Wenn Mann eine schwangere Frau heiratet?

vom 17.12.2011, 14:21 Uhr

A hat eine Frau kennengelernt, die schon schwanger war, bevor sie sich kannten. A möchte diese Frau nun heiraten. Was muss A beachten, wenn er eine Frau heiratet, die nicht von ihm schwanger ist. A möchte dem Kind zwar ein Vater sein, aber will nicht als Vater eingetragen sein, weil er eben nicht der Vater ist. A denkt auch ein wenig daran, dass die Ehe ja auch daneben gehen könnte und wer weiß, was in ein paar Jahren ist.

Das Kind ist von einem One-Night-Stand. Die Frau kennt den Vater des Kindes nicht und würde deswegen auch "Vater unbekannt" eintragen lassen. Aber nun hat A gehört, dass es nicht geht, wenn ein Kind ehelich auf die Welt kommt. Dann würde das Kind automatisch das Kind von A sein (rechtlich gesehen). Aber wie kann A das trotz Heirat umgehen? A will nicht als Vater eingetragen werden, auch wenn er das Kind bestimmt wie sein eigenes Kind groß ziehen wird. Aber es ist nun mal nicht sein Kind.

Ich möchte jetzt nicht darüber diskutieren, dass A das Kind als sein eigenes anerkennen soll. A denkt einfach auch daran, dass er, sollte die Ehe doch schief gehen, was keiner wünscht, er dann auch für das Kind zahlen muss und das will er nicht, was ich voll und ganz verstehen kann. Sicher soll man bei der Hochzeit nicht gleich an Trennung denken, aber vernünftig finde ich es.

Also, was muss A machen, dass das Kind nicht, rechtlich gesehen, automatisch sein Kind ist? Was muss die zukünftige Frau machen? Muss A direkt nach der Geburt einen Vaterschaftstest machen lassen und die Vaterschaft anfechten oder muss das Kind eine Nichtvaterschaftsklage machen? Aber das wären Kosten, die man doch bestimmt vermeiden könnte.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A könnte die Geburt doch einfach abwarten und die Frau danach heiraten. Ich verstehe nicht, wo genau da das Problem ist? Denn A hat Recht. Wenn er die Frau heiratet, bevor sie ihr Kind bekommt, wird dies bei der Geburt als eheliches Kind angesehen und er müsste erst einen Prozess führen, um da raus zu kommen.

Was spricht gegen eine "wilde Ehe" für die Zeit der Schwangerschaft?

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» Endymion » Beiträge: 1015 » Talkpoints: 21,43 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn A nicht als Vater eingetragen werden will, dann bleibt ihm schlicht und ergreifend nur übrig, dass er mit der Hochzeit bis nach der Entbindung wartet. Aber wenn man sich jetzt schon Gedanken darüber macht, dass die Ehe in ein paar Jahren vorbei sein könnte, vielleicht wäre es dann sowieso besser, wenn man dann nicht heiratet oder wartet. Die Frau die er ehelichen möchte, kennt er nun ja demnach auch noch nicht so sehr lange. Da frage ich mich wirklich, wieso die beiden nicht noch warten und die Zeit nutzen, um sich noch besser kennen zu lernen. Vielleicht hat er dann ja auch eher das Gefühl, dass sie die richtige ist und nicht den Hintergedanken, dass die Ehe bald vorbei sein wird und sie dann auch noch ein Kind hat, was nicht sein eigenes ist.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



@winny2311: Genau das ist hier nicht die Frage, wie ich im Eingangsposting bereits erwähnt habe. Denn sonst müsste jeder, der einen Ehevertrag schließen will zweifeln ob er überhaupt heiraten sollte. Es ist mehr als vernünftig auch daran zu denken, dass die Ehe nicht halten könnte. Es gibt Partnerschaften, die haben jahrelang zusammen gelebt, geheiratet und die Trennung war nicht weit. Es gibt Ehen, die nach 3 Monaten geschlossen wurden und halten ein Leben lang. Aber darüber wurde an anderer Stelle schon mehrmals diskutiert.

