Wieso zahlt die Berufsrechtsschutzversicherung nicht?
Da sich A vor einigen Monaten als Online-Redakteur selbstständig gemacht und zuvor auch schon von einigen Kollegen gehört hatte, dass es in dem Bereich auch schon einmal zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann, hat A auch vorsorglich eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. So - dachte A zumindest - muss er die Gerichts- und Anwaltskosten bei einem Streit zumindest nicht selbst bezahlen.
Jetzt gibt es allerdings tatsächlich einen Rechtsstreit, und die Versicherung von A verweigert in diesem Fall die Kostenübernahme. Es geht darum, dass der Name der Webseite von A einer anderen Webseite zu ähnlich sein soll, sodass A angeblich das Markenrecht verletzt habe. Jetzt hat A eine Unterlassungserklärung bekommen, die insgesamt 1.500 Euro kosten soll. Da A aber der Meinung ist, keine Markenrechte verletzt zu haben, möchte A eben mit einem Anwalt reagieren und notfalls vor Gericht ziehen. Aber warum zahlt die Berufsrechtsschutzversicherung von A hier nicht?
Die Antwort auf Deine Frage ist leider sehr einfach und eindeutig. In Deutschland ist es zumindest bisher bei der Berufsrechtsschutzversicherung so, dass Markenrecht komplett von den Leistungen ausgenommen ist. Das Gleiche gilt übrigens auch für das Vertragsrecht, denn auch hier wird kein Rechtsschutz gewährt. Es liegt nicht einmal daran, dass A beim falschen Versicherer wäre, sondern keine Versicherung übernimmt in Deutschland
die Kosten beim Streit wegen Markenrecht.
Ich persönlich finde diesen prinzipiellen Leistungsausschluss auch sehr unbefriedigend, denn als Freiberufler oder Selbständiger hat man heutzutage doch gerade im Bereich Markenrecht, Urheberrecht und Vertragsrecht sehr viele Streitfälle, Stichwort Abmahnwelle oder dergleichen am Bein. Und gerade diese häufig vorkommenden Gründe für einen Rechtsstreit nehmen die Versicherer als Leistung - wohl auch aus Gründen der unkalkulierbaren Kosten - aus.
mika80 hat geschrieben:Aber warum zahlt die Berufsrechtsschutzversicherung von A hier nicht?
Wenn A sich in der Angelegenheit an die Versicherung gewandt hat, was der richtige Weg ist, dann würde die Versicherung letztlich nicht nur den Fall kommentarlos ablehnen. Vielmehr, so meine Erfahrung, gibt es auch eine erste Erklärung, wieso die Leistung nicht gewährt wird. Es kann dann höchstens sein, dass die erste Erklärung etwas dürftig bzw. kurz ausfällt und man u.U. für Einzelheiten noch mal nachhaken muss. Das aber eine (Kosten)Übernahme durch eine Versicherung abgelehnt wird (was wirklich oft vorkommt) ohne das es begründet wird, halte ich für unwahrscheinlich. Und wenn ja, dass wäre das ein Indiz für mich, dass die Versicherung vielleicht doch nicht meinen Ansprüchen genügen würde.
Warum also im konkreten Fall eine Kostenübernahme abgelehnt wurde, kann zunächst nur die Versicherung beantworten. Neben dem (wahrscheinlichen) Grund, der im Thread schon genannt wurde, könnte es ja auch sein, dass die Zeit zwischen dem Fall und dem Abschluss der Versicherung zu kurz war. Es kann ja z.B. sein, dass Versicherungen erst nach einer gewissen Frist nach Abschluss greifen.
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