Krankenhaustagegeld bei Erstattungen von Zuzahlungen
Demnächst wird wieder das jährliche Schreiben an die Krankenkasse fällig, um zu viel bezahlte Zuzahlungen zumindest zu einem Teil wieder zurückzuerhalten. Bislang hatte ich aber ausschließlich die Praxisgebühren und die zuzahlungspflichtigen Medikamente mit aufführen müssen beziehungsweise deren Quittungen beilegen müssen. Doch dieses Jahr wurde ich operiert und war daher auch zwei Tage im Krankenhaus gewesen, wofür ich dann das Krankenhaustagegeld entrichten musste. Eine derartige Versicherung besitze ich nicht und es war auch mein erster Krankenhausaufenthalt gewesen.
Kann ich dieses Krankenhaustagegeld nun mit geltend machen oder zählt dies nicht bei den Zuzahlungen dazu? Ist es vielleicht von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich oder gibt es dafür eine einheitliche Regelung?
Du hast ja an sich eine Quittung oder zumindest eine Rechnung bekommen über deine Zuzahlung an Krankenhaustagegeld. Die kannst du als Zuzahlung ebenfalls mit einreichen und die wird auch angerechnet. An sich müsste das aber auch in dem Formular zur Beantragung der Zuzahlungsbefreiung mit drin stehen. Sieh da mal nach. Oder es steht ein Punkt da wie zusätzliche Leistungen.
LittleSister hat geschrieben:Du hast ja an sich eine Quittung oder zumindest eine Rechnung bekommen über deine Zuzahlung an Krankenhaustagegeld. Die kannst du als Zuzahlung ebenfalls mit einreichen und die wird auch angerechnet. An sich müsste das aber auch in dem Formular zur Beantragung der Zuzahlungsbefreiung mit drin stehen. Sieh da mal nach. Oder es steht ein Punkt da wie zusätzliche Leistungen.
Ja, die Quittung beziehungsweise Rechnung habe ich schon hier, ich sammle immer diese Formulare über das Jahr verteilt beziehungsweise lasse es in der Apotheke mir am Ende des aktuellen Jahres oder am Anfang des neuen Jahres ausdrucken und reiche es dann ein. Den Antrag zur Erstattung für die Zuzahlungen habe ich aber noch nicht hier, den muss ich erst noch bestellen. Ich wollte damit warten, bis das Jahr fast vorbei ist, weil ich nicht weiß, ob es mich doch nicht nochmal mit irgendwas dahinrafft und ich Medikamente benötige.
Zuzahlungen zu stationären Aufenthalten kannst Du auf jeden angeben und diese werden auch berücksichtigt. Das ist auch bei Kuraufenthalten so und nicht nur bei stationären Aufenthalten in Krankenhäusern aufgrund einer Operation.
Ich habe keine Ahnung, wo Du versichert bist, aber ich habe aufgrund einer Kur und eines längeren Krankenhausaufenthaltes schon in zwei Jahren eine Zuzahlungsbefreiung beantragt und habe da erst einmal alles, was mir geeignet erschien, zur Geschäftsstelle der Krankenkasse mitgenommen und dann die Mitarbeiterin aussortieren lassen, was anrechenbar ist und was nicht.
Das Formular kannst du dir ja schon mal schicken lassen und die Sachen erst eintragen, wenn das Jahr rum ist. Und dann erst abschicken, dann hast du ja alle benötigten Informationen zusammen. Vorteil wenn du das Formular jetzt schon hast ist, dass du da halt mal drüber schauen kannst und dann zumindest noch Fragen stellen kannst, falls dir was unklar ist. Die Kosten für die jeweils 10 Euro Krankenhaustagegeld werden aber an sich auf alle Fälle in den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Kann auch sein, dass man das Formular direkt bei den Krankenkasse im Online- Portal runter laden oder ausdrucken kann. Da kannst du auf alle Fälle mal nachsehen.
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