Hier in diesem Thread geht es einzig und alleine darum, dass die beiden heiraten wollen, er aber nicht als Vater im rechtlichen Sinne Verantwortung tragen will, sondern nur in privater Hinsicht. Es muss doch was schriftlich zu machen gehen, dass A aus der Vaterschaft rausgehalten wird. Der Vater ist nun mal unbekannt und A will eben nicht als Vater eingetragen werden, aber die Frau dennoch heiraten.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn A die Frau unbedingt heiraten will, bevor das Kind zur Welt kommt, gibt es für ihn keine Möglichkeit, das Kind nicht als sein eigenes anzuerkennen. Hat er es so eilig, sofort zu heiraten, muss er in den sauren Apfel beißen und das Kind anerkennen. Vielleicht kann er den Hochzeitstermin ja noch hinausschieben, bis das Baby da ist. Dann wird es eben unehelich geboren und er hat dann als „Vater“ gerichtlich nichts damit zu tun, auch wenn er als solcher für das Kind da sein möchte.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Die Gesetzeslage ist doch ganz klar. Kinder wie während einer Ehe geboren werden, sind eheliche Kinder und der Mann gilt als Vater der Kinder. Da wäre es doch kein Problem bis nach der Geburt mit der Hochzeit zu warten. Dann ist das Kind unehelich geboren. Die Mutter gibt den Vater als Vater unbekannt an. Allerdings wird das Jugendamt wahrscheinlich bei einer kurzfristig nach der Geburt geschlossenen Ehe danach fragen, ob ihr mittlerweile Ehemann nicht der Vater des Kindes ist. Die werden dann wahrscheinlich einen Vaterschaftstest anordnen, von dem die Kosten aber an sich vom Jugendamt dann übernommen werden müssten.

Rein theoretisch besteht auch die Möglichkeit die Vaterschaft eines ehelich geborenen Kindes anzuzweifeln. Die Kosten dürften dann aber bei den Ehepartnern liegen. Und das ist dann wahrscheinlich nicht nur der Vaterschaftstest. Ich weiß, dass die Möglichkeit besteht, wenn ein Vater nach Jahren die Vermutung hat, dass eheliche Kind ist nicht sein leibliches. Da können dann auch Ansprüche an die Mutter gestellt werden und so weiter. Aber die Frage bei dir war ja, wie man das im Vorfeld machen kann und da gibt es nur die Lösung bis nach der Geburt des Kindes zu warten.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich kann das Problem ehrlich gesagt auch nicht so wirklich nachvollziehen, wenn ich ehrlich bin. Wenn eine Frau ein Kind zur Welt bringt und sie zu diesem Zeitpunkt eben mit einem Mann verheiratet ist, wird dieser ganz automatisch als Vater eingetragen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, das ist eben gesetzlich so geregelt. Dieses Problem kenne ich nämlich in abgewandelter Form von einer Freundin. Sie hatte sich von ihrem Ex-Mann getrennt und auch die Scheidung beantragt, aber dieser hat das unnötig in die Länge gezogen, um ihr ein auswischen zu können. Meine Freundin hatte längst einen neuen Partner und wurde auch recht schnell von ihm schwanger. Es war dann ein riesiges Tohuwabohu, die Scheidung doch noch vor der Geburt des Kindes über die Bühne zu bringen.

Hätte sie das Kind nämlich geboren, ohne vorher von ihrem Ex geschieden worden zu sein, wäre er rein rechtlich gesehen der Vater gewesen. Der leibliche Vater war damit natürlich auch nicht wirklich einverstanden, aber dem Gesetz ist das egal. Es gibt zwar einen leiblichen Vater, der mit der Mutter zusammen ist, aber das Kind würde als eheliches Kind gelten. Das ist schon ein wenig komisch geregelt, aber daran kann man eben nichts ändern. Ich verstehe überhaupt nicht, warum man das jetzt mit der Hochzeit so überstürzen muss. Die Frau war ja schon schwanger, als sie sich kennen gelernt hatten und von daher können sie auch nicht länger als ein halbes Jahr zusammen sein. Da muss es doch möglich sein, bis nach der Geburt des Kindes zu warten. So dringend kann es doch nun echt nicht sein. Ansonsten müsste man sehr viele Kosten in Kauf nehmen, was absolut unnötig wäre. Vorher kann man da gar nichts machen. Am sinnvollsten wäre es echt, mit der Hochzeit bis nach der Geburt zu warten. Das ist ja wohl kein Weltuntergang!

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Wenn sie warten bis nach der Geburt, kann Frau A einfach unbekannt in die Geburtsurkunde eintragen lassen, wenn sie den Namen nicht preisgeben will. So ist der Freund von Frau A , auch bei einer späteren Heirat, nicht Unterhaltspflichtig für das Kind. Ich denke da sie sich erst in der Schwangerschaft kennengelernt haben, sind die zwei noch nicht so lange zusammen, als das man jetzt sofort heiraten müsste, da kann man doch noch warten bis das Kind auf der Welt ist.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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