Polizei legt Fahrzeugflotte still..
A. hat eine ganze Fuhrparkflotte, da er Unternehmer ist und diese Fahrzeuge tagtäglich in Benutzung seiner Mitarbeiter ist. Vor kurzem war der Tüv bei allen Fahrzeugen fällig. A. ist sehr bemüht darum und hat die komplette Fahrzeugflotte in eine Werkstatt gegeben um den Tüv zu erneuern. Dies ist auch bei jedem Fahrzeug anstandslos und ohne Mängel geschehen.
Nun kam vor einer Woche einer der Mitarbeiter zu spät zur Arbeit, der eigentlich eines der o.g. Fahrzeuge auch privat befahren darf. Er erzählte, das die Polizei in der Nacht das Fahrzeug still gelegt hat, d.h. Kennzeichen sind weg und an der Frontscheibe war ein Schreiben, das das Fahrzeug still gelegt wurde und unter welcher Nummer man sich melden kann diesbezüglich.
A. rief dort sofort an, jedoch war der zuständige Mitarbeiter gerade nicht da. Man vermutete jedoch, das der Tüv abgelaufen sei. Dies verneinte jedoch A., da der Tüv erst vor kurzem getätigt wurde. A. soll sich jedoch wieder melden, wenn der zuständige Mitarbeiter da sei. Einige Stunden später erreichte A. auch den Mitarbeiter, der ihm verkündete, das die Polizei das Fahrzeug still gelegt hat, weil der Tüv gefälscht sei
A. war fassungslos und wusste nicht was er sagen sollte. Er solle mit der Tüv Bescheinigung und der Rechnung zur Polizeistelle vorbei kommen. Nun kam dabei heraus, das A.´s komplette Fahrzeugflotte einen gefälschten Tüv besäße. A. konnte ein Fahrzeug noch retten, den er schnellstens in die Werkstatt gab. A. ist seitdem völlig fassungslos, denn es sind nicht wenige Fahrzeuge und es ist eine Menge Geld, die er für den Tüv ausgab. Anhand des Tüv Berichtes, auf dem der Nachname des Tüv Prüfers abgekürzt wurde mit "S." erkannte man bei der Polizei "angeblich", das der Tüv gefälscht sei. Man versuchte auch diesen Tüv Prüfer ausfindig zu machen, jedoch ist dieser vom Erdboden verschollen. Er wurde entlarvt, weil er die Beträge nicht versteuert und so hintenrum Tüv Plaketten gibt.
Was würdet ihr an A.´s Stelle tun? Wie konnte die Polizei den falschen Tüv erkennen an einem Fahrzeug? Hat die Werkstatt nicht Teilschuld?
Wenn die Polizei Fahrzeuge stilllegt, dann werden nicht die Nummernschilder abgemacht. Es kommt ein großes oranges Siegel auf die Fahrerseite auf die Windschutzscheibe. Die Nummernschilder darf die Polizei nicht abmachen. Würde ja auch nichts bringen. Das einzige, was sie machen darf ist das TÜVsiegel unkenntlich machen.
Wenn dieser "S." bekannt ist, dass er in die Werkstätten kommt und den TÜV abnimmt, dann hat die Polizei wohl den Anhaltspunkt gehabt und die besagten Werkstätten observiert. Aber anhand des TÜVsiegels kann die Polizei es nicht erkennen.
Dein geschilderter Fall ist wahrscheinlich ein sehr fiktiver Fall. Denn das Vorgehen der Polizei ist schon ein wenig komisch. Wenn die Polizei weiß, wem diese Fahrzeugflotte gehört, würde sie mit Beamten in die Firma kommen und den Firmeninhaber sofort damit konfrontieren. Vielleicht hat die Werkstatt ja noch gemeinsame Sache mit dem angeblichen TÜVprüfer gemacht. Deswegen muss die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft ermitteln und da kann man auch nicht ein Fahrzeug noch "retten". Dieses Fahrzeug hat ja die TÜVplakette und da hätte jeder TÜVprüfer skeptisch sein müssen und die Polizei benachrichten müssen, wenn ein schon geprüftes Fahrzeug nun noch mal geprüft werden soll.
