Nachforschungsauftrag für unversicherte Postsendungen?
Kann man eigentlich für ein Päckchen, welches man mit der Post bzw. DHL versendet auch einen Nachforschungsantrag stellen? Eine Bekannte, A, hat ein Päckchen versendet, welches nicht angekommen ist. Ein Päckchen braucht keinen Paketschein und bekommt auch keine Sendungsverfolgungsnummer. Ein Päckchen wird ja einfach wie ein Brief versendet. Es kommen Briefmarken drauf und dann schickt man es weg und hofft, dass es ankommt.
Was macht man, wenn so ein Päckchen nicht ankommt? Kann man es nachverfolgen lassen und sehen, wo es hängen geblieben ist? Ein Päckchen wird ja auch ohne Unterschrift an den Empfänger weitergegeben. Wie kann man dennoch feststellen ob das Päckchen angekommen ist oder nicht und wo es gegebenenfalls hängen geblieben ist?
Leider kann man Päckchen nicht verfolgen, da sie eben nirgends registriert werden. Wenn man es so einfach verfolgen könnte, dann würde doch auch niemand mehr das versicherte Paket verwenden, was natürlich teurer ist. Da wird man wohl keine Chance haben, es nachzuweisen, dass man das Päckchen tatsächlich abgeschickt hat.
Soweit ich weiß, haftet ein gewerblicher Versender für das Päckchen. Wenn also der eigentliche Empfänger sagt, er habe es nicht erhalten, muss man selber für den Schaden aufkommen, und eventuell das Päckchen nochmals abschicken. Ist man allerdings ein privater Versender, so haftet der Empfänger, wenn es nicht bei ihm ankommt. Daher würde ich nie irgendwelche wertvollen Gegenstände unversichert und ohne Sendungsnummer verschicken. Wenn ich etwas bei eBay verkaufe, nutze ich auch meistens immer nur das Päckchen. Da ist auch bis heute hin zum Glück nie etwas passiert. Aber wenn, dann hat eben der Käufer Pech gehabt. Genauso gut, hätte er ja auch sagen können, dass er gegen einen Aufpreis, die Ware als versichertes Paket verschickt haben möchte. Aber nachverfolgen, kann man das Päckchen nicht.
Nachverfolgen kann man ein Päckchen wirklich nicht. Wie du ja schon erkannt hast, hast du gar keine Sendungsverfolgungsnummer. Also ist ja schon klar, dass du das Päckchen nicht nachverfolgen lassen kannst. Du kannst auch nicht sehen, wo es hängen geblieben ist, da es ja gar nicht gescannt wird (außer wenn es an der Packstation aufgegeben wurde), sondern nur normal abgegeben. Feststellen, ob das Päckchen angekommen ist, kann man also auch nicht, mangels Nummer, das könntest du aber herausfinden, indem du den Fahrer von der Post beim Empfänger befragst und der sich eventuell daran erinnerst.
Aber man kann einen Nachforschungsauftrag stellen. Dazu musst du zum Postschalter gehen und bekommst dort ein Formular, was du ausfüllen musst. Das geht auch für unversicherte Sendungen wie Päckchen, Büchersendungen und Briefe. Da diese ja keine Sendungsverfolgungsnummer haben, musst du die Sendung und den Inhalt genau beschreiben. Die Post forscht dann nach und informiert dich darüber, ob die Sendung irgendwo wieder aufgetaucht ist oder ob man nichts über den Verbleib herausfinden konnte. Wenn ein Päckchen nicht ankommt, sollte man (Sender oder Empfänger, das ist egal) so ein Formular auf der Poststelle ausfüllen und abgeben.
pepsi-light hat geschrieben:Aber man kann einen Nachforschungsauftrag stellen. Dazu musst du zum Postschalter gehen und bekommst dort ein Formular, was du ausfüllen musst.
Dieses Formular gibt es auch online. Ausgefüllt kann man es dann auch per Mail an die zuständige Stelle senden. Mehr dazu findest Du hier. Diesen Nachforschungsauftrag kann übrigens nur vom Absender der Sendung gestellt werden.
Du kannst im Grunde für alle Postsendungen einen Nachforschungsauftrag stellen. Bei Paketen und Einschreiben, wo man von Anfang an eine Nummer hat, lässt sich das ja noch ganz gut nachvollziehen, weil man den Versand mitverfolgen kann. Briefsendungen, die nicht zum Empfänger finden, landen in einer Sammelstelle in Magdeburg, wenn man Glück hat, findet es sich so wieder ein. Meine Erfahrung aber, was verschwundene Sendungen betrifft, ist eher negativ. Bisher hat sich nichts wieder eingefunden.
