Auto Haftpflicht beim Lohnsteuerausgleich absetzbar?
Kann man eigentlich die Auto Haftpflichtversicherung beim Lohnsteuerjahresausgleich von der Steuer absetzen? Wenn man beispielsweise den Wagen braucht um damit zur Arbeit zu fahren? Ist es möglich, dass man dann auch was zurück bekommt? Oder ist es eine Versicherung, die nicht absetzbar ist? Lohnt es sich die Autohaftpflicht beim Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben?
In der Einkommenssteuererklärung und auch im Lohnsteuerjahresausgleich kann man den Haftpflichtanteil der Autoversicherung von der Steuer absetzen!
Ich habe die Formulare grad nicht vorliegen, aber auf dem Formular, wo du die diversen Versicherungen eintragen kannst (soweit ich weiß auch eine private Unfallversicherung und zum Teil auch Rechtsschutzversicherungen) kann man die private Haftpflicht und den Haftpflichtanteil der Autoversicherung zusammengerechnet eintragen (zusammengerechnet, weil ich in Erinnerung habe, dass nur ein Eintrag möglich ist!)
Die reine Haftpflichtversicherung für mein Auto gebe ich schon seit Jahren in der Einkommensteuererklärung ab. Ob es sich für jeden einzelnen in bare Münze auszahlt, hängt von den Werbekosten ab, die man ohnehin immer hat. Es kann sich aber durchaus lohnen, die Kfz-Versicherung jedes mal anzugeben, weil man nur wegen dieses Betrages über die Mindest--Werbungskosten-Pauschale drüber kommt.
Die Haftpflichtversicherung kannst du natürlich beim Lohnsteuerausgleich geltend machen und damit dein zu versteuerndes Einkommen verringern. Ob es sich dann lohnt, hängt natürlich davon ab, wie hoch die sonstigen Werbungskosten sind. Denn - so hoffe ich mal - allein die Haftpflichtversicherung wird kaum die Werbungskostenpauschale übertreffen. Es hängt natürlich auch davon ab, ob überhaupt Steuern angefallen sind.
Meine Sicht der Dinge ist aber dann zusätzlich die, dass man seine Ausgaben durchaus auch dann angeben kann, wenn offensichtlich wird, dass trotz allem die Pauschale greift. Immerhin muss der Aufwand der Erstellung der Steuererklärung in jedem Fall in Kauf genommen werden. Dann ist es wirklich nicht viel mehr Arbeit, seine Kosten anzugeben. Evtl. ergibt es sich ja während der Bearbeitung, dass einem noch mehr Posten kommen, die man angeben kann. Und wenn nicht, so wird das Finanzamt schon darauf achten, dass die angegebenen Zahlen eben keine Berücksichtigung finden und die Pauschale abgerechnet wird. Hier wird kein Bürger und keine Bürgerin benachteiligt.
Die Kosten für die KfZ-Haftpflichtversicherung können auf jeden Fall angegeben werden, hat man allerdings eine Form einer Kaskoversicherung, dann muss dieser Anteil (wie schon erwähnt) herausgerechnet werden. Dabei ist es unerheblich, ob man das Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit benötigt oder auch nicht. Für die Wege zur Arbeit gibt es ja zusätzlich noch die Möglichkeit die Kosten dafür anzusetzen.
Ob sich das lohnt, hängt sicher vom Einzelfall ab. Allerdings gebe ich immer alle Kosten an, die mir entstehen, wenn sie denn in der Einkommensteuererklärung Berücksichtigung finden. (Einkommensteuererklärung, weil ich nebenberuflich selbstständig bin, würde ich aber beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht anders handhaben). Es gab auch schon Jahre in denen bestimmte Posten nicht für eine weitere Verringerung des zu versteuernden Einkommens führten. Allerdings macht es nun keinen großen Aufwand einen Posten mehr auszufüllen, daher wird es eben trotzdem mit angegeben.
Ich wundere mich jetzt doch über einige Antworten. Die Haftpflichtversicherung für das Auto hat eigentlich nichts bei den Werbungskosten zu suchen sondern ist im Mantelbogen bei den Vorsorgeleistungen einzutragen. Alle Kosten die der Vorsorge dienen werden dort in unterschiedlichen Spalten eingetragen wie zum Beispiel die normale Haftpflichtversicherung, Unfallversicherungen, die Lebensversicherungen und sogar die zusätzliche Krankenversicherung für Reisen in das Ausland.
Vielleicht noch eine Erklärung warum die Haftpflichtversicherung für das Auto nichts bei den Werbungskosten zu suchen hat. Mit der Kilometerpauschale in Höhe von 35 Cent sind alle Kosten des Autos abgegolten. Natürlich ist dieser Betrag lächerlich gering, aber es ist nun einmal so. Eine Ausnahme gibt es nur wenn man auf dem Weg von oder zu der Arbeit einen Unfall baut, dann kann man die Reparaturkosten auch geltend machen.
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