Mann geschieden und Kinder- Neue Frau keine eigene Familie?

vom 18.12.2011, 20:00 Uhr

A ist 30 Jahre alt und hat einen Mann (B) kennengelernt, der geschieden ist. Er ist 48 Jahre alt und war 25 Jahre verheiratet. Aus dieser ersten Ehe sind 4 Kinder entstanden. Die Kinder sind 5, 7 und zweimal 9 Jahre alt. Der Mann muss auch Unterhalt für die Frau bezahlen. So bleibt ihm ein Selbstbehalt von 4/7 seines Gehaltes. Alleine kam er ganz gut klar. Aber nun ist er seit einiger Zeit mit A zusammen und diese hat nun erfahren, dass sie schwanger ist.

Für A und B ist erst mal eine Welt zusammengebrochen. Eigentlich wollte B keine Kinder mehr und A hat immer gesagt bekommen, dass sie keine Kinder bekommen könnte, weil sie vor 5 Jahren Gebärmutterhalskrebs hatte. Dennoch hat sie mit der Pille verhütet, die wohl durch einen Einnahmefehler nicht gewirkt hat.

Für A ist es ein Geschenk des Himmels, weil sie eben nicht mehr dran geglaubt hat. Aber dennoch überschattet das Ganze das Finanzielle. Denn A arbeitet leider nur in Teilzeit und hat somit auch als Verkäuferin keinen sehr hohen Lohn und B muss sehr viel an die "alte Familie" zahlen. A und B wollen auch heiraten, aber das ändert ja auch nichts daran, dass sie sich eigentlich kein Kind leisten können. Für A und B steht nun die Diskussion, ob A das Kind bekommen soll. B würde sich zwar mittlerweile auch über ein weiteres Kind freuen, aber er kann es sich nicht leisten.

Ein Rechtsanwalt hat B gesagt, dass an erster Stelle immer seine ersten Kinder kommen und dann erst sein Kind mit der neuen Frau. Selbst die Exfrau steht noch vor dem neuen Kind, weil diese ja die Kinder aus erster Ehe betreut.

Ist es denn wirklich heutzutage so, dass sich ein geschiedener Vater keine neue Familie mehr aufbauen kann, weil die alte Familie seine Finanzen schluckt? Warum kann B nicht seine Exfrau dazu anhalten arbeiten zu gehen? Angeblich sind die Kinder noch zu jung und wenn sie stundenweise arbeiten gehen würde, wäre B immer noch unterhaltspflichtig. Eine neue Familie wäre aus finanziellen Gründen also im Grunde genommen nie drin.

Wie machen das andere Familien, wo aus erster Ehe Kinder vorhanden sind, für die der Partner bezahlen muss und wo der Partner auch noch für die Exfrau bezahlen muss? Müsste aus Vernunftsgründen die neue Partnerschaft immer kinderlos bleiben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist eben in Deutschland so. Ich bin auch der Meinung, dass so etwas nicht sein kann, aber so ist die Regelung. In der Tat muss B für seine Familie zahlen. Und so lange er über eine gewisse Grenze kommt mit dem Verdienst und seine Exfrau gar nichts verdient, muss er Unterhalt zahlen. Das beste wäre, wenn seine Exfrau wieder heiraten würde oder eben arbeiten gehen würde. Sicherlich kann er sie mal höflich auffordern arbeiten zu gehen, aber zwingen kann er sie nicht. Und ja, er muss erst an seine Exfrau zahlen und die Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Natürlich muss er auch bei dem letzten Kind Unterhalt zahlen, aber darauf kann A ja verzichten.

A bekommt ja auch noch Kindergeld und wenn man wirklich zu wenig verdient, dann kann man sich immer noch an den Staat wenden. Sicherlich kosten Kinder einiges, aber das ist in meinen Augen eher kein Grund, dass man ernsthaft darüber nachdenke, ein Kind abzutreiben, nur weil das finanzielle nicht stimmt. Immerhin haben doch beide Elternteile Arbeit und sitzen nicht auf der faulen Haut und das ist der Knackpunkt. Leben beide Eltern von Harz IV ist das in meinen Augen noch mal etwas anderes. Und A ist auch nicht ewig im Mutterschutz und kann dann ja auch wieder arbeiten gehen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Wie machen das andere Familien, wo aus erster Ehe Kinder vorhanden sind, für die der Partner bezahlen muss und wo der Partner auch noch für die Exfrau bezahlen muss? Müsste aus Vernunftsgründen die neue Partnerschaft immer kinderlos bleiben?


