Wohnungsauflösung usw, wenn Angehörige das Erbe ausschlagen?

vom 13.12.2011, 19:21 Uhr

A ist verstorben und hat sehr viele Schulden. Die Töchter B und C haben das Erbe abgelehnt und auch die Enkelkinder haben das Erbe nicht angenommen. Da kein Testament vorhanden war und die einzigen Erben das Erbe ausgeschlagen haben, fühlt sich auch keiner dafür verantwortlich die Wohnung leer zu räumen und aufzulösen, zumal B und C seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu A hatten. A hat die Enkelkinder auch so gut wie nie gesehen.

Wer müsste für die Wohnungsauflösung gerade stehen? Wer bezahlt eigentlich die Schulden, die A hinterlassen hat? Wie geht das, wenn keine Erben das Minuserbe wollen und auch keiner der Erben die Wohnung auflöst? Wer bezahlt in einem solchen Falle die Beerdigung, wenn auch dafür kein Geld von der Verstorbenen da ist oder eine Versicherung abgeschlossen wurde?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Beerdigung wird immer von den Kindern bezahlt werden müssen, sofern vorhanden, oder gegebenenfalls von anderen Verwandten der Verstorbenen. Nur weil die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben, heißt nicht, dass sie sich auch um die weiteren Verpflichtungen drücken können! Sie werden die Beerdigung bezahlen müssen - darum kümmern müssen sie sich nicht, da das sonst von der Gemeinde automatisch in Auftrag gegeben wird - die Rechnung geht dann aber an B und C. Die beiden sollten sich da aber darum kümmern, damit sie auch beeinflussen können, wie teuer die Beerdigung wird.

Die Schulden bezahlt niemand, wenn niemand das Erbe annimmt. Wer sollte denn die Schulden bezahlen? Entweder B und C bezahlen die Schulden, was aber hier nicht der Fall ist. Oder aber diese Schulden werden nicht bezahlt, wenn sich (wovon man ausgehen kann) niemand findet, der diese Schulden bezahlen will. Das würde doch niemand freiwillig machen!

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


@pepsi-light: Mich hat das interessiert, weil es mir genauso ergangen ist wie B und C und ich kann mit Sicherheit sagen, dass weder B, C noch die Kinder von B und C die Beerdigung bezahlt haben. Deswegen würde mich interessieren, wer das nun bezahlen muss. Vor allem würde mich auch interessieren, wer die Wohnung räumen und renovieren muss, wenn die Wohnung schon zig Jahre nicht mehr gestrichen wurde.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dann haben B und C vermutlich einfach nur Glück gehabt, dass sie die Beerdigung nicht zahlen mussten. Oder sind B und C Sozialleistungsempfänger, dann wäre eine Bestattung wohl für zu teuer zum Bezahlen gewesen? Ich weiß jetzt nicht, in welchem Bundesland B und C wohnen, aber für Niedersachsen könntest du dir das hier durchlesen, wonach eindeutig die B und C für die Bestattung aufkommen müssten. Oder gab es vielleicht einen Ehegatten von A, der die Beerdigung gezahlt hat? Die Beerdigungskosten fallen beispielsweise auch weg, wenn man schon vor dem eigenen Tod die Bestattung organisiert hat (z.B. einen "Platz" in einem Friedwald "gekauft" hat).

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wenn die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben, bleiben die Schulden beim Staat. Allerdings müssen sie für die Bestattungskosten trotzdem aufkommen. Auch das Inventar der Wohnung, dass keiner haben wollte, geht dann in Staates Hände. Da kümmert sich dann ein Verwalter drum.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ja die Kinder müssen trotzdem aufkommen. Was ich ehrlich gesagt für eine Frechheit halte. Ich meine schön und gut ob das nun mein Papa oder Opa war. Wenn ich aber kein Geld habe, habe ich eben keins. So eine Bestattung ist ja nicht immer billig. Ich finde es total dämlich, dass immer alles auf die Angehörigen abgeworfen wird. Die haben doch meist genug Sorgen und so.

» Jessy3794 » Beiträge: 127 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Soweit ich weiß, müssen definitiv die Kinder die Beerdigung bezahlen. Über den Rest entscheidet der Erbverwalter. Wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben, dann muss dieser Verwalter schauen, ob sich noch ein paar Sachen zu Geld machen lassen, um die anderen Kosten zu decken und wenn nicht, bleibt der Staat darauf sitzen.

Eigentlich bleibt er ja nicht wirklich darauf sitzen, es gibt ja genügend Erben die auch Erbschaftssteuer bezahlt haben und dieses wird dann halt schätzungsweise bei solchen Fällen verwendet.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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