Zusätzliches Arbeitszimmer von Einkommenssteuer absetzen?

vom 17.12.2011, 14:56 Uhr

Ich bin als selbstständiger Unternehmer tätig und habe dafür auch extra ein Büro angemietet. Das liegt daran, dass ich aufgrund der guten Auftragslage wohl bald einen oder gleich mehrere Arbeitnehmer einstellen müsste und wohl auch werde. Aufgrund des hohen Arbeitspensums arbeite ich jedoch derzeit nicht nur vom Büro aus, sondern abends auch noch von zu Hause aus.

Dazu habe ich mir seit einem Monat extra ein Home-Office eingerichtet. Kann ich auch diesen zusätzlich genutzten Arbeitsraum neben den extern genutzten Büroräumlichkeiten steuerlich geltend machen oder zählt für die Steuer nur noch das extra Büro?

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» kurzweilig » Beiträge: 72 » Talkpoints: 28,16 »



Leider werde ich dich da enttäuschen müssen. Die Chancen, dass du dein zusätzliches Arbeitszimmer absetzen kannst, sind nicht sehr hoch. Grundsätzlich ist es nicht möglich, ein zusätzliches Arbeitszimmer abzusetzen, wenn es bereits ein Arbeitszimmer außer Haus, wie in einem eigens eingerichteten Büro gibt. Das liegt unter anderem daran, dass es sich bei dem Arbeitszimmer, welches steuerlich geltend gemacht werden soll, um den beruflichen Mittelpunkt handeln muss.

Jedoch wirst du deinen beruflichen Mittelpunkt im angemieteten Büro haben. Das Büro hingegen kann in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, da es ja ausschließlich zu beruflichen Zwecken eingerichtet wurde. Dabei gelten nicht die Regelungen für das häuslich genutzte Arbeitszimmer, welches nicht den beruflichen Mittelpunkt darstellt, sodass es für das Büro keine Abzugsbeschränkungen gibt.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich fürchte hier auch, dass das heimische Arbeitszimmer eher nicht abzusetzen ist, weil nachweislich ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist. Und dieser andere Platz ist, so ist zu unterstellen, auch der Hauptarbeitsplatz! Da dürfte sich das Finanzamt eher quer stellen, so ein weiteres Büro anzuerkennen. Was du statt des Arbeitszimmers absetzen kannst, dürften vielmehr die Gegenstände deines zweiten Büros sein. Der Raum selbst aber dürfte da außen vor bleiben. Jedenfalls dann, wenn du das Hauptbüro weiter steuerlich geltend machen willst. Was ich wohl annehmen möchte. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wie die Vorredner berichtet haben, darfst du das Arbeitszimmer nicht von der Einkommenssteuer absetzen. Du hast dein Hauptbüro und deswegen zählt dies als beruflicher Mittelpunkt, der dann auch für Arbeit genutzt werden sollte. Es gibt nun nur zwei Möglichkeiten. Entweder gibst du dein Hauptbüro auf und lädst die zwei Arbeitnehmer zu dir ein oder aber du kannst dein Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen. Zumindest nicht von der Miete, Reinigungskosten etc.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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