Nebenberufliche Tätigkeit - kann der Arbeitgeber kündigen?
Trotz eines hauptberuflichen Angestelltenverhältnisses ist A seit einiger Zeit auch nebenberuflich selbstständig.
A hat das Kleingewerbe mit Gewerbeschein und beim Finanzamt korrekt angemeldet, sodass A von diesen Stellen auch keinerlei Probleme zu befürchten hat.
Nun hat A aber öfter gelesen, dass er seinen Arbeitgeber vielleicht hätte informieren müssen, dass er nebenbei selbstständig ist. Kann Arbeitgeber B jetzt dem Angestellten A deswegen kündigen? Im Arbeitsvertrag von A sind keine dementsprechenden Regelungen hinterlegt, hätte A den Arbeitgeber B trotzdem informieren müssen, obwohl die nebenberufliche Tätigkeit die Arbeitsleistung von A nicht beeinflusst?
Auch wenn es sich bei Deiner Selbstständigkeit auch nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt, bist du dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Dazu muss das gar nicht explizit im Vertrag aufgeführt werden. Als Vollzeitarbeitskraft musst du deinem Arbeitgeber zunächst deine ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Deshalb ist es wichtig darauf zu achten, dass deine Arbeit nicht darunter leidet.
Zum anderen könntest du je nach Branche auch eine Konkurrenz zu der Firma deines Arbeitgebers darstellen. Daran ist dein Arbeitgeber natürlich auch nicht interessiert. Wenn du ihm das verschweigst, kann es in der Tat zu einer Kündigung kommen. Deshalb würde ich ihn so schnell wie möglich aufklären, dann kommt es meist auch nicht zu Problemen.
Man muss vorab immer die Genehmigung seines Arbeitgebers einholen. Egal, ob man einen Nebenjob per Steuerkarte hat oder eben nebenberuflich ein Gewerbe betreibt. Der Arbeitgeber kann es sogar untersagen, wenn er befürchtet, dass dadurch die Arbeitsleistung im Hauptjob geringer wird.
Selbst wenn man den Nebenjob schon ausübt, kann es vom Arbeitgeber her zu einer Untersagung kommen. Nämlich dann, wenn man eben im Hauptjob Fehler macht oder ständig müde wirkt und damit eben nicht mehr die volle Arbeitsleistung bringt.
Außerdem kann der Arbeitgeber den Nebenjob auch verbieten, wenn man in der selben Branche tätig ist. Wenn A also direkter Konkurrent zum Arbeitgeber wird, kann auch da ein Verbot für den Nebenjob kommen.
Selbstverständlich muss man seinem Arbeitgeber das mitteilen. Und zwar eigentlich vorher. Normalerweise ist der Ablauf nämlich so, dass man vorher zum Arbeitgeber geht und ihm von seinem Vorhaben in Kenntnis setzt. Und der Arbeitgeber kann tatsächlich sagen, dass er das nicht will. Dann lässt man es entweder sein oder man muss eben kündigen, um sich selbstständig zu machen. Fakt ist aber, dass einem der Arbeitgeber wirklich kündigen kann, wenn er davon erfährt.
Es ist nämlich einfach mal so, dass du neben deiner eigentlichen Arbeit eben noch Zeit und Energie investieren musst und man kann es immer so drehen, dass du dann kein hundert Prozent mehr bei deiner hauptberuflichen Arbeit bringst. Fraglich ist das ganze vielleicht noch, wenn man nicht 40 Stunden in der Woche arbeitet. Aber sollte das der Fall sein, ist der Fall jetzt hier relativ klar. Man sollte so schnell wie möglich seinen Arbeitgeber aufsuchen und ihm das ganze erklären.
Natürlich muss man seinen Arbeitgeber über seine Nebentätigkeit informieren. Und zwar bevor man anfängt, nebenberuflich zu arbeiten. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob er die nebenberufliche Tätigkeit gestattet oder nicht. Es hängt davon ab, wie viel Energie diese Tätigkeit kostet. Und ich denke, dass der Arbeitgeber einen auch kündigen darf, wenn man nebenberuflich noch irgendwo arbeitet, ohne den Arbeitgeber informiert zu haben.
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