Unglück auf Kreuzfahrt- Tod erklären und Einkommen

vom 13.12.2011, 16:08 Uhr

Herr und Frau X. haben eine Kreuzfahrt in der Karibik gemacht. Während der Seereise geschah ein Unglück. Herr X. fiel leider von Bord. Ob er gesprungen ist oder ob er wirklich durch einen doofen Zufall von Bord gefallen ist, ist leider nicht klar. Da der Unfall Nachts geschah und ein Sturm wütete, konnte der Mann nicht gerettet und auch nicht gefunden werden.

Das Gesetz sagt, wenn während einer Seereise ein Mensch verunglückt und verschollen ist, kann man erst sechs Monate nach dem Unglücksfall den Menschen für tot erklären lassen. Somit wird Frau X. ja erst sechs Monate nach dem Unglücksfall Witwe. Was ist aber mit der Zeit bis dahin? Kann sie dann erst ab in sechs Monaten Witwenrente beziehen?

Und wie sieht es mit dem Einkommen von Herrn X. aus? Läuft der Lohn oder die Sozialleistungen weiter, während man auf die Todeserklärung wartet? Und wie sieht es mit einem Arbeitsplatz aus? Normale Beschäftigungsverhältnisse enden ja mit dem Tod. Nur kann der Tod ja erst nach sechs Monaten erklärt werden. Kann der Arbeitgeber dann Herrn X. in dem Zeitraum kündigen? Wie läuft das dann ab? Denn Frau X. kann ja für die Zeit noch nicht mal Arbeitslosengeld beantragen, weil ihr Mann ja nicht da ist und dafür ja die Unterschriften benötigt werden. Des weiteren können ja Sozialleistungen auch nicht rückwirkend beantragt werden.

Herr X hat auch noch einige Versicherungen und Verträge die nur auf seinen Namen laufen, für die auch Beiträge und Kosten fällig sind. Wer muss die bezahlen?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Das ist ein sehr schwerer Fall, den ganz nur ein Experte klären kann. Die Beiträge für die Versicherungen kann man sicherlich ruhen lassen, wenn man sich mit der Versicherung in Verbindung setzt. Ob Frau X eine Übergangs-Rentenzahlung erhält, möchte ich bezweifeln.

Ansonsten bleibt Frau X nur noch das Sozialamt. Sie muss Hartz 4 beantragen, um nicht zu verhungern, falls sie selbst nicht arbeitet. Der Arbeitgeber wird Herrn X nicht kündigen, sondern die 6 Monate abwarten. Er wird sich aber inzwischen um einen neuen Mitarbeiter kümmern, den er einstellt. Leider dürfte dieser Fall auch nicht so ausgelegt werden, dass die Krankenkasse Krankengeld zahlt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Frau X kann ihren Mann rein rentenrechtlich fiktiv für tot erklären lassen. Diese fiktive Todeserklärung sorgt für einen Rentenanspruch, wenn die amtliche Todeserklärung noch nicht möglich ist. Immerhin müssen in anderen Fällen bis zu 10 Jahre verstreichen.

» cooper75 » Beiträge: 13430 » Talkpoints: 519,61 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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