Mir ist es schon zweimal passiert, dass ein Paket weggekommen ist. Ich habe dann einen Nachforschungsantrag gestellt, aber gebracht hat das nichts. Aber theoretisch ist es möglich, nur ist der Erfolg nach meiner persönlichen Erfahrung einfach nicht so groß. Bei mir hieß es dann eben, dass ich Pech gehabt hatte und und damit war die Sache für die Post erledigt.
Einen solchen Nachforschungsauftrag kann man zwar stellen, aber wie soll man eine nicht registrierte Sendung wiederfinden? Das wäre schön, wenn es so wäre, funktioniert aber nicht. Zumindest ist mir kein Fall bekannt, bei dem aufgrund eines solchen Auftrages eine Postsendung oder ein Päckchen wieder aufgetaucht wäre. Denn das Risiko trägt letztendlich der Versender, wenn er eine solche Sendung eben nur als Päckchen verschickt oder der Empfänger, wenn er beispielsweise einen unversicherten Versand bei beispielsweise einem Kauf bei eBay erwünscht.
Mir ist auch schon eine unversicherte Paketsendung abhanden gekommen, seitdem verschicke ich ausschließlich mit einer Paketmarke, wo man die Sendung auch nachverfolgen kann. Klar kostet es mehr, aber lieber den Euro zu viel gezahlt als sich über ein verschwundenes Päckchen zu ärgern. Das ist es mir schon wert.
@*steph*: mir sind bisher zwei Büchersendungen auf dem Postweg verschollen. Bei Beiden habe ich einen Nachforschungsauftrag gestellt und bei einem hat sich das Buch auch wieder angefunden. Ganz aussichtslos ist es also nicht.
JotJot hat geschrieben:Dieses Formular gibt es auch online. Ausgefüllt kann man es dann auch per Mail an die zuständige Stelle senden. Mehr dazu findest Du hier. Diesen Nachforschungsauftrag kann übrigens nur vom Absender der Sendung gestellt werden.
Wie kommst du denn darauf? Da man im entsprechenden Online-Formular ja gefragt wird, ob man Empfänger oder Absender ist, denke ich nicht, dass das nur der Absender ausfüllen kann. Sonst wäre diese Frage, bei der man eintragen muss, ob man den Brief eingeworfen hat oder ihn nicht bekommen hat, ziemlicher Quatsch, wenn der Empfänger diesen Antrag gar nicht stellen könnte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch derjenige, der der Empfänger sein sollte, die Sendung aber nicht erhalten hat, so einen Antrag stellen kann. Zumindest wurde mir das auch so auf der Poststelle gesagt und das Formular spricht auch dafür. Soweit ich weiß, ist deine Aussage falsch.
@Steph: Ich denke nicht, dass das sinnlos ist. Denn es kann ja mal vorkommen, dass eine ganze Ladung Briefe beispielsweise aufweicht und man den Inhalt den entsprechenden Adressen nicht mehr zuordnen kann. Wenn man dann weiß, dass der Briefkasten in der XYZ-Straße an dem Tag unter Wasser stand und ein Nachforschungsauftrag hinein kommt, der besagt, dass dort eine Sendung eingeworfen war, in der der ein Playmobil-Spielzeug drin war, was an Person B gehen soll, dann kann die Post dieses Spielzeug, was ja sicher gefunden wurde, dem richtigen Besitzer auch zuordnen und zukommen lassen. Manchmal werden Briefe ja auch nicht richtig verschlossen und wenn man dann 2 aufgegangene Briefe hat und die entsprechenden Waren nicht zuordnen kann, dann macht so ein Nachforschungsantrag schon Sinn.
@pepsi-light, ich bin von dem Nachforschungsauftrag ausgegangen, den ich verwende und auch verlinkt habe und da muss eben der Absender diesen Auftrag stellen. Bevor Du hier irgendwelche Aussagen als Quatsch darstellst, solltest Du auch mal die Quellen ansehen, die in dem Fall ja angegeben sind. Dein Nachforschungsauftrag ist schon wieder ein anderer - auch wenn das für Kunden eher für Verwirrung sorgen wird.
Deinen Link kann man übrigens leider nur für Briefsendungen nutzen, was mich vermuten lässt, dass die Deutsche Post noch auch Empfänger forschen lässt, DHL scheinbar weiterhin nicht.
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