SybeX hat geschrieben:Wie konnte die Polizei den falschen Tüv erkennen an einem Fahrzeug?
Ich denke nicht, dass der Fuhrpark mitten in der Nacht einfach auf gut Glück stillgelegt wurde. Vielmehr denke ich, dass der vermeintliche Prüfer S schon länger unter Verdacht stand und dass dann eben in einer gebündelten Aktion die Fahrzeuge stillgelegt wurden. Das würde dann verständlicher machen, warum die Fahrzeuge nicht nur einfach als stillgelegt gekennzeichnet wurden sondern auch die Kennzeichentafeln abmontiert wurden. Vermutlich sind wohl auch die Plaketten über die bestandene Hauptuntersuchung gefälscht und vielleicht wurden die Kennzeichentafeln als Beweismittel beschlagnahmt.
SybeX hat geschrieben:Hat die Werkstatt nicht Teilschuld?
Könnte durchaus sein. Hier ist sicher auch erst einmal die Frage zu klären, ob A nicht die Fälschung hätte erkennen können. Bei plumpen Fälschungen wäre das sicher möglich gewesen. Ansonsten ist natürlich zu klären, wie S als Prüfer von der Werkstatt engagiert wurde.
SybeX hat geschrieben:Was würdet ihr an A.´s Stelle tun?
A sollte zunächst erst einmal bei der Werkstatt reklamieren. Denn immerhin hat er einen Leistung in Auftrag gegeben, die nicht vereinbarungsgemäß erbracht wurde. Entweder bessert der Beauftragte nach oder er zahlt das Geld zurück. Fraglich ist aber, ob das noch geht oder ob auch die beauftragte Werkstatt schon in irgendwelche polizeilichen Aktionen involviert ist. Daher macht es wohl im konkreten Fall Sinn anwaltlichen Rat zu suchen.
An diesem beschriebenen Fall stört mich eine Sache ganz besonders: Dass die Polizei die Kennzeichen abmontiert haben soll. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das tatsächlich passiert sein soll.
Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dürfen nämlich nicht ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Sollte die Polizei also einfach die Kennzeichen abmontieren, verstößt die Polizei automatisch gegen dieses Gesetz. Sollten die betreffenden Kraftfahrzeuge jedoch auf Privatgrundstücken stehen, darf die Polizei diese nicht ohne weiteres betreten. Merke: Die Polizei darf zwar vieles, aber nicht alles.
Sollte der geschilderte Fall tatsächlich so vorgefallen sein, würde ich sofort einen Anwalt nehmen.
Arcon hat geschrieben:An diesem beschriebenen Fall stört mich eine Sache ganz besonders: Dass die Polizei die Kennzeichen abmontiert haben soll. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das tatsächlich passiert sein soll.
Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dürfen nämlich nicht ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Sollte die Polizei also einfach die Kennzeichen abmontieren, verstößt die Polizei automatisch gegen dieses Gesetz. Sollten die betreffenden Kraftfahrzeuge jedoch auf Privatgrundstücken stehen, darf die Polizei diese nicht ohne weiteres betreten. Merke: Die Polizei darf zwar vieles, aber nicht alles.
Sollte der geschilderte Fall tatsächlich so vorgefallen sein, würde ich sofort einen Anwalt nehmen.
Dieser Fall ist wirklich so eingetreten. Die Kennzeichen wurden von der Polizei abmontiert und waren auch auf der Polizeistelle vorhanden. Die Polizei hat daher auch ein Schreiben an die Frontscheibe gehängt, damit man weiß, das die Polizei diese abmontiert, beschlagnahmt und das Auto still gelegt hat. Das Fahrzeug das zuerst die Kennzeichen ab bekam stand auf der Straße auf einem gekennzeichneten Parkplatz.
A. hat sich nun erst einmal einen Anwalt genommen. Mittlerweile fahren 2 Fahrzeuge wieder. Alle anderen sind still gelegt und stehen in Werkstätten, die vorgeschrieben wurden von der Polizei.
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