ja u.U. sinnvoll. Das aber ausgerechnet die Exfrau befragt wird, halte ich für unglücklich. Schließlich ist nicht gewährleistet, dass eine Scheidung ohne Kränkungen vollzogen werden kann. Daher ist nicht damit zu rechnen, dass die Exfrau wirklich ein "Vetorecht" hat. Immerhin besteht die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass die Exfrau immer noch emotional durch die Scheidung getroffen ist und unabhängig von wahren Begebenheiten dem Exmann schaden zufügen will.

Der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin ist in dem Fall wohl übereifrig und es wäre wohl an Herrn B, hier mal nachzufragen, welche Form von Fragen an seine Exfrau gestellt werden und welchen Einfluss diese auf das gesamte Verfahren haben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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