Man muss aber auch dazu sagen, dass vier Kinder in erster Ehe schon recht viel sind; bei den meisten Ex-Paaren, bei denen sich die Unterhaltsproblematik stellt, geht es dann eher um ein oder zwei Kinder. Vier Kinder sind schon eine Seltenheit und weil das dann mit sehr hohen Unterhaltsansprüchen einhergeht, ist es natürlich schwierig, hier eine neue Familie zu gründen.

Ich weiß nicht, ob das wirklich stimmt, aber ich habe mal gehört, dass Provisionen nicht auf die Unterhaltspflicht angerechnet werden. Zumindest hat mir mal jemand erzählt, dass er sich davor gedrückt hat, all zu viel Unterhalt entrichten zu müssen, indem er seinen Chef bat, ihm seinen Standardlohn zu senken und dafür die Provisionen zu erhöhen. Für ihn kam Netto der gleiche Lohn heraus, aber die Provision war (warum auch immer) sicher vor den Ansprüchen der Ex.

Zum neuen Kind: Vielleicht ist es ja auch eine Option, das Kind zwar zu bekommen, es aber in einer Pflegefamilie unterzubringen oder zur Adoption zu geben?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



winny2311 hat geschrieben:Das ist eben in Deutschland so. Ich bin auch der Meinung, dass so etwas nicht sein kann, aber so ist die Regelung. In der Tat muss B für seine Familie zahlen. Und so lange er über eine gewisse Grenze kommt mit dem Verdienst und seine Exfrau gar nichts verdient, muss er Unterhalt zahlen.

Aber das ist doch schon längere Zeit nicht mehr so, dass Versorgungsehen so nicht mehr akzeptiert werden. Ab einem bestimmten Alter der Kinder wird einfach vorausgesetzt, dass sich die ehemalige Ehefrau durch eigene Erwerbstätigkeit versorgen kann. Richtig ist aber, dass der Verdienst der ehemaligen Ehefrau den Selbstbehalt des Vaters erhöhen kann. Allerdings müsste das Einkommen der Exfrau schon recht hoch sein.

Da ein weiteres Kind die Unterhaltsansprüche aller Kinder mindern kann, ist es durchaus denkbar, dass der werdende Vater künftig für die vier schon vorhandenen Kinder weniger Unterhalt zahlen muss. Hier sollte dann eventuell der Rat eines Experten für Familienrecht eingeholt werden.

Bei anderen Familien ist es oft auch so, dass es nur ein oder zwei Kinder gibt, für die Unterhalt zu zahlen ist. Verdient dann der Vater der Kinder nicht so sehr viel Geld, dann ist eben auch nicht so sehr viel Unterhalt zu zahlen. Sind dann auch die Ansprüche an das Leben nicht zu hoch, dann bleibt immer noch genügend Geld für eine zweite Familie übrig. Sind die Einkünfte dagegen hoch und entsprechend auch die Ansprüche, dann ist es schwerer sich erneute eine Familie aufzubauen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ja, das ist manchmal schon etwas ungerecht. Hat denn die Exfrau keinen neuen Lebenspartner? Wäre es nicht möglich, dass B das Sorgerecht für seine Kinder aus erster Ehe erstreitet? Er könnte sich dann evt. zusammen mit A um sie kümmern. Natürlich sind es eine Menge Kinder, aber B hätte viel mehr Eigenkontrolle über sein Geld.

» LastGunman » Beiträge: 242 » Talkpoints: 4,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Da die Kinder aus der ersten Ehe schon recht alt sind, ist er doch nach neuem Recht gar nicht mehr unterhaltspflichtig für seine Ex-Frau, soweit ich weiß muss ein Mann seine Ex-Frau nicht mehr unterstützen wenn sie arbeiten gehen kann. Natürlich ist der Unterhalt für seine 4 Kinder mit Sicherheit nicht ohne, aber ich denke mal das die beiden es schon schaffen, mit dem neuen Kind.

Ich meine auch das es ist wie JotJot schreibt, der Unterhalt für die vier ersten Kinder wird sich verringern, denn dem Vater mit Frau und Kind steht ja ein gewisses Budget zu und nur was davon übrig bleibt geht an die ersten Kinder.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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