Teilkasko will Tierunfall nicht zahlen!
Nehmen wir mal an, letzte Woche war A abends relativ spät noch zu seiner Freundin mit dem Auto unterwegs. Nichts ahnend sah A dann gerade noch einen Schatten auf der Landstraße laufen und einen Atemzug später hat
es auch schon einen Knall gegeben. A hatte sich natürlich sehr erschreckt und hat sofort an der nächstmöglichen Stelle angehalten.
Am Straßenrand hat A dann leider eine tote Katze liegen sehen und zudem den zerstörten Scheinwerfer seines Autos. Nachdem A auch den zuständigen Förster informierte, hatte A den Schaden am nächsten Tag seiner Versicherung gemeldet. Relativ kurz darauf bekam A dann den Bescheid, dass der Schaden an seinem Fahrzeug nicht übernommen wird. Aber wie kann das sein, A ist doch in der Teilkasko versichert?
Ziemlich den gleichen Fall hatte mein Exmann mal. Er hat auch einen Unfall mit einer Katze gehabt. In der Teilkasko sind zwar Unfälle mit Haarwild drin, aber die Versicherung hat es so ausgelegt, dass eine Katze kein Wildtier ist, sondern ein Haustier. Man muss sehen, dass man den Besitzer der Katze ausfindig macht und dann bezahlt die private Haftpflicht des Katzenhalters oder der Katzenhalter selber. Da Katzen als Haustiere gelten und nicht selber versichert werden brauchen, sind sie in der privaten Haftpflicht mit drin und da hat dann die Teilkasko nichts mehr am Hut.
Man sollte beim Zusammenstoß einer Katze nicht den Förster holen, sondern die Polizei, die dann das Tierheim benachrichtigen kann bzw. die Feuerwehr. Diese kann dann das Tier aufnehmen und sehen, ob der Halter ermittelt werden kann. Wenn nicht, dann ist es leider Pech für den Autofahrer. So wurde es damals meinem Exmann gesagt.
Erst einmal mein Beileid, ein Tier zu überfahren ist nie schön, egal ob Vogel, Katze oder Reh. Was die erwähnte Versicherung und deren Weigerung angeht, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen fürchte ich allerdings, dass es dabei bleiben wird. Bei der Teilkasko sind zwar Zusammenstöße mit einem Tier versichert, allerdings heißt es in den meisten Versicherungsbedingungen „Zusammenstoß mit Haarwild“.
Zwar hat die Katze natürlich auch Haare, aber zählt eben nicht zu den Wildtieren, wie zum Beispiel Reh, Hirsch etc.. Daher wird es wohl selbst bei einem Streit vor Gericht dabei bleiben, dass die Versicherung den Schaden nicht ersetzen muss. Ich persönlich finde das auch nicht in Ordnung, denn wo bitte ist der Unterschied zwischen einem Schaden durch eine Katze oder durch ein Reh? In beiden Fällen kann weder das Tier noch der Fahrer etwas dafür, oder?!
Da sollte man einfach noch mal die Versicherungsbedingungen zur Hand nehmen. Es gibt durchaus auch Versicherungen, die auch Schäden bei einem Unfall mit Haustieren zahlen - nur sind diese Versicherungen in der Regel auch teurer. Ansonsten gilt eben, wie schon geschrieben, die Versicherung zahlt nur bei Schäden durch Haarwild. Und Haarwild sind nur Tiere, die im §2 des Bundesjagdgesetzes aufgeführt sind, was Katzen in Deutschland nun mal nicht sind.
Eventuell kann man den Schaden vom Tierhalter ersetzt bekommen. Aber den zu ermitteln dürfte bei einem Freigänger recht schwer sein. Zumindest bei uns gibt es niemanden, der seiner Katze ein Halsband mit Adresse umhängen würde, denn die die die Tiere nicht verlieren könnten sind zu gefährlich und andere zu schnell wieder verloren.
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